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Grundsteuererklärung bei einer Erbengemeinschaft

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    Grundsteuererklärung bei einer Erbengemeinschaft

    Wenn ich nicht das Schreiben vom Finanzamt bekommen habe, aber trotzdem für alle Miterben die Erklärung abgeben soll über meine Elsterschnittstelle dann brauche ich eine Vollmacht von allen Miterben. Außerdem sollte ich bei der Erklärung alle Eigentümer der Erbengemeinschaft aufführen. Ist das so richtig ?

    #2
    aber trotzdem für alle Miterben die Erklärung abgeben soll über meine Elsterschnittstelle dann brauche ich eine Vollmacht von allen Miterben. Außerdem sollte ich bei der Erklärung alle Eigentümer der Erbengemeinschaft aufführen. Ist das so richtig ?
    Nein, eine Vollmacht brauchst du für die Einreichung nicht. Du musst alle Mitglieder der Erbengemeinschaft bei den Eigentümern / Beteiligten angeben,

    das ist richtig. Ich lasse mir von allen immer die persönliche ID und die Steuernummer geben, Name, Geburtsdatum und Adresse stehen

    für gewöhnlich auf dem Erbschein. Man muss im Hauptvordruck zusätzliche Angaben machen, z. B. den Namen der Erbengemeinschaft

    eintragen. Erwartet wird da Erbengemeinschaft nach <Vorname|> <Name> des Erblassers.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen lieben Dank für die Info! Die anderen Informationen habe ich tatsächlich auch schon zusammen und Name,Geburtsdatum und Adresse habe ich bereits aus dem Grundsteuerbemessungsbescheid entnommen.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        NMan muss im Hauptvordruck zusätzliche Angaben machen, z. B. den Namen der Erbengemeinschaft

        eintragen. Erwartet wird da Erbengemeinschaft nach <Vorname|> <Name> des Erblassers.
        Da stehe ich jetzt doch ein wenig auf dem Schlauch. Ich hab das jetzt bei Zeile 31 eingetragen (oder wäre 30 richtig). Welcher Felder sind den da vorgehehen... Bei mir springt er da gleich in die Anlage Grundstück...

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          #5
          Welcher Felder sind den da vorgehehen.
          Man muss den Bereich erst aufklappen. In Zeile 30 kann man die Erbquote angeben, Zeile 31 ist nur für gesetzliche Vertretung

          Erbengemeinschaft.JPG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wer lesen kann ist klar im Vorteil, habe nicht gesehen, dass man da aufklappen kann. Vielen herzlichen Dank!

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              #7
              Hallo Allerseits,

              zum Thema immer die persönliche ID und die Steuernummer habe ich noch die Frage, ob diese Angaben verpflichtend sind.
              Info: RLP ; Erbengemeinschaft ; Grundsücke Land und Forstwirschaftliche Nutzung ( liegen brach)

              Bei der Erbengemeinschaft meiner Schwiegermutter ist das schwierig bis nahezu unmöglich, diese Daten von den Miteigentümern zu bekommen. Daher würde ich gerne darauf verzichten.

              Grüße

              Claus

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                #8
                zum Thema immer die persönliche ID und die Steuernummer habe ich noch die Frage, ob diese Angaben verpflichtend sind.
                Nein, die Angaben sind nicht verpflichtend. Das Fehlen der ID führt zu Hinweisen, die man aber ignorieren darf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zu Deiner letzten Antwort habe ich eine Frage:
                  Grundsteuererklärung im Bundesland Sachsen.
                  Eigentümergemeinschaft aus 3 Eigentümern
                  ein Eigentümer verweigert die Herausgabe seiner Steuernummer und ID-Nummer
                  Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, kann auf Elster auch ohne diese Angaben die Grundsteuererklärung trotz Fehlermeldung versendet werden - richtig?

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                    #10
                    Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, kann auf Elster auch ohne diese Angaben die Grundsteuererklärung trotz Fehlermeldung versendet werden - richtig?
                    Orangefarbene Hinweismeldungen verhindern die Versendung nicht.

                    Eigentümergemeinschaft aus 3 Eigentümern
                    Was für eine Art von Gemeinschaft ist denn gemeint ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Guten Nachmittag zusammen, also bei mir fehlen in der Erbengemeinschaft auch teile der Angaben ID oder Steuer Nr (Datenschutzängste und kein Bock gibt es zur Auswahl). Ich habe trotzdem in BW erfolgreich verschickt.
                      Zuletzt geändert von SteuerHansel; 16.10.2022, 08:11.

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                        #12
                        Guten Abend,

                        ich habe folgendes Problem: Grundstück gehört zu 50% meinem Vater, zu 50% Erbengemeinschaft nach meiner Mutter, diese wiederum bestehend zu gleichen Teilen aus meinem Vater und mir - wie gebe ich diese Konstellation korrekt in der Erklärung an?

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                          #13
                          wie gebe ich diese Konstellation korrekt in der Erklärung an?
                          Aus Sicht des Finanzamts ist das eine Bruchteilsgemeinschaft, wobei eine Hälfte der Erbengemeinschaft als Gesamthandgemeinschaft gehört.

                          Mein Vorschlag ist, den Vater zweimal zu erfassen, das zweite mal ohne die persönliche ID. Die aus den Erbquoten berechneten Anteile kann man angeben,

                          man muss das aber nicht. Bei der Namensgebung ist etwas Kreativität gefragt, da sollten Vorname und Name des Vaters ebenso vorkommen wie die EG

                          nach <Vorname Name> der verstorbenen Mutter. Die 2 Zeile reichen dafür durchaus aus.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Danke!

                            Damit ich es richtig verstehe: In Zeile 11 Bruchteilsgemeinschaft eintragen, dann in 13/14 aussagekräftiger Name der Gemeinschaft „Vater + EG nach Mutter“. Als Miteigentümer einmal meinen Vater inkl. ID und Anteil, dann meinen Vater nochmal (ohne ID, Anteil optional) sowie mich (inkl. ID, Anteil optional)? (D.h. Insgesamt Bruchteilsgemeinschaft mit 3 Miteigentümern)

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                              #15
                              Insgesamt Bruchteilsgemeinschaft mit 3 Beteiligten, wobei 2 Beteiligte eine Erbengemeinschaft bilden. Die Hälfte der Erbengemeinschaft ist

                              Gesamthandseigentum, weshalb ich den Begriff 3 Miteigentümer vermeide, denn eigentlich gibt es nur 2 Miteigentümer. Einer ist dein Vater

                              und der andere die Erbengemeinschaft, für die im Bescheid auch nur der Gesamtanteil von 1/2 ausgewiesen wird.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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