Steuerbescheid abrufen

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  • steini3877
    Erfahrener Benutzer
    • 28.01.2014
    • 307

    #1

    Steuerbescheid abrufen

    Habe gestern vom FA eine Mail bekommen, dass mein Steuerbescheid ab 7.10. von mir abgerufen werden kann. Jetzt habe ich bei mein Elster geschaut, da ist aber nichts. Erklärung habe ich über WiSo gemacht. Dort ist ein Bescheid, aber nicht das Original. Was soll ich nun tun? Danke
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4266

    #2
    Der Steuerbescheid oder die Bescheiddaten, wovon spricht die E-Mail? Das ist ein Unterschied.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Jetzt habe ich bei mein Elster geschaut, da ist aber nichts. Erklärung habe ich über WiSo gemacht. Dort ist ein Bescheid, aber nicht das Original.
      Das spricht recht eindeutig für Bescheiddaten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • steini3877
        Erfahrener Benutzer
        • 28.01.2014
        • 307

        #4
        In der Mail steht: ……eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2021 ….

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4266

          #5
          Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
          In der Mail steht: ……eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2021 ….
          Das ist kein Bescheid.

          Kommentar

          • steini3877
            Erfahrener Benutzer
            • 28.01.2014
            • 307

            #6
            Ok, dann ist es wohl so, dass ich einen digitalen Bescheid nur dann kriege , wenn ich die Erklärung auch über Elster mache. Ich habe sie über Wiso gemacht. Habe gerade auch gerade gesehen, dass ich heute Post vom FA kriege!!

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4266

              #7
              Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
              Ok, dann ist es wohl so, dass ich einen digitalen Bescheid nur dann kriege , wenn ich die Erklärung auch über Elster mache. Ich habe sie über Wiso gemacht. Habe gerade auch gerade gesehen, dass ich heute Post vom FA kriege!!
              Meines Wissens kann man inzwischen auch bei Wiso die elektronische Bekanntgabe beantragen, so wie bei Mein Elster auch. Hast du das denn getan?

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              • mhanft
                Erfahrener Benutzer
                • 07.01.2006
                • 1695

                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen
                Meines Wissens kann man inzwischen auch bei Wiso die elektronische Bekanntgabe beantragen
                Das ist richtig - schon seit zwei Jahren (jedenfalls in Bayern - könnte evtl. vom Bundesland abhängig sein). Muss man aber extra ankreuzen bzw. auswählen. Dann gibts keine Post, sondern (nur) PDF.

                Kommentar

                • steini3877
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.01.2014
                  • 307

                  #9
                  Das stimmt, ihr beiden. Zusammenfassung habe ich über wiso bekommen!!

                  Kommentar

                  • mhanft
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.01.2006
                    • 1695

                    #10
                    Diese "Zusammenfassung" sind nur die Bescheiddaten. Bei geeigneter Auswahl beim Absenden der Erklärung kann man nachher auch den echten "Papierbescheid" als PDF in Wiso runterladen (und kriegt ihn dann nicht mehr per Post)

                    Kommentar

                    • multi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2018
                      • 4266

                      #11
                      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                      Diese "Zusammenfassung" sind nur die Bescheiddaten. Bei geeigneter Auswahl beim Absenden der Erklärung kann man nachher auch den echten "Papierbescheid" als PDF in Wiso runterladen (und kriegt ihn dann nicht mehr per Post)
                      ​​​​​​
                      ​​​​​So, wie es auch bei Mein Elster ist, die elektronische Bekanntgabe des Bescheids muss ausdrücklich beantragt werden.

                      Mit der elektronischen Bereitstellung der Bescheiddaten, die bei Mein Elster immer aktiviert ist, hat das nichts zu tun.

                      Kommentar

                      • steini3877
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.01.2014
                        • 307

                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen

                        Meines Wissens kann man inzwischen auch bei Wiso die elektronische Bekanntgabe beantragen, so wie bei Mein Elster auch. Hast du das denn getan?
                        nein, muss ich beim nächsten Mal schauen!

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