Hallo ich bekomme immer bei der Eingabe der Grundsteuerreform 2022 Fehlermeldungen, wie sehr viele hier unter Punkt 10 und 11.
Folgender Sachverhalt: Eigentumswohnung von 94 qm, welche zur Hälfte mir und zur anderen Hälfte meiner Frau gehören in einem 12 Parteienhaus, Miteigentumsanteil: 11.721/100.000 (für beide). Die Gesamtfläche beträgt 768 qm.
Der Bodenrichtwert wird von Boris mit 1960 Euro/qm angegeben. Wir sind beide als Bruchteilsgemeinschaft eingetragen.
Folgender Fehler passiert:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Mögliche Fehlerquellen
Ach ich habe keinen mit so einem Problem wie wir haben gefunden, denn wir haben als Miteigentumsanteil: 11.721/100.000 so merkwürdige Kombis habe ich hier nicht gefunden.
Folgender Sachverhalt: Eigentumswohnung von 94 qm, welche zur Hälfte mir und zur anderen Hälfte meiner Frau gehören in einem 12 Parteienhaus, Miteigentumsanteil: 11.721/100.000 (für beide). Die Gesamtfläche beträgt 768 qm.
Der Bodenrichtwert wird von Boris mit 1960 Euro/qm angegeben. Wir sind beide als Bruchteilsgemeinschaft eingetragen.
Folgender Fehler passiert:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Mögliche Fehlerquellen
- Anlage Grundstück (GW2)
- 4 - Angaben zum Grund und Boden
- Hauptvordruck (GW1)
- 1 - Angaben zur Feststellung
- Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
- Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1. Eintrag)
Ach ich habe keinen mit so einem Problem wie wir haben gefunden, denn wir haben als Miteigentumsanteil: 11.721/100.000 so merkwürdige Kombis habe ich hier nicht gefunden.
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