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Wie auch immer, ich glaube nicht, dass ich in der Lage sein werde, das selbst zu berechnen.
Aber es ist doch nicht so schwierig. Wenn deine Einheit mit 95 m² Hauptnutzfläche z. B. ein Laden wäre, dann findest du in der Tabelle
den Begriff Kaufhäuser, Warenhäuser. mit dem Faktor 1,4. Die Rechnung wäre dann: 95 m² * 1,4 = 133 m² Bruttogrundfläche.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Meine Einheit wird als Büro genutzt, aber sie ist wie ein Laden geformt (sie hat große Fenster), also denke ich, dass das die richtige Klassifizierung wäre. Ich bin mir nicht sicher, ob das irgendwo geschrieben steht.
Außerdem umfasst die Hauptnutzfläche keine Bäder, Küche und Flure, richtig? Ich glaube, ich habe irgendwo gelesen, dass es nur die Räume sind, die als Laden genutzt werden.
aber sie ist wie ein Laden geformt (sie hat große Fenster), also denke ich, dass das die richtige Klassifizierung wäre.
Welcher Umrechnungsfaktor passend ist, hängt eher von der Anzahl der Räume ab als von der Fenstergröße. Je mehr Zwischenwände
es gibt, umso höher muss der Faktor angesetzt werden, Deshalb wird ja auch bei einer Wohnung mit 1,55 gerechnet.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Oh ok, also meine Einheit hat eine normale Anzahl von Trennwänden, ich weiß nicht wirklich, wie ich das interpretieren soll...
Die 2 Haupträume sind tatsächlich durch eine große Schiebetür getrennt, anders als es auf den Plänen aussieht.
Meiner Meinung nach sind wir da nahe bei den 1,55, also 1,5 sind sicher richtiger als 1,4
Freundliche Grüße
Charlie24
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Oh ok, verstanden, vielen dank. Aber die Hauptnutzfläche ist nur die 3 vorderen Zimmer im Grunde richtig? Der Rest sind Flur, Küche und Bäder. Es gibt auch noch ein kleines Hinterzimmer, also würde das vielleicht auch zählen?
Aber die Hauptnutzfläche ist nur die 3 vorderen Zimmer im Grunde richtig?
Meines Erachtens sind das die Nutzflächen aller Zimmer, den Flur darf man wohl weglassen. Die Aufteilung unterscheidet sich ja nur wenig von der
Aufteilung einer Wohnung, es gibt ja auch stärkere Trennwände innerhalb der Einheit.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Ok, vielen Dank. Ich könnte also die Fläche des Flur von 95 m2 subtrahieren und das mit 1,5 multiplizieren, und das ist die Bruttogrundfläche, die ich in Zeile 22 eingeben muss.
Das wäre es dann, fertig?
Letztlich musst du in eigener Verantwortung entscheiden, was du als Hauptnutzfläche zugrundelegst. Die Regelungen sind nur bedingt präzise.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Vielen Dank Charlie24!
Ich bin auch verwirrt darüber, wie ein Wohngebäude mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss einzuordnen ist. Gemischte Nutzung? Ich besitze nur ein Teileigentum, das als Büro genutzt wird, der Rest des Gebäudes besteht hauptsächlich aus Wohnungen. Aber meine Einheit ist ein Teileigentum.
Wenn ich Teileigentum erklären müsste, das nur Büros umfasst, würde ich zu Bürogebäude tendieren. Dass es da auch noch Wohnungseigentum
gibt, berührt das eigene Teileigentum ja nicht unbedingt.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Oh ok, ich komme immer wieder durcheinander, weil es mir so vorkommt, als würden sie Informationen über das gesamte Gebäude abfragen, ich schätze, für Leute, denen das ganze Gebäude tatsächlich gehört.
Aber ich sollte dann nur meine eigene Einheit berücksichtigen.
ich schätze, für Leute, denen das ganze Gebäude tatsächlich gehört.
So schätze ich das auch ein. Präzise beschrieben wird das in der Hilfe nun mal nicht. Allerdings sind die Normalherstellungskosten für
Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) niedriger als für Bürogebäude, so dass es von Vorteil wäre, wenn
man sich bei der Gebäudeart am Gesamtgebäude bzw. der überwiegenden Nutzung orientieren dürfte. Letztlich musst du das entscheiden.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo, ich bräuchte in etwa dieselbe Hilfe, da ich dieselbe Fehlermeldung habe. Ich habe eine Wohnung und statt nach der "Fläche" ausgefragt, fragt man "Gesamtfläche des Flurstücks". Die Wohnung ist 88m² groß + Garage & Keller und das Flurstück 1080m², von dem mein Miteigentumsanteil 129/1000 beträgt. Doch beim Prüfen wird es rot und bekomme, wie gesagt, dieselbe Fehlermeldung.
Ich hab da ein bisschen mit den Zahlen gespielt und als ich den Anteil 1/1 machte, ging es durch, was natürlich nicht durchgehen darf. Wirtschaft ist eben nicht meine Stärke und bitte hier jetzt um Hilfe.
Dieselbe Fehlermeldung ist das eher nicht. Wenn dein Miteigentumsanteil 129/1000 von den 1080 m² ist und für Garage und Keller nicht
weitere Miteigentumsanteile hinzukommen, dann betragen die m²-Anteile für die Zeile 4 von GW2abgerundet 139 m². Mit der Wohnungsgröße
hat der m²-Anteil am Grund und Boden nichts zu tun, jedenfalls nicht unmittelbar.
Freundliche Grüße
Charlie24
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