Hallo,
inzwischen übernehme ich für meine Eltern die Grundsteuererklärung...
Wir haben in Rheinland Pfalz eine Wohnung. Laut uns mit Anschreiben zugesandter Ausfüllhilfe, wird dabei auf dem gleichen Flurstück zwischen Garage und Wohnung mit unterschiedlichen Anteilen am Flurstück unterschieden.
Im Hauptvordruck habe ich diese unterschiedlichen Anteile nun zweimal unter 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens erfasst, auch wenn es sich um das gleiche Flurstück handelt. Der Bodenrichtwert in Anlage Grundstück (GW2) ist logischerweise auch identisch und wird nur einmal erfasst.
Wöhle ich nun bei "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks" im Hauptvordruck 2mal die "1" aus, oder lasse ich das mit "keine Angabe" leer?
Screenshot 2022-09-03 121403.png.
Danke und Grüße,
René
inzwischen übernehme ich für meine Eltern die Grundsteuererklärung...
Wir haben in Rheinland Pfalz eine Wohnung. Laut uns mit Anschreiben zugesandter Ausfüllhilfe, wird dabei auf dem gleichen Flurstück zwischen Garage und Wohnung mit unterschiedlichen Anteilen am Flurstück unterschieden.
Im Hauptvordruck habe ich diese unterschiedlichen Anteile nun zweimal unter 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens erfasst, auch wenn es sich um das gleiche Flurstück handelt. Der Bodenrichtwert in Anlage Grundstück (GW2) ist logischerweise auch identisch und wird nur einmal erfasst.
Wöhle ich nun bei "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks" im Hauptvordruck 2mal die "1" aus, oder lasse ich das mit "keine Angabe" leer?
Screenshot 2022-09-03 121403.png.
Danke und Grüße,
René
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