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Grundsteuer Bayern - für Zufahrt (Miteigentümer) ein eigenes Formular?

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    Grundsteuer Bayern - für Zufahrt (Miteigentümer) ein eigenes Formular?

    Hallo zusammen! Muss ich für mein Wohnhaus (Alleineigentum) und die Zufahrt (Miteigentümer) jeweils ein eigenes Formular erstellen? Danke schon mal!

    #2
    Nein, die Zufahrt wird der gleichen wirtschaftlichen Einheit zugeordnet. Wenn daran mehrere Eigentümer beteiligt sind,

    gibst du bei dem Flurstück in Zeile 6 der Anlage Grundstück bei Zähler und Nenner den Miteigentumsanteil an.

    Wohnhaus_mit_Wegeanteil.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super - Danke! Muss ich bei einer Doppelhaushälfte eigentlich irgendwas beachten?

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        #4
        Muss ich bei einer Doppelhaushälfte eigentlich irgendwas beachten?
        Die kann ein Einfamilienhaus oder bei einem gemeinsamen Flurstück Wohnungseigentum sein, dann wäre nicht 1 und 1 sondern

        in der Regel 1 und 2 in Zeile 6 zutreffend.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe auch ein Problem mit einem Flurstücks-Teil "Zufahrt"
          im Onlineformularbereich
          1 - Angaben zum Grund und Boden
          Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)

          Für das Wohnhaus habe ich bei Zähler/Nenner 1,00000 /1 eingetragen, als Inhaber 1 natürliche Person

          Für das Flurstück "Zufahrt" das je zur Hälfte uns und zur anderen Hälfte der Besitzerin eines anderen Grundstückes gehört, habe ich 1,00000 / 2 eingetragen
          Das ist aber offenbar falsch, denn die kompletten m² werden dadurch der Wohnhausfläche zugerechnet und nicht nur die Hälfte.
          Muss ich hier bei den m² gleich nur die Hälfte eintragen und dann bei Zähler / Nenner wieder 1 / 1

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            #6
            Das ist aber offenbar falsch, denn die kompletten m² werden dadurch der Wohnhausfläche zugerechnet und nicht nur die Hälfte.
            Zugerechnet wird überhaupt nichts, weil das Formular die Anteile gar nicht berechnet, sondern nur die Flurstücksflächen addiert.

            Nicht schön, ich weiß ! Darauf wird aber hingewiesen.

            Summe_Flurstück.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Herzlichen Dank für die Antwort.
              Also ist mein Eintrag 1,00000 / 2 in diesem Fall richtig und erst bei Bearbeitung der abgesandten Erklärung durch die Finanzbehörden wird automatisch dann nur der ½-Anteil an dieser Zufahrt angesetzt ? Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber diese Meldeformalität is totales Neuland für mich

              Falls mein 1,0 / 2 also richtig wäre - dann müsste bei z.B. 6 an einem Zufahrtsweg beteiligten Grundstücken/Eigentümern der Eintrag lauten 1,00000 / 6 - korrekt so?

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                #8
                Falls mein 1,0 / 2 also richtig wäre - dann müsste bei z.B. 6 an einem Zufahrtsweg beteiligten Grundstücken/Eigentümern der Eintrag lauten 1,00000 / 6 - korrekt so?
                Richtig, aber man darf in dem Fall auch auch nur 1 und 6 eintragen, die Webanwendung braucht diese Nachkommastellen nicht, auch wenn das

                durch die Vorformatierung suggeriert wird.

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Meiner Ansicht nach ist dieses Vorgehen nicht korrekt, denn in der Anlage 1 wird der Eigentümer als "alleiniger Eigentümer" bestimmt, sofern sich das Grundstück mit dem Haus im Alleineigentum befindet. Die Zufahrtsstrasse befindet sich aber oft im Bruchteilseigentum. Streng genommen müsste man zwei Erklärungen abgeben.

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                    #10
                    Meiner Ansicht nach ist dieses Vorgehen nicht korrekt, ...
                    Da liegst du falsch ! Nebenflächen werden anteilig der wirtschaftlichen Einheit zugeordnet, der sie dienen.

                    Das war schon immer so, daran hat die Grundsteuerreform nichts geändert.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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