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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner, was ist anzugeben

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    #31
    Hab ich doch geschrieben das mein Vater mit im Grundbuch steht.
    Wir 4 Kinder und mein Vater stehen dort zu 1/2 drin
    Aber was ich nun bei Zähler und Nenner eintragen soll weiss ich immer noch nicht!!!!

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      #32
      Wir 4 Kinder und mein Vater stehen dort zu 1/2 drin
      Dann hättet ihr 4 Kinder die Mutter ja allein beerbt und das Finanzamt hätte nicht recht. Das muss nun mal vorab geklärt werden,

      Ungeduld ist da fehl am Platz.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #33
        Tja so steht es aber im Grundbuch drin !!!
        Falls das Finanzamt doch recht hat was müsste ich da als Zähler und Nenner eintragen ???
        Zuletzt geändert von ralfi265; 10.09.2022, 21:43.

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          #34
          Ihr müsst das doch selbst wissen. Alleinige Erben eurer Mutter könnt ihr nur geworden sein, wenn eure Mutter das per Testament verfügt hat.

          Bei gesetzlicher Erbfolge hätte euer Vater die Hälfte von seiner Ehefrau geerbt, außerdem muss es dann einen Erbschein.geben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #35
            Es gab kein Testament,alles gesetzlich geregelt.
            Mein Vater ist als Eigentümer und nochmal in der Erbengemeinschaft aufgeführt laut Grundbuch,also 2 mal.
            Zuletzt geändert von ralfi265; 10.09.2022, 22:41.

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              #36
              Es gab kein Testament,alles gesetzlich geregelt.
              Dann ist bei der Grundbuchberichtigung ein Fehler unterlaufen und das Finanzamt hat recht. Man kann bei

              einer Mischung aus Erbengemeinschaft und ursprünglichem Miteigentümer auch so verfahren, wie hier beschrieben:

              https://forum.elster.de/anwenderforu...228#post400228
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #37
                Da mein Vater 2 mal im Grundbuch aufgeführt ist als Eigentümer und nochmal in der Erbengemeinschaft,liegt das Finanzamt doch richtig.

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                  #38
                  Da mein Vater 2 mal im Grundbuch aufgeführt ist als Eigentümer und nochmal in der Erbengemeinschaft, liegt das Finanzamt doch richtig.
                  Das hast du aber bisher verschwiegen und das sind nun mal rechtlich unterschiedliche Beteiligungen, die man auch getrennt erklären kann.

                  Siehe meinen Beitrag #36
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #39
                    Ja sorry und was trage ich nun als Zähler und Nenner ein....?

                    mfg Ralf

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                      #40
                      Mit einiger Wahrscheinlichkeit gibt der Vater eine Erklärung als Alleineigentümer (1/1) für das halbe Haus (Anteil 1/2 an wirtschaftlicher Einheit) ab, und die Erbengemeinschaft eine Erklärung für die anderen 1/2 Anteil an der wirtschaftlichen Einheit, mit dem Vater zu 1/2 und den Kindern zu je 1/4.

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                        #41
                        Bin da irgendwie überfordert,habe mit sowas noch nie zu tun gehabt!!!!
                        Liegt der Anteil des Grundstückes bei meinen Vater nicht höher als 1/2 ?

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                          #42
                          Nach meiner Rechnung sind 1/2 + (1/2) * (1/2) = 3/4

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                            #43
                            Ok und was trage ich da als Zähler und Nenner ein???
                            mfg Ralf

                            Kommentar


                              #44
                              da mein vater 3/4 besitzt von 728m² ,hat er einen Anteil von 546m² vom Grundstück.Stimmt doch so?????

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                                #45
                                Seufz. Bring doch erstmal Struktur rein! Wir drehen uns im Kreis.

                                Wieviel Einheitswert-Az. gibt es? Wieviel Erklärungen willst du abgeben?

                                Wir vermuten hier, dass es zwei sind, einmal dein Vater als Alleineigentümer seiner Hälfte, dann die Erbengemeinschaft (zu der auch dein Vater gehört) für die andere Hälfte. Zu dieser Vermutung schweigst du. Da muss unsere Hilfe an dieser Stelle enden.

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