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1 Flurstück mit EfH Garten,Scheune,Stallungen(ehem. Landw. Betrieb) Ackerfläche

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    #16
    Hallo aus der schönen Lausitz im Bundesland Brandenburg!

    Bei letzten Arbeiten an der neuen Grundsteuer-Erklärung bin ich auf diesen hilfreichen Dialog gestoßen...

    Ich bin für einen ehemals landwirtschaftlich genutzten Vierseitenhof nebst verpachteter Fläche an Acker, Grünland u. Holzungen erkläruerklärungspflichtig!

    Es gibt ein Haupthaus u. ein Altenteiler- oder Auszüglerhaus, beides zu Wohnzwecken angegeben mit 3 bzw. 1 Garagen.

    Die Nebengebäude, ehemalige Stallungen, habe ich nur soweit sie inzwischen die insgesamt 4 Garagen wurden, angegeben, ansonsten übrige Lagerräume, auch die große Scheune nicht angegeben!

    In der Anlage Land- und Forstwirtschaft habe ich lediglich die verpachteteten Flächen angegeben, keine Gebäude!

    Formale Fehler gab es keine, allerdings frage ich mich nach dem Lesen des Dialogs hier, ob es zulässig war, die Nebengebäude,. bis auf die 4 Garagen, als Nebengebäude außerhalb der Wohnung wegzulassen.

    Der letzte Einheitswertbescheid stammt von 1951 bei Besitzübergang, der davor von 1935, also beides noch zu Zeiten aktiver Nutzung als Hofstelle!

    Vielleicht sind meine Sorgen ja unbegründet, aber hier finden sich ja leider kaum Beiträge aus Brandenburg bzw. zum Bundesmodell...

    Beste Grüße & Dankeschön für eine Rückmeldung!

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      #17
      Formale Fehler gab es keine, allerdings frage ich mich nach dem Lesen des Dialogs hier, ob es zulässig war, die Nebengebäude,. bis auf die 4 Garagen, als Nebengebäude außerhalb der Wohnung wegzulassen.
      Wenn die nur privat als Abstell- oder Kellerersatzräume genutzt werden, ist das nach Bundesrecht durchaus in Ordnung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Moin Hirsch71, die Flächen aller Gebäude samt Wege und Garten gibst du aber schon bei der Nutzungsart als Hofstelle an, oder? Und du gibst nicht nur die verpachteten Flächen an, sondern alle Flächen (also auch die eigenen). Übrigens wird nicht nach der Anzahl der Garagen gefragt, sondern nach Anzahl der Garagenstellplätzen. Eine Doppelgarage hat z.B. zwei Stellplätze. Gruß nach Lausitz ;-)
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #19
          die Flächen aller Gebäude samt Wege und Garten gibst du aber schon bei der Nutzungsart als Hofstelle an, oder?
          Das geht im Bundesrecht nur, wenn von der Hofstelle aus Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden, was aber nicht der Fall ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Dankeschön für das Feedback...

            Natürlich habe ich KEINE Nutzungsart HOFSTELLE verwendet, sondern nur Betrieb der Land- u. Forstwirtschaft mit den verpachteteten Flächen in GW3, aber ohne Gebäude, da die Nebengebäude (ehemalige Stallungen) bis auf 4 Garagen als private Abstell- oder Lagerräume u. die große Scheune lediglich Brennholz u. Anhänger beherbergt. Das gesamte Flurstück der ehemaligen Hofstelle an sich habe ich mit der kompletten bebauten Fläche u. Garten sowie privater Wiese in der GW2 zu den beiden Wohngebäuden angegeben, ebenso die 4 Garagen...

            Mich macht die Größe der Nebengebäude deutlich über 30 m² nachdenklich, allerdings waren in der bisherigen Grundsteuer auch nur die Wohngebäude in der Grundsteuer B u. die Flächen in der Grundsteuer A, die Nebengebäude waren außen vor, da keine gewerbliche Nutzung mehr u. eben teilweise zu Garagen umgenutzt, was die einzigen relevanten Teile mit Blick auf Grundsteuer alt waren... Das sollte so bleiben, wenn ich damit nicht komplett auf dem Holzweg bin?

            ​​​​​​Ich hoffe, das geht so in Brandenburg in Ordnung (Bundesmodell), die meisten Einträge finden sich zu meiner Problematik ja in Bayern, wo ein eigener Weg gilt...

            Beste Grüße & gerne eine Einschätzung, da ich alles alleine mache, auch Einkommensteuerlicht incl. PVA, Pacht & hin und wieder Kalamitätsnutzung Kiefernwald nach Dürre, Sturm, Borkenkäfer & früher Schwammpilz mit Wiederaufforstung (einmalig) sowie Fördermitteln...

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              #21
              Was mich in GW3 noch bewegt, sind größtenteils große Flurstücke in der GW3, die Ackerland, Grünland & Holzungen in einem Flurstück, ohne amtliche Aufteilung, beinhalten... Nutzungsart Landwirtschaftliche Nutzung mit Angabe der Ertragsmesszahl in der Kataster-PDF, nur ein Flurstück rein Holzungen ohne Ertragsmesszahl....

              Daneben hat auch das Flurstück der eigentlichen Hofstelle (GW2) auch eine Ertragsmesszahl hat u. einen eigentlich auf 1.000 m² Fläche u. 40 Meter Grundstückstiefe begrenzten Bodenrichtwert, ich aber das ungeteilte Flurstück mit knapp 5.000 m² angeben muss mit einem BRW, der eigentlich nur für 1.000 m² gilt, zumindest bei einer Bewertung in einem Gutachten (bin Genossenschaftsbanker)...

              Sorry für soviel Input, vielleicht findet sich ja auch dazu eine Meinung?

              Beste Grüße & Dankeschön!

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                #22
                Das was du gemacht hast, entspricht Bundesrecht und das sieht alles richtig aus. Diese komischen Regelungen mit den maximal 30 m³ Nebengebäuden

                gelten nur in Bayern und einigen weiteren Bundesländern mit Flächenbewertung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Nachtrag: Falls du die Waldbewirtschaftung tatsächlich noch selbst von deiner Hofstelle aus machst und dafür Maschinen vorhältst,

                  könntest du einen Teil der Flächen als Hofstelle deklarieren, z. B. die Fläche einer Traktorgarage etc.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #24
                    Nein, Waldbewirtschaftung nur als Verkäufe auf dem Stock, wobei der Käufer in Selbstwerbung ja die Maschinen vorhält, alle Arbeiten im stehenden Bestand gemäß Markierungen ausführt u. mir nur über den übrig bleibenden Erlös eine Gutschrift erteilt, wofür als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuer ins Spiel kommt, Erlöse immer unter T€ 17,5 bzw. neu T€ 22... Einzig Brennholz holten wir bislang selbst!
                    Dankeschön für den Hinweis & Beste Grüße!

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                      #25
                      Einzig Brennholz holten wir bislang selbst!
                      Brennholz nur für den Eigenbedarf würde ich jetzt nicht unter nachhaltige Bewirtschaftung einordnen wollen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #26
                        Hallo,
                        meine Hofreite (altes ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen mit Wirtschaftsgebäuden und Scheune) steht in Hessen. Die Gebäude sind teilweise mehrgeschossig werden nur als Abstellfläche genutzt. Es sind mehrere Hundert Quadratmeter Fläche. Sind diese bei der Grundsteuer anzugeben?

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                          #27
                          Hessen hat eigene Regelungen, deshalb bitte ein eigenes Thema eröffnen !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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