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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

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    #16
    Zitat von Yanka Beitrag anzeigen
    Hallo! Bin auch ratlos=(
    Wir (mein Ehemann und ich) besitzen ein Reihenhaus. Im Grundbuch konnte ich nur Folgendes finden: 1/13 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, 1/16 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, 1/29 Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Was muss ich beim Zähler und Nenner eintragen? Wo könnte ich mich erkundigen? Beim welchen Amt? Danke für die Hilfe!
    Ich weiß auch nicht, welches Amt erklärt, dass bei 1/13 Zähler 1, Nenner 13 ist, bei 1/16 Zähler 1, Nenner 16, bei 1/29 Zähler 1, Nenner 29.

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      #17
      Wir (mein Ehemann und ich) besitzen ein Reihenhaus. Im Grundbuch konnte ich nur Folgendes finden: 1/13 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, 1/16 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, 1/29 Miteigentumsanteil an dem Grundstück.
      Wenn ihr an drei Flurstücken unterschiedliche Miteigentumsanteile habt, dann müsst ihr die bei jedem Flurstück jeweils als Zähler und Nenner

      eintragen. Wo ist jetzt das Problem ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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