Ergänzung zur Hofstelle: Für die Nutzungsart Hofstelle gilt Anlage 32 BewG. Pro Ar (1 Ar entspricht 100m²) gilt ein Bewertungsfaktor von 6,62€. Um auf den Gesamtbetrag der Grundsteuer A zu kommen siehe z.B. hier https://hilfe.grundsteuer-digital.de...chuere_LuF.pdf Kurz zusammengefasst: Für die Hofstelle wären das noch mal Faktor 3 mal Faktor 18,6 mal 0,55% Promile. In meinem Fall von 270m² Grundfläche für die Scheune komme ich so - bei einem Hebesatz von 320% - auf eine Grundsteuer von 1,75€ für die Hofstelle.
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Schönen Abend in die Runde,
wir haben auch eine Scheune und noch ein weiteres Wirtschaftsverbände einer auch steuerlich mittlerweile aufgegebenen Landwirtschaft in Ufr, d.h. eine Betriebsaufgabe ist erfolgt. Die landwirtschaftlichen Flächen sind verpachtet. Wenn ich jetzt die Scheune und das noch existierende Wirtschaftsverbände als Hofstelle deklariere und somit der Grundsteuer A zuteilen lasse, wird dann die Landwirtschaft wieder derart aktiviert, dass wenn ich eine Ackerfläche verkaufen würde der Erlös daraus dann wieder als landwirtschaftliches Einkommen versteuert werden müsste?
Diese Frage würde ich gerne an Euch richten und mich über Antworten freuen. Liebe Grüße, Werner1
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Die Frage betrifft zwar jetzt Steuerrecht und Steuerberatung ist hier nicht erlaubt, aber du kannst beruhigt sein. Mit Landwirtschaft im
Sinne des Grundsteuerrechts ist etwas anderes gemeint als mit einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Wenn du deine Betriebsaufgabe versteuert hast, ist das Thema für dich erledigt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Grundsteuer Bayern
Hallo,
es geht um Hauptvordruck BayGrSt1 Zeile 4 Art der wirtschaftlichen Einheit:
Ich habe ein bebautes Grundstück (zwei Wohnhäuser und zwei Scheunen)
Was muss ich bei Ziffer 10 angeben?
Ich würde 2 (bebautes Grundstück) und 3 (Betrieb Land-Forstwirtschaft) eintragen, geht aber nicht. Oder zwei Hauptvordrucke einmal mit Ziffer 2 und einmal mit Ziffer 3 ausfüllen?
Wenn ich 2 eintrage passt ja auch nicht meine Anlage BayGrSt3 dazu weil Landwirtschaft und bei 3 meine Anlage BayGrSt2 für die Häuser?!?
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank im voraus!
Zuletzt geändert von Ingoo; 04.10.2022, 10:59.
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Landwirtschaft und Grundvermögen müssen getrennt erklärt werden, dafür braucht man auch 2 AktenzeichenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Servus Charlie 24,
ich bins noch mal, Werner1. Ich wollte ja auch zwei Erklärungen für Landwirtschaft und Grundvermögen abgeben. Habe aber nur ein Az bekommen. Muss ich dann für die Abgabe noch ein zweites Az anfordern. Wahrscheinlich lässt Elster gar keine 2 Erklärungen für ein Az zu?
LG Werner1
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Muss ich dann für die Abgabe noch ein zweites Az anfordernFreundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist ein komplizierter Fall, mit dem ich mich heute nicht mehr intensiv beschäftigen möchte.
Wenn es noch eine Stückländerei gibt, kann man nicht mehr genutzte Betriebsgebäude in Bayern dort zuordnen.
Meine Eltern haben 2 Waldgrundstücke für den Eigenbedarf. Zu einem habe ich einen Bescheid (bisher 0) mit Aktenzeichen und der Bezeichnung Stückländerei. Für das andere habe ich nichts, ist aber in der gleichen Gemeinde und wurde von mir erstmal in der gleichen Erklärung als Forstwirtschaft mit angegeben. Richtig?
Weiterhin gibt es ein Gartengrundstück, das bisher als unbebautes Grundstück mit eigenem Aktenzeichen geführt wird. Die überwiegende Nutzung laut BayernAtlas ist Garten, etwas Wald und stehendes Gewässer. Das Grundstück kann weder bebaut noch landwirtschaftlich genutzt werden im tatsächlichen Sinn, da es sich um Wasserschutzgebiet handelt.
Kann ich das für die Grundsteuer trotzdem der Land- bzw. Forstwirtschaft zuordnen bzw. bringt das irgendeinen Vorteil finanzieller Art? Kleingarten im Sinne des Kleingartengesetzes ist es nicht.
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