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Bayern - Berechung / Zählung Wohnfläche oder Nutzfläche - sind Annahmen richtig?

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    Bayern - Berechung / Zählung Wohnfläche oder Nutzfläche - sind Annahmen richtig?

    Hallo zusammen,
    ich hätte gerne euren Rat, da ich mich, mittlerweile, überhaupt nicht mehr sicher bin, ob ich die richtigen Annahmen getroffen habe.

    Ich bin Eigentümer eines Hauses mit folgender Konstellation

    Keller: ein Raum wird von mir als Büro genutzt, hätte ich voll gerechnet (also 5,76*3,76 = 21,66m² - da Zimmerhöhhe mit 2,08m, allerdings ist nur ein kleines Fenster vorhanden 40cm*97cm)
    Restliche Räume im Keller sind, Tankraum, Heizungsraum, Abstellraum - soweit ich das verstanden habe, werden diese dann nicht gezählt (weder Nutz noch Wohnfläche)
    Erdgeschoss: Angaben gemäß Angebot Hausbau übernommen + Terasse (25% von Länge mal Breite)
    1ter Stock: Angaben gemäß Angebot Hausbau übernommen + Balkon (25% von Länge mal Breite)
    Dachgeschoss: Da nur als Abstellfläche genutzt, hätte ich es nicht gezählt/gerechnet -> ist das so richtig? (weder Nutz noch Wohnfläche)

    Garage oben: 21,13m² -> kleiner 50m², also weder gezählt/gerechnet als Nutzfläche
    Garage unten: 17m² -> -> kleiner 50m², also weder gezählt/gerechnet als Nutzfläche

    Bei Fläche und Boden, das wird ja mehrmals gefragt, ich hätte hier aus Grundbuchauszug die Freifläche angegeben, richtig?

    Für eure Hilfe schon einmal besten Dank"!

    #2
    da Zimmerhöhhe mit 2,08m, allerdings ist nur ein kleines Fenster vorhanden 40cm*97cm)
    Die Mindesthöhe liegt bei 2,20 m.


    ich hätte hier aus Grundbuchauszug die Freifläche angegeben, richtig?
    Was heißt Freifläche, maßgeblich ist die Grundstücksgröße.

    Die Garagen sind mit 0 m² einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,
      vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

      da Zimmerhöhhe mit 2,08m, allerdings ist nur ein kleines Fenster vorhanden 40cm*97cm)


      Die Mindesthöhe liegt bei 2,20 m.
      falls Link nicht erlaubt, bitte löschen:
      https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-45
      -> danke für den Hinweis, das war mir bis eben gerade gar nicht bewusst!

      D.h. das Büro im Keller brauche ich dann nicht angeben?


      Was heißt Freifläche, maßgeblich ist die Grundstücksgröße.
      Freifläche ist dann auch Grundstücksgröße, also gebe ich dann bei allen 3 Fragen nach Grundstück den gleichen Wert an, richtig?

      Der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt
      Das verstehe ich in dem Zusammenhang nicht so richtig. Wie gesagt, hätte Größe Grundstück eingetragen. Oder soll man die Fläche vom Haus abziehen?


      Sind meine Annahmen, also was ich alles nicht angeben brauche, richtig?
      Soll ich dann eigentlich Dachboden und Keller als 0m² angeben oder einfach nicht erwähnen?
      Zuletzt geändert von Stefan77; 22.08.2022, 12:58.

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        #4
        Zu den Kellerräumen: meiner Recherche nach und auf Basis meines Posts hier im Forum, muss der Keller bei unzureichender Versorgung mit Tageslicht nicht angegeben werden, da er nicht als Aufenthaltsraum zählt.

        Zum Dachgeschoss: dazu habe ich gerade auch einen Post gemacht.. Meine Eltern haben ein unausgebautes Dachgeschoss, das allerdings via Treppe erreichbar ist und auch über ausreichende Fenster verfügt... Ich glaube da wird es schwerer als mit dem Keller.

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          #5
          Soll ich dann eigentlich Dachboden und Keller als 0m² angeben oder einfach nicht erwähnen?
          Ein Speicher oder auch Kellerräume, die nicht zur Wohnfläche rechnen, müssen nicht extra erklärt werden, auch nicht mit 0 m².

          Anders ist es bei Garagen, nach denen wird in Bayern ausdrücklich gefragt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Charlie24 die Frage ist halt, wie sich Speicher definiert. Wir haben da oben schon in der Mitte des Raumes eine Raumhöhe von über 2m und eben auch ausreichend Fenster / Treppenzugang.. Natürlich hält sich im derzeitigen Zustand da keiner dauerhaft auf.. Aber Speicher wäre für mich eher so ein kleiner meist fensterloser Raum, zugänglich via Dachluke und mit niedriger Deckenhöhe.Ich finde dazu via Google leider so gut wie nichts.

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              #7
              Ein nicht ausgebautes Dachgeschoss wird bei uns landläufig als Speicher bezeichnet, auch wenn es nicht oder nur als Abstellraum außerhalb

              der Wohnung genutzt wird. In meinem Elternhaus wurde im Speicher noch Getreide aufgeschüttet und der Speicher ging über 1 1/2 Geschosse.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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