Hallo, bevor ich mich in stundenlanges Suchen begebe, erstelle ich lieber ein neues Thema:
Ich besitze zusammen mit meiner Mutter ein Einfamilienhaus in NRW. Es gibt drei Flurstücke auf einem Flur. Die beiden ersten (320 und 21 m2) sind mit je 1/2, das dritte (765 m2 mit je 1/10 eingetragen. Der Bodenrichtwert ist derselbe.
Frage 1: Trifft im Formular 4 (Angaben zu Eigentümern) Punkt 6, 7 oder 9 für uns zu?
Und 2: Sind bei Gemarkung/Flurstück bei Flurstück 1 + 2 der Schlüsselwert 1 und bei 3 Schlüsselwert 3 anzugeben? Bei letzterem habe ich richtig verstanden, dass bei Angaben zum Grund und Boden die anteiligen m2, in meinem Fall eimal 171 m2 und einmal 77 m2 eingetragen werden?
Schon mal 1000 Dank im Voraus!
Ich besitze zusammen mit meiner Mutter ein Einfamilienhaus in NRW. Es gibt drei Flurstücke auf einem Flur. Die beiden ersten (320 und 21 m2) sind mit je 1/2, das dritte (765 m2 mit je 1/10 eingetragen. Der Bodenrichtwert ist derselbe.
Frage 1: Trifft im Formular 4 (Angaben zu Eigentümern) Punkt 6, 7 oder 9 für uns zu?
Und 2: Sind bei Gemarkung/Flurstück bei Flurstück 1 + 2 der Schlüsselwert 1 und bei 3 Schlüsselwert 3 anzugeben? Bei letzterem habe ich richtig verstanden, dass bei Angaben zum Grund und Boden die anteiligen m2, in meinem Fall eimal 171 m2 und einmal 77 m2 eingetragen werden?
Schon mal 1000 Dank im Voraus!
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