Hallo zusammen, gebe ich bei einer Doppelhaushälfte nun Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum an? Bundesland ist Rheinland-Pfalz. Im Notarvertrag bezieht man sich auf "Wohnungseigentum". Vielen Dank für eure Hilfe!
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Doppelhaushälfte: Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum?
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Nein, das kann auch Wohnungseigentum sein, das ist bei Doppelhaushälften sogar sehr oft der Fall !Nein, das ist kein Zweifamilienhaus, und auch keine Eigentumswohnung, sondern ein Einfamilienhaus, dass sehr nah am Haus des Nachbarn steht.
Zur Definition Einfamilienhaus siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Bei uns am Land kenne ich auch nur das Konstrukt 2 Einfamilienhäuser, d. h. zwei Grundstücke, die Grenze verläuft mittig durch das Doppelhaus.Die Doppelhaushälften die ich kenne sind jedenfalls Einfamilienhäuser.
Nach der Anzahl der Fragen zu Doppelhaushälften hier im Forum zu urteilen, kommt Wohnungseigentum aber sehr häufig vor.Freundliche Grüße
Charlie24
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Was ist jetzt daran unklar ? Das ist Wohnungseigentum, was sonst ?... diese teilen sich Grundstück und das Haus mit eigenem Eingang. Im Kaufvertrag hieß es Wohneigentum.Freundliche Grüße
Charlie24
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