Hallo, ich bin völlig ratlos, was ich hier angeben soll. Wir ( ich und ehefrau) sind beide Eigentümer des Grunstückes und dem darauf befindlichen Haus. Was muss ich nun bei Zähler und Nenner angeben? Aus den Beispielen geht mir das einfach nicht hervor? Ich wäre einfach für die zwei Zahlen dankbar.
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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
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Ein Haus, 1/1? Oder?Zitat von makiko Beitrag anzeigenZur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler
Nenner
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Mit Ausnahme von Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum) ist da immer 1 und 1 zutreffend. Auch Doppelhaushälften und ReihenhäuserZur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
können Wohnungseigentum sein !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Das ist nur bei den Eigentumsverhältnissen richtig, nicht beim Anteil an der wirtschaftlichen Einheit. Da stimmt es in der Regel nur beiBei zwei Eigentümern habe ich 1 als Zähler eingetragen und 2 als Nenner.
einer Doppelhaushälfte, die Wohnungseigentum ist.Freundliche Grüße
Charlie24
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Es ist zu unterscheiden zwischen Anteil der wirtschaftlichen Einheit und den jeweiligen Besitzanteilen der Eigentümer, die jeweils einzeln erfasst werden.Zitat von Newbie123 Beitrag anzeigenWenn das nur bei Eigentumsverhältnissen richtig ist, was muss man dann bei "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" bei Eheleuten mit Grundstück und Einfamilienhaus eingetragen werden? vielen dank
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1 und 1, das gesamte Flurstück gehört zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus.... was muss man dann bei "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" bei Eheleuten mit Grundstück und Einfamilienhaus eingetragen werden?Freundliche Grüße
Charlie24
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danke dir CharlieZitat von Charlie24 Beitrag anzeigen1 und 1, das gesamte Flurstück gehört zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus.
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Danke, das du das erwähnt hast, den es handelt sich hier tatsächlich um das Formular, wo die Eigentümer einzeln erfasst werden.Zitat von multi Beitrag anzeigen
Es ist zu unterscheiden zwischen Anteil der wirtschaftlichen Einheit und den jeweiligen Besitzanteilen der Eigentümer, die jeweils einzeln erfasst werden.
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Wenn es kein Wohnungseigentum ist, ebenfalls 1 und 1. Das mit 2 und 2 anzugeben, ist absolut unüblich.Was müsste ich bei Zweifamilienhaus eintragen 2 und 2 oder auch 1und 1. vielleicht könnt ihr mir weiterhelfenFreundliche Grüße
Charlie24
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Hallo! Bin auch ratlos=(
Wir (mein Ehemann und ich) besitzen ein Reihenhaus. Im Grundbuch konnte ich nur Folgendes finden: 1/13 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, 1/16 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, 1/29 Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Was muss ich beim Zähler und Nenner eintragen? Wo könnte ich mich erkundigen? Beim welchen Amt? Danke für die Hilfe!
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