Guten Abend,
wir haben direkt am 01.07 schon einige Stunden mit dem Formular verbracht, es dann jetzt erstmal liegen lassen.
Situation - Folgende zwei Flurstücke sind in unserem "Grundvermögen":
In diesem Thread hier https://forum.elster.de/anwenderforu...alle-auflisten habe ich schon entnehmen können, dass ich jetzt nicht die Nachbarn aus der Doppelhaushälfte nebenan nach ihrer Steuernummer fragen muss, da sich die Eigentumsverhältnisse der Doppelhaushälfte (die soweit ich verstehe ja eigtl. eine Eigentumswohnung ist) auf die wirtschaftliche Einheit beziehen und wir diese nicht für das Doppelhaus, sondern die Doppelhaushälfte angeben. Richtig?
Allerdings erschließt sich mir noch nicht, wie wir das jetzt für den Wendehammer angeben sollen? Das ist ja auch "eine" Einheit an sich.
Fragen
1. Hat jemand eine ähnliche Konstellation und wie habt ihr das aufgelöst?
2. Wie mache ich das sonst?
Ich habe gerade im Moment bei GW1 - Seite 3 (Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens) zwei Flurstücke (100 und 300) angegeben mit unserem jeweiligen gemeinsamen Anteil. Also 2000m² -> 50/100 und 100m² -> 25/100.
Ich kann ja jetzt nicht für das Flurstück 1 wo unsere Doppelhaus*hälfte* eine wirtschaftliche Einheit ist als Eigentumsverhältnis Ehepartner angeben. Das gilt ja dann auch für das zweite angegebene Flurstück.
Ich frage mich ob es - aus Datensicht - nicht sinnvoller wäre zwei Erklärungen abzugeben, eine für unsere Doppelhaushälfte und eine für den Anteil am Wendehammer?
So oder so ist meine Frage
3. Muss ich jetzt alle Daten von den Nachbarn sammeln gehen und die von mir? Das kann ja wohl nicht sein. Wir machen das dann große Gemeinschaften mit 200 Leuten (wie im verlinkten Thread)? Was wenn die Nachbarn nicht mit mir sprechen wollen (oder ich nicht mit Ihnen)?.
Ich habe bisher meine Einkommensteuer Erklärung vom Steuerberater machen lassen, daher ist das alles neu für mich.
Man gibt ja ein Hauptvordruck GW1 an und dann eine Anlage Grundstück GW2. Das sind ja theoretisch zwei Grundstücke? Aber ich kann keine zweite Anlage GW2 hinzufügen?
Ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich wäre jedenfalls für eure Ratschläge dankbar!
vg
huluhulu
wir haben direkt am 01.07 schon einige Stunden mit dem Formular verbracht, es dann jetzt erstmal liegen lassen.
Situation - Folgende zwei Flurstücke sind in unserem "Grundvermögen":
- Meine Frau und ich sind jeweils zu 1/2 Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Das bedeutet, wir sind von dem (Beispielsweise) 2000m² großen Grundstück zu je 1/4 Eigentümer.
- Zusätzlich ist zwischen zwei Doppelhäusern noch ein Wendehammer von 100m². An dem besitzen wir jeweils 1/8 (also insgesamt 1/4 -> 4 Doppelhaushälften) Anteil.
In diesem Thread hier https://forum.elster.de/anwenderforu...alle-auflisten habe ich schon entnehmen können, dass ich jetzt nicht die Nachbarn aus der Doppelhaushälfte nebenan nach ihrer Steuernummer fragen muss, da sich die Eigentumsverhältnisse der Doppelhaushälfte (die soweit ich verstehe ja eigtl. eine Eigentumswohnung ist) auf die wirtschaftliche Einheit beziehen und wir diese nicht für das Doppelhaus, sondern die Doppelhaushälfte angeben. Richtig?
Allerdings erschließt sich mir noch nicht, wie wir das jetzt für den Wendehammer angeben sollen? Das ist ja auch "eine" Einheit an sich.
Fragen
1. Hat jemand eine ähnliche Konstellation und wie habt ihr das aufgelöst?
2. Wie mache ich das sonst?
Ich habe gerade im Moment bei GW1 - Seite 3 (Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens) zwei Flurstücke (100 und 300) angegeben mit unserem jeweiligen gemeinsamen Anteil. Also 2000m² -> 50/100 und 100m² -> 25/100.
Ich kann ja jetzt nicht für das Flurstück 1 wo unsere Doppelhaus*hälfte* eine wirtschaftliche Einheit ist als Eigentumsverhältnis Ehepartner angeben. Das gilt ja dann auch für das zweite angegebene Flurstück.
Ich frage mich ob es - aus Datensicht - nicht sinnvoller wäre zwei Erklärungen abzugeben, eine für unsere Doppelhaushälfte und eine für den Anteil am Wendehammer?
So oder so ist meine Frage
3. Muss ich jetzt alle Daten von den Nachbarn sammeln gehen und die von mir? Das kann ja wohl nicht sein. Wir machen das dann große Gemeinschaften mit 200 Leuten (wie im verlinkten Thread)? Was wenn die Nachbarn nicht mit mir sprechen wollen (oder ich nicht mit Ihnen)?.
Ich habe bisher meine Einkommensteuer Erklärung vom Steuerberater machen lassen, daher ist das alles neu für mich.
Man gibt ja ein Hauptvordruck GW1 an und dann eine Anlage Grundstück GW2. Das sind ja theoretisch zwei Grundstücke? Aber ich kann keine zweite Anlage GW2 hinzufügen?
Ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich wäre jedenfalls für eure Ratschläge dankbar!
vg
huluhulu
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