Hallo,
ich habe eine GbR gegründet um browserbasierte Online Escape Room Spiele zu verkaufen (verstehe ich als auf elektrischem Weg erbrachte sonstige Leistung; der Kunde erhält unmittelbar nach Kauf per Mail einen Zugangscode um auf meiner Webseite damit das gekaufte Spiel direkt im Browser spielen zu können). Ich möchte von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und neben Deutschland und EU auch in Drittländer verkaufen.
Meine bisherigen Recherchen haben - beim Verkauf an Privatkunden - folgendes ergeben:
Stimmt das so bzw. lässt sich das irgendwo eindeutig nachlesen und gibt es in dem Fall einen Grenzbetrag wie die 10.000€ aus §3a Absatz 5?
Nach einem alten Foreneintrag von 2010 standen wohl früher in § 3a Absatz 4 Nr. 13 die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen, was den Sitz des Leistungsempfängers zum Ort der Leistung machen würde ("Zu letzterem gehören gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen. Der beschriebene Verkauf von Software gehört hierzu.") und damit der Anwendung der Kleinunternehmerregelung entgegenstünde. Heute ist die Nr. 13 allerdings "weggefallen", weshalb ich meine Leistungen hier nicht mehr zuordnen würde. Da in § 3a Absatz 1 steht, dass vorbehaltlich der anderen Absätze grundsätzlich der Unternehmensort als Ort der Leistung gilt, wäre meine Interpretation jetzt, dass für Drittländer also keine Ausnahme mehr besteht und Steuern in Deutschland abgeführt werden müssten (?).
Für B2B, also den Verkauf an Unternehmen, ist mein Wissensstand folgender:
Vielen Dank im Voraus!
Dominik
ich habe eine GbR gegründet um browserbasierte Online Escape Room Spiele zu verkaufen (verstehe ich als auf elektrischem Weg erbrachte sonstige Leistung; der Kunde erhält unmittelbar nach Kauf per Mail einen Zugangscode um auf meiner Webseite damit das gekaufte Spiel direkt im Browser spielen zu können). Ich möchte von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und neben Deutschland und EU auch in Drittländer verkaufen.
Meine bisherigen Recherchen haben - beim Verkauf an Privatkunden - folgendes ergeben:
- Privatkunde in Deutschland: keine Umsatzsteuer berechnen, Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung
- Privatkunde im Rest der EU: laut UStG §3a Absatz 5 Satz 1 wäre der Ort der Leistung eigentlich der Sitz des Leistungsempfängers, aber laut UStG §3a Absatz 5 Satz 3 (Unternehmenssitz in nur einem Mitgliedstaat, Gesamtbetrag d. Entgelte im letzten und aktuellen Jahr je unter 10.000€) nicht anzuwenden und damit Ort der Leistung = Deutschland => keine Umsatzsteuer nach Kleinunternehmerregelung analog zum ersten Fall
- Privatkunde in Drittland: ? ebenfalls keine Umsatzsteuer ausweisen nach Kleinunternehmerregelung ?
Stimmt das so bzw. lässt sich das irgendwo eindeutig nachlesen und gibt es in dem Fall einen Grenzbetrag wie die 10.000€ aus §3a Absatz 5?
Nach einem alten Foreneintrag von 2010 standen wohl früher in § 3a Absatz 4 Nr. 13 die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen, was den Sitz des Leistungsempfängers zum Ort der Leistung machen würde ("Zu letzterem gehören gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen. Der beschriebene Verkauf von Software gehört hierzu.") und damit der Anwendung der Kleinunternehmerregelung entgegenstünde. Heute ist die Nr. 13 allerdings "weggefallen", weshalb ich meine Leistungen hier nicht mehr zuordnen würde. Da in § 3a Absatz 1 steht, dass vorbehaltlich der anderen Absätze grundsätzlich der Unternehmensort als Ort der Leistung gilt, wäre meine Interpretation jetzt, dass für Drittländer also keine Ausnahme mehr besteht und Steuern in Deutschland abgeführt werden müssten (?).
Für B2B, also den Verkauf an Unternehmen, ist mein Wissensstand folgender:
- Deutschland: Kleinunternehmerregelung analog zu B2C
- EU: Reverse-Charge-Verfahren, d.h. Nettobetrag auf Rechnung, Kunde zahlt USt. an sein Finanzamt
- Drittland: Unterschiedlichste Regelungen je nach Land, deshalb als einfachste Lösung Verkauf über einen Reseller, der sich dann um korrekte Besteuerung kümmert (sollte eh selten vorkommen)
Vielen Dank im Voraus!
Dominik
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