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Grundsteuererklärung Bayern - Garage auf selbem Flurstück aber eigenes Blatt

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    #16
    Ich weiß immer noch nicht wie ich das ohne Fehler zu machen eintragen soll. Um so mehr ich lese werde ich um so mehr verwirter.
    Ich bin schon 70 Jahre alt, kann sein das mein alter mir ein Streich spielt.
    Du erfasst das Flurstück zweimal und gibst in Zeile 6 den jeweiligen Miteigentumsanteil für Wohnung und Garage ein.

    Das führt nicht zu einem wirklichen Fehler, auch wenn die Verdoppelung der Flurstücksflächen irritiert. Diese Irritation ist altersunabhängig,

    da musst du dir keine Gedanken machen..
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.08.2022, 18:44.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du erfasst das Flurstück zweimal und gibst in Zeile 6 den jeweiligen Miteigentumsanteil für Wohnung und Garage ein.

      Das führt nicht zu einem wirklichen Fehler, auch wenn die Verdoppelung der Flurstücksflächen irritiert. Diese Irritation ist altersunabhängig,

      da musst du dir keine Gedanken machen..

      Ok, herzlichen Dank.

      Liebe Grüße

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        #18
        Hallo zusammen,

        folgender Fall bei mir (Bayern):

        Fülle das Ganze per PDF aus aber im Prinzip ist es ja das Selbe Spiel. Wohnung und zugehöriger TG-Stellplatz erstrecken sich BEIDE über zwei Flurstücke. Wohnung 3,45 von 1000 und Flurstück 1111 und Flurstück 1111/13 (fiktive Zahlen). Bei der TG ist es dann 0,3 von 1000 und genau die gleichen Flurgrundstücke. Nun meine Fragen:

        Heißt das ich muss im Prinzip 4 Flurgrundstücke angeben?

        1. Wohnung - Flurstück 1111 -> 3,45 von 1000
        2. Wohnung - Flurstück 1111/13 -> 3,45 von 1000
        3. TG - Flurstück 1111 -> 0,3 von 1000
        4. TG - Flurstück 1111/13 -> 0,3 von 1000

        Weil ich kann ja pro Flurstück nur einmal den Flurstück Zähler und Nenner eingeben und das sind doch die 1111 und 1111/13 oder?

        D.h. aber auch ich muss nicht irgendwelche eigenen Berechnungen eintragen bzgl. der Aufteilung des 3,45 Anteils auf die Quadratmeter der beiden Flurstücke richtig?

        Mit den Angaben zu Gebäuden muss ich mich noch auseinandersetzen, evtl. kommen da auch noch Fragen aber würde ich jetzt mal außen vor lassen. Puhhh ist wirklich gar nicht so einfach wie gedacht, v.a. bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

        Danke vorab.

        VG

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          #19
          Bis zu 5 Flurstücke können doch auch im PDF-Formular erfasst werden. Berechnen musst du selbst überhaupt nichts.

          Die Flurstücksnummer gehört in die Felder 14 und 15, bei dem Flurstück 1111 bleibt der Nenner leer. Die Miteigentumsanteile

          der ETW und des TG-Stellplatzes sind jeweils in die Felder 17 und 18 einzutragen. Welche Frage hast du eigentlich ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #20
            Hallo Charlie24 danke.

            Meine Hauptfrage ist, ob ich in meiner Konstellation 4 Flurstückeinträge machen muss oder nur 2. Was ich bisher hier in dem Beitrag gelesen habe, ist, dass auf jeden Fall TG und ETW aufgrund der unterschiedlichen Anteile getrennt jeweils als Flurstück Eintrag eingetragen muss - eben mit der Flurstücksnummer etc. Aber in meinem Fall habe ich ja zudem beides jeweils auf die beiden Flurstücke 1111 und 1111/13 "verteilt". D.h. ich muss 4 Flurstücke ausfüllen, richtig? Und bei allen 4 steht ja dann der selbe Flächenteil in Feld 16 also die Summe aus den Flächen von 1111 und 111/13 korrekt? Oder muss ich dann in den 1111 Einträgen nur die 1111 Fläche und in dem 1111/13 nur die 1111/13 Fläche reinschreiben?

            VG

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              #21
              Und bei allen 4 steht ja dann der selbe Flächenteil in Feld 16 also die Summe aus den Flächen von 1111 und 111/13 korrekt?
              Die Flurstücksnummer 1111 hat eine Fläche und die Flurstücksnummer 1111/13 hat ebenfalls eine Fläche, da wird doch nichts addiert.

              Jedes der Flurstücke taucht mit seiner eigenen Gesamtfläche nur zweimal auf.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Hallo,

                okay verstanden, danke! Aber TG und ETW taucht dann pro Flurstück auch jeweils einmal auf also habe ich ja dann 4 Einträge so wie in meinem allerersten Posting beschrieben oder?

                1. TG - 1111
                2. TG - 1111/13
                3. ETW - 1111
                4. ETW - 1111/13

                Oder?

                VG

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                  #23
                  Insgesamt hast du vier Einträge, das ist richtig. Aus den als Zähler und Nenner angegebenen Anteilen deiner wirtschaftlichen

                  Einheit an den Flurstücken ermittelt das Finanzamt einen rechnerischen m²-Anteil.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #24
                    Alles klar dann vielen vielen Dank!

                    VG

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                      #25
                      Hallo Zusammen,

                      mein Beitrag bzw. Frage zu dem Thema, weil es mich auch betrifft (WG+TG auf gleichem Flurstk auf verschiedene Blattnr. aufgeteilt): Laut einem der Erklärvideos bei ELSTER (ja, habs mir tatsächlich angeschaut;-) kann man die Angabe der Grundbuchblattnr. auch weglassen. Das habe ich ausprobiert: Es gibt eine Warnung, ist aber kein Fehler. Somit könnte man das Flurstück nur ein einziges Mal erfassen und die (Gesamt-)Fläche würde passen. Darf man das? Muß man den Anteil am Flurstück, der der TG zugeordnet ist, überhaupt angeben - denn für die _NUTZfläche_ der TG gibt es ja einen Freibetrag, die wird also mit "0" angenommen?

                      Danke+Gruß

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                        #26
                        Muß man den Anteil am Flurstück, der der TG zugeordnet ist, überhaupt angeben - denn für die _NUTZfläche_ der TG gibt es ja einen Freibetrag, die wird also mit "0" angenommen?
                        Was hat der m²-Anteil am Grund und Boden mit der Nutzfläche zu tun ? Nein, den darf man nicht weglassen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #27
                          macht Sinn. Danke!

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                            #28
                            Habe jetzt Bescheid Grundsteuermessbetrag und Grundsteueräquivalenzbetrag erhalten (Bayern) Mit der Fläche Grund und Boden komme ich nicht klar. Wohn/Nutzfläche Wohnung 76 qm; Wohn/Nutzfläche Tiefgarage 0.....Finanzamt errechnet daraus 117 qm Fläche Grund und Boden?????
                            Kann jemand evtl. mir unter die Arme greifen?

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                              #29
                              Wohn/Nutzfläche Wohnung 76 qm; Wohn/Nutzfläche Tiefgarage 0.....Finanzamt errechnet daraus 117 qm Fläche Grund und Boden?????
                              Nein, die 117 m² hat das Finanzamt nicht aus deinen Wohn- und Nutzflächen ermittelt, sondern aus deinen Angaben zu Zähler und Nenner

                              in Zeile 6 der Anlage Grundstück, Das ist dein rechnerischer m²-Anteil am Grund und Boden. Hier ein Beispiel:

                              Beispiel_ETW mit_TG.jpg
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                zunächst ganz herzlichen Dank für die wie immer schnelle Antwort. Die Fläche des Grundstücks beträgt 978 qm; durch die Eingabe beider Grundbuchblätter für Wohnung und Tiefgarage hatte sich der Wert verdoppelt auf 1956 qm. War ja auch schon diskutiert worden in der Vergangenheit. Das hat aber dann wohl keine Auswirkung auf die genannten 117 qm!?

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