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Grundsteuer - Flächen passen nicht zusammen

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    Grundsteuer - Flächen passen nicht zusammen

    Hallo ich bekomme immer bei der Eingabe der Grundsteuerreform 2022 Fehlermeldungen, wie sehr viele hier unter Punkt 10 und 11.
    Folgender Sachverhalt: Eigentumswohnung von 94 qm, welche zur Hälfte mir und zur anderen Hälfte meiner Frau gehören in einem 12 Parteienhaus, Miteigentumsanteil: 11.721/100.000 (für beide). Die Gesamtfläche beträgt 768 qm.
    Der Bodenrichtwert wird von Boris mit 1960 Euro/qm angegeben. Wir sind beide als Bruchteilsgemeinschaft eingetragen.

    Folgender Fehler passiert:
    Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
    Mögliche Fehlerquellen
    • Anlage Grundstück (GW2)
      • 4 - Angaben zum Grund und Boden
    • Hauptvordruck (GW1)
      • 1 - Angaben zur Feststellung
    • Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
      • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1. Eintrag)
    Ich habe alle Möglichen Zahlen und Kommastellen versucht, aber finde den Fehler nicht. Vielen Dank für eure Hilfe!
    Ach ich habe keinen mit so einem Problem wie wir haben gefunden, denn wir haben als Miteigentumsanteil: 11.721/100.000 so merkwürdige Kombis habe ich hier nicht gefunden.

    #2
    ... denn wir haben als Miteigentumsanteil: 11.721/100.000 so merkwürdige Kombis habe ich hier nicht gefunden.
    Das ist aber doch nicht merkwürdig. Für die Zeile 4 von GW2 ergibt das abgerundet 90 m².

    Bei den Eigentumsverhältnissen ist Ehegatten auszuwählen, nicht Bruchteilsgemeinschaft !

    Ich werde den Titel des Themas ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie 24,
      erstmal vielen lieben Dank für deine Antwort, leider funktioniert es nicht. Ich hänge dir mal die Screenshots an was ich wo eingetragen habe. Die Fehlermeldung ist unverändert.

      2. Wir sind zwar verheiratet aber der Erwerb der Wohnung war vor der Hochzeit, bei dem Bescheid für die Grundbesitzabgaben werden wir auch noch so geführt.
      Danke mfg
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        #4
        Bei Fläche des Grundstück unter 4-Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert......habe ich vorher die Gesamtfläche von 768 eingegeben aber das war auch falsch ‍♂️

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          #5
          Auch unter 11 *zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil
          Habe ich schon alle möglichen Zahlenkombinationen ausprobiert, nichts will ELSTER akzeptieren ‍♂️ drehe bald durch. Wo liegt mein Fehler nur?

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            #6
            Wo liegt mein Fehler nur?
            Als Zähler in Zeile 11 von GW1 ist 11721 einzutragen, die 768 m² beim Flurstück sind schon richtig ebenso die 90 m² in Zeile 4 von GW2.

            Wenn ihr am 01.01.2022 bereits verheiratet ward, ist Ehegatten auszuwählen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Wow ich glaube es hat geklappt, keine Fehlermeldung mehr ! :-) Danke
              Warum musste ich den Punkt von 11.721 weglassen? Ich habe es geteilt, oder mal genommen etc. alles war falsch und du hast es so einfach mal eben rausgehauen ;-) Klasse

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                #8
                Hallo Charlie24,
                Würdest du mir bitte mal genau vorrechnen wie es gerechnet wird:
                Als Beispiel nehmen wir mal eine Grundstücksfläche von 615 qm ein Miteigentumsanteil von 22,246/1.000tel bei einer Wohnung von 40 qm meinetwegen auch in Köln. Wie würde ich dies genau berechnen, wo käme was hin? Ich habe das Model nicht verstanden, sorry bin vielleicht etwas mathematisch unbegabt, gebe mir aber Mühe es zu verstehen. Gerne auch für Dummies erklären Danke :-)

                Kommentar


                  #9
                  Mal mit deinem Beispiel

                  Grundstücksfläche von 615 m² und ein Miteigentumsanteil von 22,246/1.000tel


                  Die 1000 sind der Nenner. Das ist also die Anzahl der Teile, in die die Grundstücksfläche aufgeteilt wird.

                  615 m² / 1000 = 0,615 m²

                  Ein Anteil am Grundstück hat also 0,615 m²

                  Die 22,246 ist der Zähler und spezifiziert die Anzahl der Anteile an der Grundstücksfläche.

                  22,246 Anteile * ein Anteil zu 0,615 m² = 13,68129 m² anteilig Fläche

                  Der Wert 13,68129 m² darf abgerundet werden auf volle 13 m²

                  Die Wohnung von 40 m² spielt für die anteilige Fläche überhaupt keine Rolle.

                  Gruß
                  Sepp


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                    #10
                    Die Wohnfläche spielt eigentlich keine Rolle, der Anteil am Grund und Boden kann höher oder niedriger ausfallen, das hängt von der Bebauungsdichte ab.

                    Ein Punkt wird in Deutschland als Tausendertrennzeichen verwendet, die darf man bei Mein ELSTER nicht eingeben. Bei einem Nenner von nur 1000

                    und einem Zähler von nur 22,246 hätten wir bei einem Flurstück von 615 m² einen m²-Anteil von nur 13,68 m², das ist unrealistisch niedrig. Euer konkreter

                    Wert war hingegen, auch bezogen auf die Gesamtzahl von 12 Wohnungen, recht plausibel. Der Rechenvorgang selbst wird hier beschrieben:

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Und für die Berechnung von Charlie:

                      Die Gesamtfläche beträgt 768 qm.
                      Miteigentumsanteil: 11.721 / 100.000

                      768m² / 100.000 * 11.721 = 90,01728 m², abgerundet 90 m²

                      Gruß
                      Sepp

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                        #12
                        Euch allen einen ganz herzlichen Dank, jetzt habe ich es endlich auch verstanden :-)

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo,

                          ich erhalte exakt die gleiche Fehlermeldung wie im ersten Beitrag dieser Seite. Meine Situation sieht aber anders aus. Ich wohne als Eigentümerin mit Kind in einer Doppelhaushälfte, die eine Hälfte gehört also mir die andere eben meinen Nachbarn versteht sich. Ich habe vom Finanzamt insgesamt 4 Gemarkungen erhalten, wovon sich 2 auf Gemeinschaftsgründstücke beziehen, denn in meiner Straße befinden sich 3 Doppelhaushälften,wovon sich 6 Eigentümer eben noch 2 Gemeinschaftsgrundstücke teilen. Somit gehört ja natürlich nicht die gesamte Fläche des Gemeinschaftsgrundstücks mir, sondern nur 1/6. Wie pflege ich dies jetzt korrekt ein damit keine Fehlermeldung mehr entsteht ?

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                            #14
                            Wie pflege ich dies jetzt korrekt ein damit keine Fehlermeldung mehr entsteht ?
                            Du musst jedes Flurstück, an dem du beteiligt bist, einzeln erfassen und den Anteil in Zeile 11 von GW1 als Zähler und Nenner angeben.

                            Die daraus resultierenden m²-Anteile für die Zeile 4 von GW2 muss man selbst berechnen. Die Vorgehensweise ist aus den Tabellen

                            hier ersichtlich: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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