Habe gestern vom FA eine Mail bekommen, dass mein Steuerbescheid ab 7.10. von mir abgerufen werden kann. Jetzt habe ich bei mein Elster geschaut, da ist aber nichts. Erklärung habe ich über WiSo gemacht. Dort ist ein Bescheid, aber nicht das Original. Was soll ich nun tun? Danke
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Steuerbescheid abrufen
Einklappen
X
-
Das spricht recht eindeutig für Bescheiddaten.Jetzt habe ich bei mein Elster geschaut, da ist aber nichts. Erklärung habe ich über WiSo gemacht. Dort ist ein Bescheid, aber nicht das Original.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Das ist kein Bescheid.Zitat von steini3877 Beitrag anzeigenIn der Mail steht: ……eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2021 ….
Kommentar
-
Meines Wissens kann man inzwischen auch bei Wiso die elektronische Bekanntgabe beantragen, so wie bei Mein Elster auch. Hast du das denn getan?Zitat von steini3877 Beitrag anzeigenOk, dann ist es wohl so, dass ich einen digitalen Bescheid nur dann kriege , wenn ich die Erklärung auch über Elster mache. Ich habe sie über Wiso gemacht. Habe gerade auch gerade gesehen, dass ich heute Post vom FA kriege!!
- Likes 1
Kommentar
-
Das ist richtig - schon seit zwei Jahren (jedenfalls in Bayern - könnte evtl. vom Bundesland abhängig sein). Muss man aber extra ankreuzen bzw. auswählen. Dann gibts keine Post, sondern (nur) PDF.Zitat von multi Beitrag anzeigenMeines Wissens kann man inzwischen auch bei Wiso die elektronische Bekanntgabe beantragen
- Likes 1
Kommentar
-
Zitat von mhanft Beitrag anzeigenDiese "Zusammenfassung" sind nur die Bescheiddaten. Bei geeigneter Auswahl beim Absenden der Erklärung kann man nachher auch den echten "Papierbescheid" als PDF in Wiso runterladen (und kriegt ihn dann nicht mehr per Post)
So, wie es auch bei Mein Elster ist, die elektronische Bekanntgabe des Bescheids muss ausdrücklich beantragt werden.
Mit der elektronischen Bereitstellung der Bescheiddaten, die bei Mein Elster immer aktiviert ist, hat das nichts zu tun.
- Likes 1
Kommentar
-
nein, muss ich beim nächsten Mal schauen!Zitat von multi Beitrag anzeigen
Meines Wissens kann man inzwischen auch bei Wiso die elektronische Bekanntgabe beantragen, so wie bei Mein Elster auch. Hast du das denn getan?
Kommentar

Kommentar