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Grundsteuer BW Tief-Garage ergänzen ?

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    Grundsteuer BW Tief-Garage ergänzen ?

    Hallo,

    1) ich dachte die Sache sei erledigt, auch für meinen Vater hat es gut geklappt und ist auf Anhieb durchgegangen.
    Habe meine Erklärung bereits vor ca. einer Woche weggeschickt mit 185/10000 für den Eigentumsanteil der Wohnung, dachte da ist die Garage automatisch dabei.

    Jetzt habe ich in anderen Unterlagen noch zufällig einen weiteren Grundbuchauszug nur für die Tief-Garage entdeckt.
    Ist also eine eigenes Grundbuchblatt Nr. 4379, aber auf dem gleichen Flurstück nebenan, mit dem gleichen Bodenwert, Eigentumsanteil 40/10000.
    Mache ich jetzt nochmals noch eine Grundsteuererklärung nur für die Garage ? Mit dem gleichen Aktenzeichen ?
    Oder soll ich die alte Grundsteuererklärung einfach ergänzen und nochmals abschicken ?

    2) Mir kommen diese 40/10000 sehr viel vor, zumal es sich bei mir nur um einen Stellplatz eines Vierfachparkers handelt.
    Denn in dem Grundbuchauszug sind alle 4 Stellplätze T. 7.1.u+o und T. 7.2.u+o aufgeführt.
    Und ganz unten auf dem Grundbuchauszug steht dann noch, dazu muß man bis zum Ende des Dokuments blättern:
    "Sondernutzungsrecht am Sondereigentum Stellplatz Nr. T. 7.1.u., nur das ist meiner, ist dem jeweilgen Teileigentümer Blatt Nr. 4378 zugeordnet."
    Das wurde anscheinend zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.
    Habe Bedenken, womöglich zahle ich dann Steuer für alle 4 Stellplätze ?

    3) Oder soll ich erstmal abwarten, was bei der ersten Grundsteuererklärung rauskommt ?
    Vielleicht merkt das Finanzamt selbst, dass da noch was fehlt ?
    Und ich kann dann noch nachreichen ?

    Danke für Hilfe !
    Zuletzt geändert von leonardo2; 20.07.2022, 16:11.

    #2
    Mache ich jetzt nochmals noch eine Grundsteuererklärung nur für die Garage ? Mit dem gleichen Aktenzeichen ?
    Oder soll ich die alte Grundsteuererklärung einfach ergänzen und nochmals abschicken ?
    Nein, ergänzen und neu übermitteln ist richtig.

    Ob 40/10000 jetzt viel sind oder nicht lässt sich ausrechnen. das hängt ja auch von der Flurstücksgröße ab.

    Tabelle_TG.JPG

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ob 40/10000 jetzt viel sind oder nicht lässt sich ausrechnen. das hängt ja auch von der Flurstücksgröße ab.
      3282/10000*40 = 13m2 abgerundet, ist das ein realistischer Wert bei einem Viertel eines Vierfachparkers ?
      In der Tiefgarage hat es meiner Schätzung nach ca. 100-120 Parkplätze, müßte aber genau nachzählen.

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        #4
        3282/10000*40 = 13m2 abgerundet, ist das ein realistischer Wert bei einem Viertel eines Vierfachparkers ?
        Meiner Meinung nach ist das durchaus realistisch. Du kannst doch den Wert in Bezug setzen zum Miteigentumsanteil deiner ETW.

        Abrunden darf man erst zum Schluss !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hmmm, ich denke das funktioniert nicht, weil in der Tiefgarage hat es wesentlich mehr Stellplätze als Wohnungen im Haus.
          Denn auch die umliegenden Häuser, da haben die Leute ihre Fahrzeuge da unten stehen, nur dass das auf unserem Grundstück ist.
          Also es sind in dem Fall 35 Eigentumswohnungen und ca. 100-120 Tiefgaragenstellplätze.

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            #6
            Das meine ich nicht, sondern eher, wie viel m²-Grundstücksanteil auf deine ETW entfallen und dann mal schauen, ob das unter oder über der Wohnfläche

            liegt, wobei natürlich ein 1 zu 1 Vergleich eher nicht zulässig ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Meinst du das so ?
              Eigentumswohnung = 3282/10000*185 = 60m2 abgerundet, die reale Wohnfläche liegt bei 50m2
              -------------Tiefgarage = 3282/10000*40 = 13m2 abgerundet, die reale Stellfläche wird bei ca. 15m2 liegen.

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                #8
                Genauso habe ich das gemeint.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo !
                  1)
                  Gestern habe ich es endlich geschafft, beim Grundbuchamt jemanden ans Telefon zu bekommen.
                  Der Grundbuchauszug den ich habe, ich glaube den gab es damals vom Notar, das ist der Falsche laut der Dame am Hörer.
                  Es gibt tatsächlich noch einen Grundbuchauszug, der nur meinen Parkplatz beinhaltet.
                  Was dann im Umkehrschluß heißt, ich habe die ganzen Jahre für 4 Parkplätze im Vierfachparker Steuern bezahlt, obwohl nur ein Parkplatz mir gehört.
                  Schon ärgerlich so was.
                  Den Auszug muß man aber schriftlich anfordern, Einsicht nehmen gibts derzeit nicht.
                  Also mal abwarten, was da genau drinsteht, wenn ich den Auszug hoffentlich bald bekomme.

                  2)
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Nein, ergänzen und neu übermitteln ist richtig.

                  Ob 40/10000 jetzt viel sind oder nicht lässt sich ausrechnen. das hängt ja auch von der Flurstücksgröße ab.

                  Tabelle_TG.JPG
                  3)
                  Ein Verwandter hat mich gebeten, bei der Grundsteuer zu helfen.
                  Bei dem ist es so gelagert, dass er eine Eigentumswohnung hat also einen Miteigentumsanteil.
                  So weit so gut.
                  Jetzt steht unter dem gleichen Grundbuchauszug bei Ihm noch ein, nach Ausrechnung, 1 m2 großes Stück als Erholungsfläche bezeichnet, das irgendwie zu dem Areal gehört und auch mit angegeben werden muß, aber es sind 2 unterschiedliche Grundstücke.
                  Also Grundbuchnummer ist für beide Stücke gleich, aber einmal Flurstück 4856, 200/10000*4050 m2 und einmal Flurstück 1465/17, 1/210*235 m2.
                  Beide Grundstücke haben den gleichen Bodenrichtwert.
                  Kann man das auch unter einem Aktenzeichen wie bereits unter 2) beschrieben einfügen ?

                  Danke schon einmal für Hilfe !
                  Zuletzt geändert von leonardo2; 22.07.2022, 16:32.

                  Kommentar


                    #10
                    Kann man das auch unter einem Aktenzeichen wie bereits unter 2) beschrieben einfügen ?
                    Natürlich, die Erholungsfläche gehört mit dem Miteigentumsanteil zur wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum.

                    Geschlüsselt wird bei identischem Bodenrichtwert über erste Fläche.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Ok, Danke dir Charlie, dann mache ich das so, wegen meinem falschen Grundbuchauszug unter 1) melde ich mich dann, wenn ich den Richtigen habe, falls noch was unklar sein sollte.

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Nein, ergänzen und neu übermitteln ist richtig.


                        Nur damit ich es nicht falsch verstehe: Mit Ergänzen meinst Du: Nochmal komplett von vorne neu erstellen, aber diesmal vollständig mit Wohnung und Tiefgarage in einem Formular ? Kein zweites getrenntes Formular nur mit Tiefgarage ?

                        Ich habe nämlich genau das gleiche Problem wie der Fragesteller hier, es wurde die Tiefgarage vergessen und diese muß jetzt nachträglich irgendwie an die Wohnung drangeklebt werden.

                        Bei der Steuererklärung findet man den Hinweis alles nochmal neu von vorne machen zu müssen, wenn man etwas korrigieren möchte, aber zur Grundsteuer gibt es keine Quelle die das so bestätigt.

                        Danke schön.

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                          #13
                          Ich vermute mal, dass sich die 40/10000 Anteile auf die 4 Garagen beziehen. Bei einer Garage wird es dann wohl 10/10000 sein.

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                            #14
                            Bei der Steuererklärung findet man den Hinweis alles nochmal neu von vorne machen zu müssen, wenn man etwas korrigieren möchte, aber zur Grundsteuer gibt es keine Quelle die das so bestätigt.
                            Ganz von vorn muss man nie beginnen. Man übernimmt die übermittelten Daten der ersten Erklärung in einen neuen Entwurf, ergänzt diesen um

                            den fehlenden Miteigentumsanteil der Garage und übermittelt dann die jetzt vollständige Erklärung erneut. Bearbeitet wird zuletzt übermittelte Erklärung
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von istSOD Beitrag anzeigen
                              Ich vermute mal, dass sich die 40/10000 Anteile auf die 4 Garagen beziehen. Bei einer Garage wird es dann wohl 10/10000 sein.
                              Das vermute ich auch, dass das falsch ist, muß aber noch den neuen Grundbuchauszug abwarten.
                              Da hat dann der Notar einen Fehler gemacht und ich habe 10 Jahre zu viel gezahlt.
                              Hätte mir das damals genauer angucken sollen, mich in die Sache einarbeiten müssen, hatte bis jetzt gar keine Ahnung von alle dem.
                              Aber man hat halt ständig was anderes um die Ohren.

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