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Grundsteuer BW

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    Grundsteuer BW

    Hallo zusammen,

    ich habe mir viele andere Threads angeschaut, die Übersicht, Beispielfall 4, Beispielfall 6 und noch eininges anderes, aber ich komme auf keinen grünen Zweig.

    Übersicht der Lage:
    • Ich wohne in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus
      • Haus steht auf Flurstück A (in BW)
      • 523/10000 Miteigentumsanteile
      • 1010m² Fläche des Flurstücks
    • Mir gehört eine Garagen, die neben anderen Garagen von Wohnungseigentümern des gleichen Hauses steht
      • Garage steht auf Flustück B
      • 50/10000 Miteigentumsanteile
      • 307m² Gesamtfläche des Flurstücks
    Sonstiges Infos:
    • Ich habe kein Informationsschreiben erhalten
    • Laut letztem Grundsteuerbescheid verfügen Wohnung und Garage über ein eigenes Aktenzeichen
    • Wohnung und Garage sind jeweils auf einem eigenen Blatt im Grundbuch
    • Der Bodenrichtwert ist in beiden Fällen gleich
    • Die Flurstücke von Haus und Garage sind ca. 2m voneinander entfernt, sie sind lediglich durch einem Geweg getrennt
    • Wichtig: Alle Wohnungen und Gargen zusammen kommen auf 10000 Miteigentumsanteil

    Fragen:

    1. Muss ich nun zwei Grundsteuererklärungen abgeben, weil die Wohnung und die Garage je ein eigenes Aktenzeichen haben?

    2. Wie groß ist die Fläche des Grundstücks, die ich in 3 eingeben muss?
    Wenn ich raten müsste, dann würde ich wie folgt vorgehen.
    Falls ich nur eine Erklärung abgeben muss, dann habe ich (523 + 50)/10000*(1010 + 307)m² = 75m² Fläche.
    Falls ich zwei Erklärungen abgeben muss, dann würde ich einmal 523/10000*(1010 + 307)m²=68m² und einmal 50/10000*(1010 + 307)m²=6m² eintragen.

    Wie man sieht, würde ich jeweils die Summe der gemeinsamen Fläche nehmen und das mit meinem Anteil multiplizieren.
    Das steht jedoch im Gegensatz zu allem anderen, dass ich so online finde, insbesondere Beispielfall 6.
    Dort wird immer davon ausgegangen, dass die Miteigentumsanteile je Flustück bestimmt sind, aber das ist bei mir nicht der Fall.
    Wenn ich durch die 2 Aktenzeichen 2 verschiedene Erklärungen abegeben muss, dann wäre es noch merkwürdiger die Summe der Flächenanteile zu nehmen.

    Beste Grüße
    Benny


    #2
    Muss ich nun zwei Grundsteuererklärungen abgeben, weil die Wohnung und die Garage je ein eigenes Aktenzeichen haben?
    Das macht durchaus Sinn, allerdings macht es auch Sinn, in beiden Erklärungen unter Ergänzende Abgaben zur Feststellungserklärung

    die Zusammenlegung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit unter dem Aktenzeichen der ETW zu beantragen.

    Da du zwei Erklärungen einreichst, gibst du den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit jeweils getrennt ein, das ist doch kein Problem.

    Bei der ETW sind das abgerundet 52 m², bei der Garage wären es nur 1,54 m², also abgerundet 1 m², falls der Miteigentumsanteil wirklich

    nur das Flurstück mit den 307 m² betrifft. Das solltest du aber nochmal überprüfen !

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      erstmal vielen Dank für deine Hilfe.

      Aus deiner Antwort entnehme ich erstmal, dass du mir zwei Einreichungen empfiehlst.
      Ist das Pflicht oder "nur" gute Praxis?

      Den Hinweis bzgl. der Zusammenlegung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit unter dem Aktenzeichen der ETW habe ich in einem anderen deiner Posts bereits gesehen, aber es ist dennoch sehr hilfreich, dass du dies auch noch mal für meinen Fall empfiehlst.

      Nun zu dem Knackpunkt - der Flächenberechnung.
      Du schreibst, "... falls der Miteigentumsanteil wirklich nur das Flurstück mit den 307 m² betrifft.".
      Ich habe versucht an mehreren Stellen in meinem Text hervorzuheben, dass eben genau dies nicht so ist.
      Aber nochmal: Alle Wohnungen und Garagen zusammen kommen auf 10000 Miteigentumsanteil.
      Anders ausgedrückt: Laut der Teilungserklärung hat meine Wohnung 523 und meine Garage 50 Miteigentumsanteile der gleichen 10000 Gesamt-Miteigentumsanteile.
      So wie ich das sehe, gehören mir damit eben nicht 523/10000 von dem Haus-Flurstück und 50/10000 von dem Garagen-Flurstück.
      Das macht meinen Fall ja so speziell.

      Ein weiterer Fakt, der das Problem unterstreicht: Auf dem Garagen-Flurstück stehen 8 Garagen und jeder Besitzer hat laut Teilungserklärung 50/10000 Eigentumsanteile für seine Garage.
      Insgesamt also nur 400/10000 Eigentumsanteile für alle Garagenbesitzer.
      Nach deiner Rechnung würden jedem Besitzer von den 307m² nur 1,54m² gehören, aber das würde ja keinen Sinn geben.
      Klar könnte man nun sagen, dann nimm halt 1/8 von 307m², aber so steht es eben nicht in der Teilungserklärung.
      Auf dem Garagenflurstück ist auch noch ein Hof und 4 Parkplätze in Eigentümerbesitz, denen gar keine Eigentumsanteile zugeteilt sind.

      Beste Grüße
      Benny

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        #4
        Zitat von BennyF Beitrag anzeigen
        Ich habe versucht an mehreren Stellen in meinem Text hervorzuheben, dass eben genau dies nicht so ist.
        Benny
        Das ist dir gründlich misslungen.

        Für mich klingt es jetzt so, als wären die Flurstücke A und B mit 1010+307=1317qm zusammengefasst.
        Davon gehören dir von Flurstück A 523/10000, Flurstück B 523/10000 für die Wohnung, Flurstück A 50/10000, Flurstück B 50/10000 für die Garage.
        Bezüglich der Frage, ab diese vier Punkte in ein oder zwei Erklärungen erfolgen sollen, schließe ich mich Charlie an.

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          #5
          Laut letztem Grundsteuerbescheid verfügen Wohnung und Garage über ein eigenes Aktenzeichen
          Darauf beruht die Empfehlung, zwei Erklärungen einzureichen und dort die Zusammenlegung zu einer wirtschaftlichen Einheit zu beantragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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