Zitat von Yanka
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Keine Ankündigung bisher.
Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
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Wenn ihr an drei Flurstücken unterschiedliche Miteigentumsanteile habt, dann müsst ihr die bei jedem Flurstück jeweils als Zähler und NennerWir (mein Ehemann und ich) besitzen ein Reihenhaus. Im Grundbuch konnte ich nur Folgendes finden: 1/13 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, 1/16 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, 1/29 Miteigentumsanteil an dem Grundstück.
eintragen. Wo ist jetzt das Problem ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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