Grundsteuer Bayern: Anteil am Miteigentumsanteil

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  • Amberin
    Neuer Benutzer
    • 23.07.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer Bayern: Anteil am Miteigentumsanteil

    Hallo,
    laut Notarvertrag habe ich folgende Eintragung:
    40/1000 Miteigentumsanteil für die Wohnung und
    1/4 Anteil an 12/1000 Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Teileigentum am Vierfachparker in der Tiefgarage..., d.h. wir haben einen Platz an diesem Vierfachparker.

    selbes Grundbuchblatt.

    Kann ich jetzt 1/4 Anteil an 12/1000 ist 3/1000 rechnen und das zu den 40/1000 addieren: also 1 Flurstück mit 43/1000 eintragen und bei Gebäuden 2 Einträge mit Wohnung mit x m2 Wohnfläche und Tiefgarage mit 0m² Nutzfläche, weil 1 Platz an dem Vierfachparker unter 50m² liegt?

    Oder trage ich 2 mal das Flurstück ein: 40/1000 und 3/1000?

    oder ganz anders?

    Ich bin jetzt echt verwirrt.

    Danke für jede Hilfe.

    LG
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Oder trage ich 2 mal das Flurstück ein: 40/1000 und 3/1000?
    So ist es transparenter. Dass dir (fälschlich) die doppelte Flurstücksfläche in Zeile 6a bzw. 7 angezeigt wird, musst du hinnehmen.

    Hallo zusammen, Garage und Wohnung haben separate Blattnummern und auch eigene Anteile von 3/1000 für Garage und 132/1000 für Wohnung aber beides befindet sich auf dem selben Flurstück, das natürlich die gleiche Gesamtfläche hat. Wenn ich jetzt beides separat angebe summiert Elster aber beide Gesamtflächen und gibt mir in

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Amberin
      Neuer Benutzer
      • 23.07.2022
      • 3

      #3
      Danke.

      Dass ich den 1/4 von 12/1000 ausrechnen muss, sehe ich richtig, oder?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Dass ich den 1/4 von 12/1000 ausrechnen muss, sehe ich richtig, oder?
        Meines Erachtens ja, der Fall mit dem Vierfachparker wurde in den letzten Tagen hier bereits mehrfach diskutiert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Kommentar

        • Amberin
          Neuer Benutzer
          • 23.07.2022
          • 3

          #5
          Dann mache ich das jetzt so.
          Vielen lieben Dank!

          Kommentar

          • Stider
            Neuer Benutzer
            • 28.10.2014
            • 2

            #6
            Hallo Zusammen,
            verzeihen Sie, dass ich mich hier mit einer Frage zum Thema Miteigentumsanteil unterhänge.
            Wenn ich eine Grundstücksfläche, an der ich ein Miteigentum von 7/50 habe, mit Nenner und Zähler eingebe, dann wird es in der Summe aller Grundstücke mit 100% gerechnet.
            Sollte es den nicht nur als Anteil eingerechnet werden?
            Für eine Antwort würde ich sehr freuen.
            VG

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              Im Formular für Bayern werden nur die gesamten Flurstücksflächen addiert, Anteile werden da nicht gerechnet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              • Stider
                Neuer Benutzer
                • 28.10.2014
                • 2

                #8
                Vielen Dank für die Antwort!

                Kommentar

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