Hallo,
laut Notarvertrag habe ich folgende Eintragung:
40/1000 Miteigentumsanteil für die Wohnung und
1/4 Anteil an 12/1000 Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Teileigentum am Vierfachparker in der Tiefgarage..., d.h. wir haben einen Platz an diesem Vierfachparker.
selbes Grundbuchblatt.
Kann ich jetzt 1/4 Anteil an 12/1000 ist 3/1000 rechnen und das zu den 40/1000 addieren: also 1 Flurstück mit 43/1000 eintragen und bei Gebäuden 2 Einträge mit Wohnung mit x m2 Wohnfläche und Tiefgarage mit 0m² Nutzfläche, weil 1 Platz an dem Vierfachparker unter 50m² liegt?
Oder trage ich 2 mal das Flurstück ein: 40/1000 und 3/1000?
oder ganz anders?
Ich bin jetzt echt verwirrt.
Danke für jede Hilfe.
LG
laut Notarvertrag habe ich folgende Eintragung:
40/1000 Miteigentumsanteil für die Wohnung und
1/4 Anteil an 12/1000 Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Teileigentum am Vierfachparker in der Tiefgarage..., d.h. wir haben einen Platz an diesem Vierfachparker.
selbes Grundbuchblatt.
Kann ich jetzt 1/4 Anteil an 12/1000 ist 3/1000 rechnen und das zu den 40/1000 addieren: also 1 Flurstück mit 43/1000 eintragen und bei Gebäuden 2 Einträge mit Wohnung mit x m2 Wohnfläche und Tiefgarage mit 0m² Nutzfläche, weil 1 Platz an dem Vierfachparker unter 50m² liegt?
Oder trage ich 2 mal das Flurstück ein: 40/1000 und 3/1000?
oder ganz anders?
Ich bin jetzt echt verwirrt.
Danke für jede Hilfe.
LG
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