Da du eine Mitteilung der Rentenversicherung über die Verrechnung mit der Krankenkasse hast, kannst du die ja beim Finanzamt mit einreichen.
Aufgrund dieser Abrechnung kannst du doch auch die Werte für den Krankengeldbezug selbst korrigieren und den verrechneten Betrag von dem
gemeldeten Wert abziehen. Sonst kommst du nie zu einer brauchbaren Steuerberechnung. Was ist eigentlich mit dem Übergangsgeld passiert?
Als Beginn der Rente ist ja der 01.03.2021 angegeben.
Aufgrund dieser Abrechnung kannst du doch auch die Werte für den Krankengeldbezug selbst korrigieren und den verrechneten Betrag von dem
gemeldeten Wert abziehen. Sonst kommst du nie zu einer brauchbaren Steuerberechnung. Was ist eigentlich mit dem Übergangsgeld passiert?
Als Beginn der Rente ist ja der 01.03.2021 angegeben.
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