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Grundsteuer - Terrasse nicht angegeben

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    Grundsteuer - Terrasse nicht angegeben

    Hallo,
    ich habe soeben meine Grundsteuererklärung gemacht und mich bei der Angabe der Wohnfläche an den Hausunterlagen orientiert. Nun ist mir aufgefallen, dass dort die Terrasse nicht mit berechnet wurde, es fehlen 3,93m² (25% von 15,72m²). Schlägt das bei der Berechnung ins Kontor, muss ich das eventuell dem Finanzamt nachmelden?

    #2
    Nun ist mir aufgefallen, dass dort die Terrasse nicht mit berechnet wurde, es fehlen 3,93m² (25% von 15,72m²).
    Wann ist denn das Haus gebaut worden ? Vor 2004 oder danach ?

    Ich habe den Titel des Themas geändert, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es ist ein Reihenmittelhaus Baujahr 2003.

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        #4
        Nach der bis Ende 2003 gültigen Zweiten Berechnungsverordnung waren nicht überdeckte Terrassen überhaupt nicht

        auf die Wohnfläche anzurechnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es ist ein Reihenmittelhaus Baujahr 2003.

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            #6
            Danke für die Info, dann sollte die "Unterschlagung" steuerlich unerheblich sein.

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              #7
              Danke für die Info, dann sollte die "Unterschlagung" steuerlich unerheblich sein.
              Diese Wohnflächenberechnungen bleiben im Rahmen von § 5 der Wohnflächenverordnung weiter gültig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Frage 1
                Rheinland-Pfalz, EFH Bj 1979. Wohnflächenberechnung damals nach DIN 283. Liege ich richtig, wenn das Ergebnis dieser Berechnung nicht mehr angewendet werden kann, sondern neu nach der Wohnflächenberechnungs VO gültig ab 2004 ermittelt werden muß?
                Da sind in meinem Falle 8% Unterschied.
                Frage 2
                Wo ist der juristische Henkel, an dem man gepackt und im schlimmsten Falle verurteilt werden könnte, sollte das Ergebnis der WohnflächenBerechnung grob/schuldhaft falsch sein?

                danke schon mal!
                Zuletzt geändert von elsterer8; 17.09.2022, 21:50.

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                  #9
                  Mein Beitrag von 21:44h ist löschen, ich erinnere mich, besser neu posten zu sollen und nicht hineinzu"grätschen".

                  Kommentar


                    #10
                    Die Frage wurde hier beantwortet: https://forum.elster.de/anwenderforu...ung-nicht-mehr
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Nach der bis Ende 2003 gültigen Zweiten Berechnungsverordnung waren nicht überdeckte Terrassen überhaupt nicht

                      auf die Wohnfläche anzurechnen.
                      EFH Baujahr 2020. Rechnet man nur die überdachte Terasse oder auch nicht überdachten Teil?

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                        #12
                        EFH Baujahr 2020. Rechnet man nur die überdachte Terasse oder auch nicht überdachten Teil?
                        Ein Viertel der gesamten Terrassenfläche ist der Wohnfläche hinzuzurechnen, da führt kein Weg daran vorbei. Man könnte sogar

                        zu der Auffassung kommen, dass der überdeckte Teil wegen des höheren Wohnkomforts zur Hälfte anzurechnen ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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