Hallo zusammen, gebe ich bei einer Doppelhaushälfte nun Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum an? Bundesland ist Rheinland-Pfalz. Im Notarvertrag bezieht man sich auf "Wohnungseigentum". Vielen Dank für eure Hilfe!
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Doppelhaushälfte: Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum?
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Nein, das ist kein Zweifamilienhaus, und auch keine Eigentumswohnung, sondern ein Einfamilienhaus, dass sehr nah am Haus des Nachbarn steht.
Zur Definition Einfamilienhaus siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Doppelhaushälften die ich kenne sind jedenfalls Einfamilienhäuser.
Nach der Anzahl der Fragen zu Doppelhaushälften hier im Forum zu urteilen, kommt Wohnungseigentum aber sehr häufig vor.Freundliche Grüße
Charlie24
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... diese teilen sich Grundstück und das Haus mit eigenem Eingang. Im Kaufvertrag hieß es Wohneigentum.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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