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Grundsteuer Berlin – "mehrere Flurstücke" versus "wirtschaftliche Einheit"

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    Grundsteuer Berlin – "mehrere Flurstücke" versus "wirtschaftliche Einheit"

    Mir ist nicht klar, was in meinem Fall eine(!) wirtschaftliche Einheit bildet.
    Mir ist daher zudem nicht klar, wie viele Erklärungen (nur eine, oder mehrere) abzugeben sind.

    Es geht um ein "Gruppenhaus", ähnlich einem Reihenhaus, mit h Parteien, die jeweils auf einem eigenen Grundstück stehen.
    Die h Parteien des Gruppenhauses teilen sich zudem gemeinsam ein Hofgrundstück.
    Jede der h Parteien teilt sich außerdem zusammen mit anderen Häusern zusätzlich noch Anteile an einer Privatstraße.

    Laut Grundbuch gehören mir persönlich (anteilig) 3 Flurstücke, die auf einem gemeinsamen Blatt stehen.
    1. 1/1 des Flurstücks (Gebäude- und Freifläche) meines Hauses (als eines der h Parteien).
    2. 1/h des Flurstücks (Gebäude- und Freifläche?) des gemeinsamen Hofes.
    3. z/n des Flurstücks (Verkehrsfläche) der gemeinsamen Privatstraße.
    Wird 1-3 als eine wirtschaftliche Einheit interpretiert?
    Reicht eine Erklärung, die alle drei Flurstücke entsprechend beinhalten?

    Es wäre toll, wenn hier jemand Bescheid wüsste und dieses Wissen auch teilen möchte.

    Uwe

    #2
    Wird 1-3 als eine wirtschaftliche Einheit interpretiert?
    Reicht eine Erklärung, die alle drei Flurstücke entsprechend beinhalten?
    So ist das, es reicht eine Erklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super.

      Damit ergeben sich natürlich Folgefragen:
      1. In der Anlage GW2 müssen "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks" gemacht werden. Ist das nun für jedes Flurstück nötig, oder nur für jenes, auf dem das Gebäude steht? Und das dann aber nur mit der nur anteiligen Fläche?
      2. Unter "Verwendung eines räumlich nicht abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke" kann ich sicherlich die Privatstraße geltend machen. Korrekt? Auch den Hofanteil?
      Vielen Dank im Voraus für eventuelle weitere Hilfe ...

      Uwe

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        #4
        Und das dann aber nur mit der nur anteiligen Fläche?
        So ist das, man muss die m²-Anteile selbst ermitteln.

        Der Hofanteil ist sicher nicht steuerbegünstigt, ob es der Privatweg ist, ist aus der Distanz des Internets nicht sicher zu beurteilen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Aus den Webseiten Grundsteuererklärung für Privateigentum wird mir leider nicht klar, ob ich diesen Dienst auch in meinem Fall (siehe Start meines Themas mit der anteiligen Privatstraße) nutzen kann. Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht?

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            #6
            Wir haben hier genug damit zu tun, die Grundsteuer in Mein Elster zu verstehen.

            Kommentar


              #7
              Ich hab mich offenbar fälschlicherweise dazu hinreißen lassen, diese Frage zu stellen, das das Thema offenbar für so wichtig gehalten wurde, dass es im Forum Allgemein und Projekt sogar gepinnt wurde.

              Tut mir leid, wenn ich da über ein Ziel hinausgeschossen bin ...

              Kommentar


                #8
                Tut mir leid, wenn ich da über ein Ziel hinausgeschossen bin ...
                Das Thema ist schon seit 29.08.2022 angepinnt, mit dir hat das nichts zu tun.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Das hatte ich gesehen. Ich dachte nur, wenn es sogar angepinnt ist, dass man auch dazu fragen dürfte.

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                    #10
                    Ich dachte nur, wenn es sogar angepinnt ist, dass man auch dazu fragen dürfte.
                    Darf man ja auch, aber wir sind mit den Anfragen zu den Formularen hier gut ausgelastet. Nur nebenbei bemerkt:

                    Mit Steuerbefreiungen kann die Anwendung nicht umgehen, Mein ELSTER allerdings auch nur teilweise:

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...hstabe-c-grstg
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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