Hallo,
1) ich dachte die Sache sei erledigt, auch für meinen Vater hat es gut geklappt und ist auf Anhieb durchgegangen.
Habe meine Erklärung bereits vor ca. einer Woche weggeschickt mit 185/10000 für den Eigentumsanteil der Wohnung, dachte da ist die Garage automatisch dabei.
Jetzt habe ich in anderen Unterlagen noch zufällig einen weiteren Grundbuchauszug nur für die Tief-Garage entdeckt.
Ist also eine eigenes Grundbuchblatt Nr. 4379, aber auf dem gleichen Flurstück nebenan, mit dem gleichen Bodenwert, Eigentumsanteil 40/10000.
Mache ich jetzt nochmals noch eine Grundsteuererklärung nur für die Garage ? Mit dem gleichen Aktenzeichen ?
Oder soll ich die alte Grundsteuererklärung einfach ergänzen und nochmals abschicken ?
2) Mir kommen diese 40/10000 sehr viel vor, zumal es sich bei mir nur um einen Stellplatz eines Vierfachparkers handelt.
Denn in dem Grundbuchauszug sind alle 4 Stellplätze T. 7.1.u+o und T. 7.2.u+o aufgeführt.
Und ganz unten auf dem Grundbuchauszug steht dann noch, dazu muß man bis zum Ende des Dokuments blättern:
"Sondernutzungsrecht am Sondereigentum Stellplatz Nr. T. 7.1.u., nur das ist meiner, ist dem jeweilgen Teileigentümer Blatt Nr. 4378 zugeordnet."
Das wurde anscheinend zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.
Habe Bedenken, womöglich zahle ich dann Steuer für alle 4 Stellplätze ?
3) Oder soll ich erstmal abwarten, was bei der ersten Grundsteuererklärung rauskommt ?
Vielleicht merkt das Finanzamt selbst, dass da noch was fehlt ?
Und ich kann dann noch nachreichen ?
Danke für Hilfe !
1) ich dachte die Sache sei erledigt, auch für meinen Vater hat es gut geklappt und ist auf Anhieb durchgegangen.
Habe meine Erklärung bereits vor ca. einer Woche weggeschickt mit 185/10000 für den Eigentumsanteil der Wohnung, dachte da ist die Garage automatisch dabei.
Jetzt habe ich in anderen Unterlagen noch zufällig einen weiteren Grundbuchauszug nur für die Tief-Garage entdeckt.
Ist also eine eigenes Grundbuchblatt Nr. 4379, aber auf dem gleichen Flurstück nebenan, mit dem gleichen Bodenwert, Eigentumsanteil 40/10000.
Mache ich jetzt nochmals noch eine Grundsteuererklärung nur für die Garage ? Mit dem gleichen Aktenzeichen ?
Oder soll ich die alte Grundsteuererklärung einfach ergänzen und nochmals abschicken ?
2) Mir kommen diese 40/10000 sehr viel vor, zumal es sich bei mir nur um einen Stellplatz eines Vierfachparkers handelt.
Denn in dem Grundbuchauszug sind alle 4 Stellplätze T. 7.1.u+o und T. 7.2.u+o aufgeführt.
Und ganz unten auf dem Grundbuchauszug steht dann noch, dazu muß man bis zum Ende des Dokuments blättern:
"Sondernutzungsrecht am Sondereigentum Stellplatz Nr. T. 7.1.u., nur das ist meiner, ist dem jeweilgen Teileigentümer Blatt Nr. 4378 zugeordnet."
Das wurde anscheinend zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.
Habe Bedenken, womöglich zahle ich dann Steuer für alle 4 Stellplätze ?
3) Oder soll ich erstmal abwarten, was bei der ersten Grundsteuererklärung rauskommt ?
Vielleicht merkt das Finanzamt selbst, dass da noch was fehlt ?
Und ich kann dann noch nachreichen ?
Danke für Hilfe !
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