Wenn ich nicht das Schreiben vom Finanzamt bekommen habe, aber trotzdem für alle Miterben die Erklärung abgeben soll über meine Elsterschnittstelle dann brauche ich eine Vollmacht von allen Miterben. Außerdem sollte ich bei der Erklärung alle Eigentümer der Erbengemeinschaft aufführen. Ist das so richtig ?
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Grundsteuererklärung bei einer Erbengemeinschaft
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Nein, eine Vollmacht brauchst du für die Einreichung nicht. Du musst alle Mitglieder der Erbengemeinschaft bei den Eigentümern / Beteiligten angeben,aber trotzdem für alle Miterben die Erklärung abgeben soll über meine Elsterschnittstelle dann brauche ich eine Vollmacht von allen Miterben. Außerdem sollte ich bei der Erklärung alle Eigentümer der Erbengemeinschaft aufführen. Ist das so richtig ?
das ist richtig. Ich lasse mir von allen immer die persönliche ID und die Steuernummer geben, Name, Geburtsdatum und Adresse stehen
für gewöhnlich auf dem Erbschein. Man muss im Hauptvordruck zusätzliche Angaben machen, z. B. den Namen der Erbengemeinschaft
eintragen. Erwartet wird da Erbengemeinschaft nach <Vorname|> <Name> des Erblassers.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Da stehe ich jetzt doch ein wenig auf dem Schlauch. Ich hab das jetzt bei Zeile 31 eingetragen (oder wäre 30 richtig). Welcher Felder sind den da vorgehehen... Bei mir springt er da gleich in die Anlage Grundstück...Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
NMan muss im Hauptvordruck zusätzliche Angaben machen, z. B. den Namen der Erbengemeinschaft
eintragen. Erwartet wird da Erbengemeinschaft nach <Vorname|> <Name> des Erblassers.
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Man muss den Bereich erst aufklappen. In Zeile 30 kann man die Erbquote angeben, Zeile 31 ist nur für gesetzliche VertretungWelcher Felder sind den da vorgehehen.
Erbengemeinschaft.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
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Hallo Allerseits,
zum Thema immer die persönliche ID und die Steuernummer habe ich noch die Frage, ob diese Angaben verpflichtend sind.
Info: RLP ; Erbengemeinschaft ; Grundsücke Land und Forstwirschaftliche Nutzung ( liegen brach)
Bei der Erbengemeinschaft meiner Schwiegermutter ist das schwierig bis nahezu unmöglich, diese Daten von den Miteigentümern zu bekommen. Daher würde ich gerne darauf verzichten.
Grüße
Claus
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Nein, die Angaben sind nicht verpflichtend. Das Fehlen der ID führt zu Hinweisen, die man aber ignorieren darf.zum Thema immer die persönliche ID und die Steuernummer habe ich noch die Frage, ob diese Angaben verpflichtend sind.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zu Deiner letzten Antwort habe ich eine Frage:
Grundsteuererklärung im Bundesland Sachsen.
Eigentümergemeinschaft aus 3 Eigentümern
ein Eigentümer verweigert die Herausgabe seiner Steuernummer und ID-Nummer
Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, kann auf Elster auch ohne diese Angaben die Grundsteuererklärung trotz Fehlermeldung versendet werden - richtig?
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Orangefarbene Hinweismeldungen verhindern die Versendung nicht.Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, kann auf Elster auch ohne diese Angaben die Grundsteuererklärung trotz Fehlermeldung versendet werden - richtig?
Was für eine Art von Gemeinschaft ist denn gemeint ?Eigentümergemeinschaft aus 3 EigentümernFreundliche Grüße
Charlie24
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Guten Nachmittag zusammen, also bei mir fehlen in der Erbengemeinschaft auch teile der Angaben ID oder Steuer Nr (Datenschutzängste und kein Bock gibt es zur Auswahl). Ich habe trotzdem in BW erfolgreich verschickt.Zuletzt geändert von SteuerHansel; 16.10.2022, 07:11.
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Aus Sicht des Finanzamts ist das eine Bruchteilsgemeinschaft, wobei eine Hälfte der Erbengemeinschaft als Gesamthandgemeinschaft gehört.wie gebe ich diese Konstellation korrekt in der Erklärung an?
Mein Vorschlag ist, den Vater zweimal zu erfassen, das zweite mal ohne die persönliche ID. Die aus den Erbquoten berechneten Anteile kann man angeben,
man muss das aber nicht. Bei der Namensgebung ist etwas Kreativität gefragt, da sollten Vorname und Name des Vaters ebenso vorkommen wie die EG
nach <Vorname Name> der verstorbenen Mutter. Die 2 Zeile reichen dafür durchaus aus.Freundliche Grüße
Charlie24
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Danke!
Damit ich es richtig verstehe: In Zeile 11 Bruchteilsgemeinschaft eintragen, dann in 13/14 aussagekräftiger Name der Gemeinschaft „Vater + EG nach Mutter“. Als Miteigentümer einmal meinen Vater inkl. ID und Anteil, dann meinen Vater nochmal (ohne ID, Anteil optional) sowie mich (inkl. ID, Anteil optional)? (D.h. Insgesamt Bruchteilsgemeinschaft mit 3 Miteigentümern)
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Insgesamt Bruchteilsgemeinschaft mit 3 Beteiligten, wobei 2 Beteiligte eine Erbengemeinschaft bilden. Die Hälfte der Erbengemeinschaft ist
Gesamthandseigentum, weshalb ich den Begriff 3 Miteigentümer vermeide, denn eigentlich gibt es nur 2 Miteigentümer. Einer ist dein Vater
und der andere die Erbengemeinschaft, für die im Bescheid auch nur der Gesamtanteil von 1/2 ausgewiesen wird.Freundliche Grüße
Charlie24
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