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Grundsteuer NRW - Eigentumswohnung

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    Grundsteuer NRW - Eigentumswohnung

    Guten Tag zusammen,

    ich sitze nun schon einige tage an der Grundsteuererklärung und bin bald am verzweifeln.
    Finde einfach den Fehler nicht.... :-(

    Zum Sachverhalt:
    Angeben muss ich 1 Wohnung in einer Eigentümergemeischaft von 8 Miteigentümern.
    Die Grundstücksfläche gesamt beträgt 913m². Bodenrichtwert 300.
    Die Eigentumswohnung besitzt 76m² Wohnfläche und die dazugehörige Garage 18m².
    Der Eigentumsanteil ist laut Notar für die Wohnung 125/1000 und für die dazugehörige Garage auf den Garagenhof 2,75/1000.

    Gefundene Fehler und Konflikte
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
    Mögliche Fehlerquellen

    Anlage Grundstück (GW2)
    • 4 - Angabe zu Grund und Boden

    Hauptvordruck (GW1)
    Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
    • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1.Eintrag)
    • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (2.Eintrag)

    Zu Fehler 1: (GW2) Anlage Grundstück 4 - Angaben zu Grund und Boden
    Angegeben bei Fläche des Grundstücks habe ich jetzt beide Flächen. Dazu habe ich die der Wohnung
    und der Garage addiert und hier 94m² eingetragen und beim Bodenrichtwert die 300.


    Zu Fehler 2: (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
    Da Wohnung und Garage je ein eigenes Grundbuchblatt haben, habe ich im Hauptvordruck
    (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens, Wohnung und Garage seperat eigegeben.
    Bei der Zuordnung der Fläche habe ich bei beiden den Schlüsselwert 1 angegeben.

    Hier wird mir der Fehler bei der Fläche 913m² und bei Zähler 125 und Nenner 1000 angezeigt,
    genauso wie bei den Eingaben der Garage, Fläche 913m², Zähler 2,75, Nenner 1000.


    Ich weiß leider nicht wo mein Fehler liegt. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen um Licht ins dunkel zu bringen?

    Gruß Dave

    #2
    Der Fehler betrifft GW2. Da wird doch nicht nach der Größe deiner Wohnung gefragt, sondern nach dem Anteil am Grund und Boden.

    Bei 913 m² und den genannten Miteigentumsanteilen kommen für die Zeile 4 von GW2 abgerundet 116 m² zusammen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      bitte lies die Anleitung von Charlie unter
      Grundsteuererklärung – Formulare 11 Bundesländer sowie Baden-Württemberg - ELSTER Anwender Forum

      Grundstücksfläche gesamt: 913 m²

      Davon gehören anteilig 125 / 1000 zur Wohnung, somit 913 m² * 125 / 1000 = 114,125 m²
      Davon gehören anteilig 2,75 / 1000 zur Garage somit 913 m² * 2,75 / 1000 = 2,51075 m²
      Summe der anteiligen Flächen ist damit 114,125 m² + 2,51075 m² = 116,63575 m² , abgerundet 116 m²

      In der GW2 gibst Du daher 116 m² ein.
      Warum und wieso bitte der Anleitung von Charlie entnehmen.

      Gruß
      Sepp

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        #4
        Dank Dir Charlie für die schnelle Antwort.
        Bin auch gerade dabei gewesen deinen Thread mit den Rechenbeispiel zu verinnerlichen.

        Jetzt hat alles geklappt! Nochmals vielen Dank!!!

        Gruß Dave

        Kommentar


          #5
          Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
          Hallo,

          bitte lies die Anleitung von Charlie unter
          Grundsteuererklärung – Formulare 11 Bundesländer sowie Baden-Württemberg - ELSTER Anwender Forum

          Grundstücksfläche gesamt: 913 m²

          Davon gehören anteilig 125 / 1000 zur Wohnung, somit 913 m² * 125 / 1000 = 114,125 m²
          Davon gehören anteilig 2,75 / 1000 zur Garage somit 913 m² * 2,75 / 1000 = 2,51075 m²
          Summe der anteiligen Flächen ist damit 114,125 m² + 2,51075 m² = 116,63575 m² , abgerundet 116 m²

          In der GW2 gibst Du daher 116 m² ein.
          Warum und wieso bitte der Anleitung von Charlie entnehmen.

          Gruß
          Sepp
          Danke Dir ebenfalls Sepp!

          Gruß Dave

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            #6
            Hallo zusammen,

            in der Anleitung zu GW2 steht explizit, dass die Fläche des TG Stellplatzes NICHT zur Fläche der Wohnung addiert werden muss (s.u. unterstrichen).
            Darin sind sich die Finanzämter auch in Neuss und Leverkusen einig.

            Nicht einig sind sich die Finanzämter, ob im Hauptformular das Grundstück der Tiefgarage angegeben werden muss.
            Ich habe dazu seit Juni 2022 ELSTER, das "Vereinfachte neue System" und WISO getestet - ohne Ergebnis.

            Ich bitte Euch um Hilfe!!!!



            Angaben zum Grund und Boden

            Zu den Zeilen 4 und 5

            Fläche des Grundstücks

            Tragen Sie bitte die (ggf. anteilige) Fläche des Flurstücks bzw. der Flurstücke in Quadratmetern ein, soweit sie zu dem Grundstück (der wirtschaftlichen Einheit) gehört. Sofern die Flächen mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit innerhalb einer Bodenrichtwertzone liegen, sind diese in einer Summe in Zeile 4 einzutragen.

            Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m2 großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m2. Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m2 ein. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst; es ist ausreichend, in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1). Tragen Sie in Zeile 13 bei „Wohnungen über 100 m2“ die „1“ und als gesamte Wohnfläche in m2 „130“ ein.

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              #7
              Nicht einig sind sich die Finanzämter, ob im Hauptformular das Grundstück der Tiefgarage angegeben werden muss.
              Dass ein weiterer Miteigentumsanteil am Grund und Boden einzurechnen ist, liegt doch auf der Hand.

              Die Frage habe ich außerdem bereits hier beantwortet: https://forum.elster.de/anwenderforu...587#post401587

              Es bringt nichts, sie erneut zu stellen. Hier wirst du keine andere Antwort bekommen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                in der Anleitung zu GW2 steht explizit, dass die Fläche des TG Stellplatzes NICHT zur Fläche der Wohnung addiert werden muss
                Das steht da überhaupt nicht !
                Das interpretierst nur Du da hinein.

                Der Satz
                Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst; es ist ausreichend, in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1).
                hat mit dem vorherigen Satz
                "Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m2 ein."
                überhaupt nichts mehr zu tun.

                Er besagt lediglich, dass in den weiteren Angaben auf GW2 bei Tiefgaragenstellplätzen die Angabe der Anzahl ausreicht und deren Fläche nicht ausgemessen und angegeben werden muss (Hintergrund: da wird eine pauschale Fläche angesetzt).

                Das hat aber wie gesagt überhaupt nichts mit dem Miteigentumsanteil am Grund und Boden zu tun!

                Gruß
                Sepp

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