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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner, was ist anzugeben

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    #46
    Wir haben nur die eine Erklärung bekommen für meinen Vater.Es gibt nur einen Einheitswert,denke mal der Bodenrichtwert ist damit gemeint...???

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      #47
      Es geht um nur eine wirtschaftliche Einheit, die zur Hälfte einer Erbengemeinschaft gehört, an der auch dein Vater beteiligt ist,

      die andere Hälfte gehört seit jeher deinem Vater, richtig ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #48
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Es geht um nur eine wirtschaftliche Einheit, die zur Hälfte einer Erbengemeinschaft gehört, an der auch dein Vater beteiligt ist,

        die andere Hälfte gehört seit jeher deinem Vater, richtig ?
        So habe ich es verstanden, und so macht es ja auch Sinn, wenn das Haus vorher Vater und Mutter je zur Hälfte gehörte:

        1/2 mit Vater als Alleineigentümer,
        1/2 im Eigentum der Erbengemeinschaft (Vater 1/2, 4 Kinder mit je 1/8)

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          #49
          Hallo zusammen,

          ich bräuchte bitte einmal euren Rat bzgl. Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner.

          Meiner Partnerin und mir gehört ein Grundstück mit 610qm. Auf diesem steht ein Einfamilienhaus. Es gehört zu 19/20 mir und zu 1/20 meiner Partnerin (Grundstücksgemeinschaft)

          Welchen Wert muss ich dann eingeben?

          Lieben Dank für die Unterstützung vorab.

          Beste Grüße

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            #50
            Die Eigentumsverhältnisse ändern nichts daran, dass bei einem Einfamilienhaus das gesamte Flurstück zur wirtschaftlichen Einheit gehört.

            Zähler und Nenner.sind deshalb jeweils 1.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #51
              Hallo liebe Nutzer! Ich habe ein ähnliches Problem bei unserer Grundsteuererklärung (Baden-Württemberg). Nachdem ich alle erforderlichen Felder ausgefüllt hatte, bekam ich folgende Fehlermeldung:
              "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben."

              Ich weiß jedoch nicht, was ich sonst dort eintragen könnte, da ich mich an die Anleitung gehalten habe. Könnte mir jemand einen Tipp geben? Unser Fall sieht grob wie folgt aus:
              - 1 Grundstück mit 594qm
              - darauf 1 Wohnhaus (mit insg. 5 Parteien, davon sind eine Partei wir)
              - Unsere Wohnung gehört meiner Frau und mir zu je 50%
              - Laut Grundbuch beträgt unser MIteigentumsanteil 294/1.000

              Hätte ich in Zeile 11 des Hauptvordrucks statt "294/1.000" zunächst "1/5" angeben müssen (da wir eine von fünf Parteien sind)? In dem erläuternden Beispiel wurde jedenfalls mit den Miteigentumsanteilen gearbeitet, weshalb ich die 294/1000 angegeben habe.

              Ich bin etwas ratlos und daher für jede Form der Hilfe sehr dankbar!

              Viele Grüße

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                #52
                594*294/1000=174,6 ergibt abgerundet 174 m² in der Anlage zum Grundstück

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                  #53
                  GW1:
                  Gesamtfläche des Flurstücks: 594 m²
                  Anteil daran 294 / 1.000 (Zähler: 294, Nenner : 1.000)

                  Berechnung für GW2 (Gesamtfläche des Flurstücks * Anteil daran):
                  594 m² * 294 / 1000 = 174,636 m² , abgerundet 174 m² für die in GW2 einzutragende Fläche

                  Gruß
                  Sepp

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                    #54
                    Guten Tag,
                    vielleicht kann mir jemand helfen. Wir haben ein unbebautes Grundstück geerbt. Das zu 3/4 meiner Tante und zu je 1/8 meinem Bruder und mir gehört. Wie schreibe ich da Zähler und Nenner ?
                    LG Silvano

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                      #55
                      Wie schreibe ich da Zähler und Nenner ?
                      Wo ? Bei den Eigentumsverhältnissen oder bei dem zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil ?

                      Die Erbquote muss nicht zwingend angegeben werden, ansonsten gilt für ein unbebautes Grundstück, dass Zähler und Nenner jeweils 1 sind.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #56
                        Guten Tag,
                        ich brauche Eure Hilfe.

                        Ich bin gerade dabei meine Grundsteuer zu machen.
                        Alleineigentümer einer Eigentumswohnung in NRW

                        Bei dem Punkt 11 bin ich mir unsicher was ich eingeben soll. Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler
                        Nenner.

                        Meine Miteigentumsanteil beträgt 45/348

                        Wie gebe ich das bei Punkt 11 an ?


                        Freundliche Grüße
                        Michael

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                          #57
                          Meine Miteigentumsanteil beträgt 45/348 Wie gebe ich das bei Punkt 11 an ?
                          Zähler 45, Nenner 348, wie sonst ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #58
                            @Charlie24

                            Vielen Dank für die schnelle Antwort.

                            Ich war mir total unsicher, weil ich was gelesen habe mit Nenner 1000 , 10000 oder so.
                            Denn die 45/348 ist der Anteil von Ganzen.


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                              #59
                              Hallo zusammen,

                              mein Partner und ich sind gerade auch am Verzweifeln und haben uns nun extra auch deswegen hier im Forum angemeldet... Es geht um die Grundsteuer für BaWü: Bei "Gemarkung bzw. Flurstück" nimmt Elster bei der Gesamtfläche des Flurstücks in qm nicht die im Kaufvertrag angegebenen 222 qm an bzw. auch nicht die "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner", im Kaufvertrag steht hier 125/1000.

                              Es kommt dann die hier wohl altbekannte Fehlermeldung: "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen..."

                              Wir haben uns auch schon durch diverse Foren gelesen und rumgerechnet, aber kommen einfach nicht darauf, was wir wo eintragen müssen. Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 9 Wohnungseigentümern.

                              Vielen lieben Dank schon einmal an jeden/jede, die uns weiterhelfen kann!

                              Liebe Grüße
                              Mona

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                                #60
                                Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 9 Wohnungseigentümern.
                                Wie groß ist denn das Flurstück der Anlage ? Insgesamt nur 222 m² ? Dann wäre euer Anteil für die Zeile 3 von GW2 abgerundet nur 27 m².
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                                Kommentar

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