Hallo zusammen! Muss ich für mein Wohnhaus (Alleineigentum) und die Zufahrt (Miteigentümer) jeweils ein eigenes Formular erstellen? Danke schon mal!
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer Bayern - für Zufahrt (Miteigentümer) ein eigenes Formular?
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Nein, die Zufahrt wird der gleichen wirtschaftlichen Einheit zugeordnet. Wenn daran mehrere Eigentümer beteiligt sind,
gibst du bei dem Flurstück in Zeile 6 der Anlage Grundstück bei Zähler und Nenner den Miteigentumsanteil an.
Wohnhaus_mit_Wegeanteil.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Muss ich bei einer Doppelhaushälfte eigentlich irgendwas beachten?
in der Regel 1 und 2 in Zeile 6 zutreffend.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich habe auch ein Problem mit einem Flurstücks-Teil "Zufahrt"
im Onlineformularbereich
1 - Angaben zum Grund und Boden
Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)
Für das Wohnhaus habe ich bei Zähler/Nenner 1,00000 /1 eingetragen, als Inhaber 1 natürliche Person
Für das Flurstück "Zufahrt" das je zur Hälfte uns und zur anderen Hälfte der Besitzerin eines anderen Grundstückes gehört, habe ich 1,00000 / 2 eingetragen
Das ist aber offenbar falsch, denn die kompletten m² werden dadurch der Wohnhausfläche zugerechnet und nicht nur die Hälfte.
Muss ich hier bei den m² gleich nur die Hälfte eintragen und dann bei Zähler / Nenner wieder 1 / 1
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Das ist aber offenbar falsch, denn die kompletten m² werden dadurch der Wohnhausfläche zugerechnet und nicht nur die Hälfte.
Nicht schön, ich weiß ! Darauf wird aber hingewiesen.
Summe_Flurstück.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
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Herzlichen Dank für die Antwort.
Also ist mein Eintrag 1,00000 / 2 in diesem Fall richtig und erst bei Bearbeitung der abgesandten Erklärung durch die Finanzbehörden wird automatisch dann nur der ½-Anteil an dieser Zufahrt angesetzt ? Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber diese Meldeformalität is totales Neuland für mich
Falls mein 1,0 / 2 also richtig wäre - dann müsste bei z.B. 6 an einem Zufahrtsweg beteiligten Grundstücken/Eigentümern der Eintrag lauten 1,00000 / 6 - korrekt so?
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Falls mein 1,0 / 2 also richtig wäre - dann müsste bei z.B. 6 an einem Zufahrtsweg beteiligten Grundstücken/Eigentümern der Eintrag lauten 1,00000 / 6 - korrekt so?
durch die Vorformatierung suggeriert wird.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Meiner Ansicht nach ist dieses Vorgehen nicht korrekt, denn in der Anlage 1 wird der Eigentümer als "alleiniger Eigentümer" bestimmt, sofern sich das Grundstück mit dem Haus im Alleineigentum befindet. Die Zufahrtsstrasse befindet sich aber oft im Bruchteilseigentum. Streng genommen müsste man zwei Erklärungen abgeben.
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Meiner Ansicht nach ist dieses Vorgehen nicht korrekt, ...
Das war schon immer so, daran hat die Grundsteuerreform nichts geändert.Freundliche Grüße
Charlie24
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