Hallo liebes Forum,
ich bin neu und bräuchte auch Hilfe zum genannten Thema (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) - bitte Euch um Antworten.
Bundesland Bayern.
Sachverhalt:
Ein Doppelhaus mit Grundstück - für das gesamte Doppelhaus mit Grundstück gibt es 3 Eigentümer: mich, meine Mutter, mein Onkel.
Im Grundbuch steht mein Onkel als Eigentümer zu 1/2, ich zu 1/4, meine Mutter zu 1/4.
Die eine DHH wird von mir und meiner Mutter bewohnt, die andere DHH von meinem Onkel.
Trotzdem gehört uns ALLES gemeinsam. Also meinem Onkel gehört quasi laut Grundbuch auch 1/2 von der DHH, die defacto nur ich und meine Mutter bewohnen und umgekehrt.
Mein verstorbener Vater hat seinen 1/2 Anteil an mich und meine Mutter vererbt. Es ist also nichts getrennt (keine Teilungserklärung etc).
Das ganze läuft unter Erbengemeinschaft.
Mein Onkel macht eine eigene Grundsteuererklärung und ich mache für mich und meine Mutter eine eigene Grundsteuererklärung.
Es gab auch bisher getrennte Grundsteuerbescheide (einen an meinen Onkel, einen an meine Mutter).
Normal wäre klar, dass ich nun bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" 1/2 eintragen muss.
Allerdings kommt da jetzt ein Aspekt dazu, der mich verwirrt.
Nämlich: die Grundstücksfläche ist 739qm und gehört uns ja quasi exakt zur Hälfte (1/2 meinem Onkel und 1/2 mir + meiner Mutter).
Aber die Flächen der Doppelhaushälften unterscheiden sich geringfügig, da mein Onkel eine größere Terrasse hat. Dies wurde nachträglich vergrößert, ist also nicht in den Bauunterlagen vermerkt. Da man diese jetzt ja nur zu 1/4 anrechnen braucht, fällt das am Ende nur mit 3qm Unterschied ins Gewicht.
Sprich Wohnfläche Onkel: 95qm, Wohnfläche ich mit meiner Mutter: 92qm
Obwohl wir zwar auch für die Doppelhaushälften wie oben angegeben hälftig im Grundbuch stehen (mein Onkel als Eigentümer zu 1/2, ich zu 1/4, meine Mutter zu 1/4), hat mein Onkel bei der Grundsteuererklärung unter "ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung" zusätzlich angegeben, dass die Doppelhaushälften jeweils im Alleineigentum sind (weil die eine nur von ihm bewohnt wird und die andere nur von mir und meiner Mutter).
Jetzt frag ich mich aber: wenn ich nun bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" 1/2 eintrage, zahle ich dann quasi für seine größere Terrasse mit???
Sprich müsste ich das exakt rausrechnen, weil wir nur 92qm Wohnfläche haben und er 95qm??
Oder berücksichtigt das Finanzamt bei der Erstellung der Grundsteuerbescheide schon, dass er ja 3qm mehr hat oder geht das Finanzamt exakt nach der Angabe im Feld "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" und da stünde dann ja 1/2??
Wenn ich es exakt rausrechnen soll, wie funktioniert das dann? Muss ich Grundstück und Wohnfläche addieren und aus meinem Anteil Zähler und Nenner bilden?
Ich habe keine Lust, für seine größere Terrasse mitzuzahlen, da das zwischenmenschliche Verhältnis leider nicht gut ist.
Vielen Dank für Antworten!!!
ich bin neu und bräuchte auch Hilfe zum genannten Thema (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) - bitte Euch um Antworten.
Bundesland Bayern.
Sachverhalt:
Ein Doppelhaus mit Grundstück - für das gesamte Doppelhaus mit Grundstück gibt es 3 Eigentümer: mich, meine Mutter, mein Onkel.
Im Grundbuch steht mein Onkel als Eigentümer zu 1/2, ich zu 1/4, meine Mutter zu 1/4.
Die eine DHH wird von mir und meiner Mutter bewohnt, die andere DHH von meinem Onkel.
Trotzdem gehört uns ALLES gemeinsam. Also meinem Onkel gehört quasi laut Grundbuch auch 1/2 von der DHH, die defacto nur ich und meine Mutter bewohnen und umgekehrt.
Mein verstorbener Vater hat seinen 1/2 Anteil an mich und meine Mutter vererbt. Es ist also nichts getrennt (keine Teilungserklärung etc).
Das ganze läuft unter Erbengemeinschaft.
Mein Onkel macht eine eigene Grundsteuererklärung und ich mache für mich und meine Mutter eine eigene Grundsteuererklärung.
Es gab auch bisher getrennte Grundsteuerbescheide (einen an meinen Onkel, einen an meine Mutter).
Normal wäre klar, dass ich nun bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" 1/2 eintragen muss.
Allerdings kommt da jetzt ein Aspekt dazu, der mich verwirrt.
Nämlich: die Grundstücksfläche ist 739qm und gehört uns ja quasi exakt zur Hälfte (1/2 meinem Onkel und 1/2 mir + meiner Mutter).
Aber die Flächen der Doppelhaushälften unterscheiden sich geringfügig, da mein Onkel eine größere Terrasse hat. Dies wurde nachträglich vergrößert, ist also nicht in den Bauunterlagen vermerkt. Da man diese jetzt ja nur zu 1/4 anrechnen braucht, fällt das am Ende nur mit 3qm Unterschied ins Gewicht.
Sprich Wohnfläche Onkel: 95qm, Wohnfläche ich mit meiner Mutter: 92qm
Obwohl wir zwar auch für die Doppelhaushälften wie oben angegeben hälftig im Grundbuch stehen (mein Onkel als Eigentümer zu 1/2, ich zu 1/4, meine Mutter zu 1/4), hat mein Onkel bei der Grundsteuererklärung unter "ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung" zusätzlich angegeben, dass die Doppelhaushälften jeweils im Alleineigentum sind (weil die eine nur von ihm bewohnt wird und die andere nur von mir und meiner Mutter).
Jetzt frag ich mich aber: wenn ich nun bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" 1/2 eintrage, zahle ich dann quasi für seine größere Terrasse mit???
Sprich müsste ich das exakt rausrechnen, weil wir nur 92qm Wohnfläche haben und er 95qm??
Oder berücksichtigt das Finanzamt bei der Erstellung der Grundsteuerbescheide schon, dass er ja 3qm mehr hat oder geht das Finanzamt exakt nach der Angabe im Feld "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner" und da stünde dann ja 1/2??
Wenn ich es exakt rausrechnen soll, wie funktioniert das dann? Muss ich Grundstück und Wohnfläche addieren und aus meinem Anteil Zähler und Nenner bilden?
Ich habe keine Lust, für seine größere Terrasse mitzuzahlen, da das zwischenmenschliche Verhältnis leider nicht gut ist.
Vielen Dank für Antworten!!!
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