Hallo zusammen! Muss ich für mein Wohnhaus (Alleineigentum) und die Zufahrt (Miteigentümer) jeweils ein eigenes Formular erstellen? Danke schon mal!
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Grundsteuer Bayern - für Zufahrt (Miteigentümer) ein eigenes Formular?
				
					Einklappen
				
			
		
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 Nein, die Zufahrt wird der gleichen wirtschaftlichen Einheit zugeordnet. Wenn daran mehrere Eigentümer beteiligt sind,
 
 gibst du bei dem Flurstück in Zeile 6 der Anlage Grundstück bei Zähler und Nenner den Miteigentumsanteil an.
 
 Wohnhaus_mit_Wegeanteil.JPGFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Die kann ein Einfamilienhaus oder bei einem gemeinsamen Flurstück Wohnungseigentum sein, dann wäre nicht 1 und 1 sondernMuss ich bei einer Doppelhaushälfte eigentlich irgendwas beachten?
 
 in der Regel 1 und 2 in Zeile 6 zutreffend.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Ich habe auch ein Problem mit einem Flurstücks-Teil "Zufahrt"
 im Onlineformularbereich
 1 - Angaben zum Grund und Boden
 Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)
 
 Für das Wohnhaus habe ich bei Zähler/Nenner 1,00000 /1 eingetragen, als Inhaber 1 natürliche Person
 
 Für das Flurstück "Zufahrt" das je zur Hälfte uns und zur anderen Hälfte der Besitzerin eines anderen Grundstückes gehört, habe ich 1,00000 / 2 eingetragen
 Das ist aber offenbar falsch, denn die kompletten m² werden dadurch der Wohnhausfläche zugerechnet und nicht nur die Hälfte.
 Muss ich hier bei den m² gleich nur die Hälfte eintragen und dann bei Zähler / Nenner wieder 1 / 1
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 Zugerechnet wird überhaupt nichts, weil das Formular die Anteile gar nicht berechnet, sondern nur die Flurstücksflächen addiert.Das ist aber offenbar falsch, denn die kompletten m² werden dadurch der Wohnhausfläche zugerechnet und nicht nur die Hälfte.
 
 Nicht schön, ich weiß ! Darauf wird aber hingewiesen.
 
 Summe_Flurstück.JPGFreundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Herzlichen Dank für die Antwort.
 Also ist mein Eintrag 1,00000 / 2 in diesem Fall richtig und erst bei Bearbeitung der abgesandten Erklärung durch die Finanzbehörden wird automatisch dann nur der ½-Anteil an dieser Zufahrt angesetzt ? Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber diese Meldeformalität is totales Neuland für mich 
 
 Falls mein 1,0 / 2 also richtig wäre - dann müsste bei z.B. 6 an einem Zufahrtsweg beteiligten Grundstücken/Eigentümern der Eintrag lauten 1,00000 / 6 - korrekt so?
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 Richtig, aber man darf in dem Fall auch auch nur 1 und 6 eintragen, die Webanwendung braucht diese Nachkommastellen nicht, auch wenn dasFalls mein 1,0 / 2 also richtig wäre - dann müsste bei z.B. 6 an einem Zufahrtsweg beteiligten Grundstücken/Eigentümern der Eintrag lauten 1,00000 / 6 - korrekt so?
 
 durch die Vorformatierung suggeriert wird.
 
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Meiner Ansicht nach ist dieses Vorgehen nicht korrekt, denn in der Anlage 1 wird der Eigentümer als "alleiniger Eigentümer" bestimmt, sofern sich das Grundstück mit dem Haus im Alleineigentum befindet. Die Zufahrtsstrasse befindet sich aber oft im Bruchteilseigentum. Streng genommen müsste man zwei Erklärungen abgeben.
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 Da liegst du falsch ! Nebenflächen werden anteilig der wirtschaftlichen Einheit zugeordnet, der sie dienen.Meiner Ansicht nach ist dieses Vorgehen nicht korrekt, ...
 
 Das war schon immer so, daran hat die Grundsteuerreform nichts geändert.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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