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Grundsteuererkl. Bayern, wirtschaftl. Einheit (Zähler/Nenner) - verzwickte Sachlage

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    Grundsteuererkl. Bayern, wirtschaftl. Einheit (Zähler/Nenner) - verzwickte Sachlage

    Hallo liebes Forum,

    ich bin neu und bräuchte auch Hilfe zum genannten Thema (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) - bitte Euch um Antworten.
    Bundesland Bayern.

    Sachverhalt:
    Ein Doppelhaus mit Grundstück - für das gesamte Doppelhaus mit Grundstück gibt es 3 Eigentümer: mich, meine Mutter, mein Onkel.
    Im Grundbuch steht mein Onkel als Eigentümer zu 1/2, ich zu 1/4, meine Mutter zu 1/4.
    Die eine DHH wird von mir und meiner Mutter bewohnt, die andere DHH von meinem Onkel.
    Trotzdem gehört uns ALLES gemeinsam. Also meinem Onkel gehört quasi laut Grundbuch auch 1/2 von der DHH, die defacto nur ich und meine Mutter bewohnen und umgekehrt.
    Mein verstorbener Vater hat seinen 1/2 Anteil an mich und meine Mutter vererbt. Es ist also nichts getrennt (keine Teilungserklärung etc).
    Das ganze läuft unter Erbengemeinschaft.
    Mein Onkel macht eine eigene Grundsteuererklärung und ich mache für mich und meine Mutter eine eigene Grundsteuererklärung.
    Es gab auch bisher getrennte Grundsteuerbescheide (einen an meinen Onkel, einen an meine Mutter).

    Normal wäre klar, dass ich nun bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" 1/2 eintragen muss.
    Allerdings kommt da jetzt ein Aspekt dazu, der mich verwirrt.

    Nämlich: die Grundstücksfläche ist 739qm und gehört uns ja quasi exakt zur Hälfte (1/2 meinem Onkel und 1/2 mir + meiner Mutter).
    Aber die Flächen der Doppelhaushälften unterscheiden sich geringfügig, da mein Onkel eine größere Terrasse hat. Dies wurde nachträglich vergrößert, ist also nicht in den Bauunterlagen vermerkt. Da man diese jetzt ja nur zu 1/4 anrechnen braucht, fällt das am Ende nur mit 3qm Unterschied ins Gewicht.
    Sprich Wohnfläche Onkel: 95qm, Wohnfläche ich mit meiner Mutter: 92qm

    Obwohl wir zwar auch für die Doppelhaushälften wie oben angegeben hälftig im Grundbuch stehen (mein Onkel als Eigentümer zu 1/2, ich zu 1/4, meine Mutter zu 1/4), hat mein Onkel bei der Grundsteuererklärung unter "ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung" zusätzlich angegeben, dass die Doppelhaushälften jeweils im Alleineigentum sind (weil die eine nur von ihm bewohnt wird und die andere nur von mir und meiner Mutter).

    Jetzt frag ich mich aber: wenn ich nun bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" 1/2 eintrage, zahle ich dann quasi für seine größere Terrasse mit???
    Sprich müsste ich das exakt rausrechnen, weil wir nur 92qm Wohnfläche haben und er 95qm??
    Oder berücksichtigt das Finanzamt bei der Erstellung der Grundsteuerbescheide schon, dass er ja 3qm mehr hat oder geht das Finanzamt exakt nach der Angabe im Feld "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" und da stünde dann ja 1/2??

    Wenn ich es exakt rausrechnen soll, wie funktioniert das dann? Muss ich Grundstück und Wohnfläche addieren und aus meinem Anteil Zähler und Nenner bilden?

    Ich habe keine Lust, für seine größere Terrasse mitzuzahlen, da das zwischenmenschliche Verhältnis leider nicht gut ist.

    Vielen Dank für Antworten!!!

    #2
    Mein Onkel macht eine eigene Grundsteuererklärung und ich mache für mich und meine Mutter eine eigene Grundsteuererklärung.
    Es gab auch bisher getrennte Grundsteuerbescheide (einen an meinen Onkel, einen an meine Mutter).
    Dann war es im Verhältnis eures Vaters zu seinem Bruder ja trotzdem Wohnungseigentum, von dem euch als Erbengemeinschaft jetzt die Hälfte gehört.

    In Zeile 6 der Anlage Grundstück ist dann als Zähler 1 und als Nenner 2 einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wie Sie richtig schreiben, gehört Ihnen ALLES gemeinsam. Bei Ihnen kommt zusätzlich das 'Verhältnis' zum Tragen! Eigentümerin zu 1/4 sind Sie, auch von neu gebauten oder errichteten Hausteilen oder Terrassen. Hier geht's jetzt aber ins Zivil- oder evtl. sogar Strafrecht. Siehe § 2040 BGB, wonach alle Miterben zuzustimmen haben! Mit Verlaub: Weitergehend halte ich mich da mal raus.
      Ich sehe gerade, Charlie hat gleichzeitig von Wohnungseigentum geschrieben. Dann wäre die Terasse ja außen vor.
      Zuletzt geändert von N. Johannes; 07.10.2022, 13:06. Grund: Charlie24: wohnungseigentuW

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        #4
        Jetzt irritiert mich die Sache doch: Charlie24 wieso Wohnungseigentum? Dann gäbe es ja auch drei eigene Grundbuchblätter. Oder sehe ich hier was falsch?

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          #5
          Charlie24 wieso Wohnungseigentum?
          Wenn der Onkel seine eigene Grundsteuererklärung machen muss, spricht alles dafür, dass es sich bei den Doppelhaushälften um Wohnungseigentum

          handelt und nicht um ein Zweifamilienhaus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Warum man hier alle drei Miteigentümer zur Abgabe auffordert, erschließt sich mir nicht. Aber Tinnda gibt doch sehr gewandt die Eigentumsverhältnisse und Grundbucheigentumseintragungen an mit dem besonderen Hinweis, dass keine Teilungserklärung vorliegt und es sich um eine Erbengemeinschaft handelt! Und wie gesagt, bei Wohnungseigentum gäbe es verschiedene Grundbuchblätter!

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              #7
              Hat jetzt nichts mit diesem Thema zutun: Kann bitte jemand mal die UHRZEIT in diesem Forum richtig stellen, eine Stunde weiter!

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                #8
                Zitat von N. Johannes Beitrag anzeigen
                Warum man hier alle drei Miteigentümer zur Abgabe auffordert, erschließt sich mir nicht. Aber Tinnda gibt doch sehr gewandt die Eigentumsverhältnisse und Grundbucheigentumseintragungen an mit dem besonderen Hinweis, dass keine Teilungserklärung vorliegt und es sich um eine Erbengemeinschaft handelt! Und wie gesagt, bei Wohnungseigentum gäbe es verschiedene Grundbuchblätter!
                Die Erbengemeinschaft besteht ausweislich des ersten Beitrags aus Mutter und Kind. Es hat den starken Anschein, dass zwischen Bruder/Onkel und der Erbengemeinschaft aus Mutter und Kind durchaus eine Teilung vorliegt.

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                  #9
                  Tut mir leid, dass ich hier so unnachgiebig bin. M. E. handelt es sich eindeutig bei Mutter und Tochter um eine Nachfolge-Erbengemeinschaft nach dem verstorbenen Ehemann der Mutter und Vater der Tochter. Hier zudem, dass sie nur gemeinsam und einig (also Mutter und Tochter) mit dem Onkel, dem Miterben der ersten Erbengemeinschaft, etwas erreichen können.
                  Zuletzt geändert von N. Johannes; 07.10.2022, 14:19.

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                    #10
                    Geschwister erben für gewöhnlich nicht, wenn Ehefrau und oder Kinder vorhanden sind. Man kann die Aussage:

                    Mein verstorbener Vater hat seinen 1/2 Anteil an mich und meine Mutter vererbt. Es ist also nichts getrennt (keine Teilungserklärung etc).
                    Das ganze läuft unter Erbengemeinschaft.
                    auch so verstehen, dass es für die Doppelhaushälfte des Vaters eine nicht auseinandergesetzte Erbengemeinschaft bestehend aus Ehefrau und Kind gibt.

                    Für dieses Verständnis spricht, dass es offenbar zwei wirtschaftliche Einheiten gibt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Hat jetzt nichts mit diesem Thema zutun: Kann bitte jemand mal die UHRZEIT in diesem Forum richtig stellen, eine Stunde weiter!
                      Nein, da hier alles richtig tickt.

                      Hier ist "Selbermachen" angesagt:
                      Benutzereinstellungen->Konto->Optionen für Datum & Uhrzeit->Zeitzone
                      und dort:
                      WEZ+1:00


                      Gruß
                      Sepp

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                        #12
                        Wir reden hier wohl aneinander vorbei. Tinnda schrieb: "Das Ganze läuft unter Erbengemeinschaft." Von den Angaben Tinnda's ausgehend, ist m. E. die erste Erbengemeinschaft gebildet durch die beiden Brüder zu je 1/2. Durch den Tod des einen Bruders entstand bzgl. dem 1/2-Anteil die zweite neue Erbengemeinschaft, bestehend aus Mutter und Tochter. Und ich gehe davon aus, dass danach bzgl. den Eigentumsverhältnissen Berichtigung im Grundbuchblatt erfolgte.

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                          #13
                          Es wurde an keiner Stelle gesagt, wie die Brüder an ihre DHH gekommen sind. Dass es zwei getrennte Bescheide und Az. gibt, deutet aber stark auf zwei wirtschaftliche Einheiten hin.

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                            #14
                            Multi: Vielleicht meldet sich ja nochmals Tinnda und klärt auf.
                            Sepp: Danke für den Hinweis. Aber ich bin zu 'tappisch' dafür.
                            Sepp: Nee, doch nicht zu tappisch. Erledigt, nochmals danke!
                            Zuletzt geändert von N. Johannes; 07.10.2022, 16:21.

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                              #15
                              Aber ich bin zu 'tappisch' dafür!
                              Die Einstellungen unter Benutzereinstellungen (User Settings) > Konto zur Sommerzeit sind nur dann wirksam, wenn man eingeloggt ist.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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