Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung mit Kranken-, Übergangsgeld u. rückwirkender Erwerbsminderungsrente?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Da du eine Mitteilung der Rentenversicherung über die Verrechnung mit der Krankenkasse hast, kannst du die ja beim Finanzamt mit einreichen.

    Aufgrund dieser Abrechnung kannst du doch auch die Werte für den Krankengeldbezug selbst korrigieren und den verrechneten Betrag von dem

    gemeldeten Wert abziehen. Sonst kommst du nie zu einer brauchbaren Steuerberechnung. Was ist eigentlich mit dem Übergangsgeld passiert?

    Als Beginn der Rente ist ja der 01.03.2021 angegeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Hallo Charlie24,

      Deinen letzten Post deute ich so, dass man mit den nötigen Informationen, das Formular sinniger ausfüllen kann.

      Ich hätte folgende belegbare Daten:

      - Krankengeld 01.01.2021 - 03.08.2021
      - Krankengeld 08.09.2021 - 01.10.2021, Summe für beides €12.135,20 (Bescheinigung über Lohnersatzleistungen)
      - Übergangsgeld 04.08.2021 - 07.09.2021, €2.208,30 (Bescheinigung über Lohnersatzleistungen)

      - Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab dem 01.03.2021 - 31.12.2021, €16.381,41 (Rentenbezugsmitteilung)
      Abzüglich €9.686,92 Erstattungsanspruch Krankenkasse/Verrechnung für den Überschneidungszeitraum (Schriftliche Mitteilung der Rentenversicherung)

      Zurückgerechnet auf den Rentenbezug pro Tag, ergibt sich, dass die Verrechnung mit der Krankenkasse auf Basis des Rentenniveaus erfolgte, der Tagessatz des Krankengeldes war höher.

      Kann man mit diesen Informationen etwas anfangen um das Formular besser/sinniger auszufüllen? Wie?

      Kommentar


        #18
        Kann man mit diesen Informationen etwas anfangen um das Formular besser/sinniger auszufüllen? Wie?
        Indem du den Krankengeldeintrag von 12.135 € um 9.687 € auf 2.448 € kürzt.

        Was ist eigentlich mit dem Übergangsgeld passiert ? Ich meine in puncto Verrechnung ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Indem du den Krankengeldeintrag von 12.135 € um 9.687 € auf 2.448 € kürzt.
          Als ich diesen Tipp mit Freude gelesen habe, kamen sogleich Zweifel. Ich hatte am Anfang des Jahres 2021 ja 2 Monate des reinen Krankengeldbezugs und dafür schienen mir die nach deiner Rechnung verbleibenden €2.448 erheblich zuwenig. Also habe ich schnell mal meine Kontoauszüge für 2021 überflogen und kam auf Krankengeldzahlungen von rund €16.000. Das sind Nettozahlungen und Brutto wird um einiges höher liegen. Ich vermute daher, dass die Verrechnungssumme bereits von der Krankenkasse vom Bruttobetrag zum Abzug gebracht wurde und sich am Ende die in der Bescheinigung ausgewiesenen €12.135 der tatsächliche Zahlbetrag sind (2 volle Monate + Differenz Rente zu Krankengeld über ein halbes Jahr). Anders kann ich mir das nicht erklären.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was ist eigentlich mit dem Übergangsgeld passiert ? Ich meine in puncto Verrechnung ?
          Das Übergangsgeld wurde ja von der Rentenkasse gezahlt und war höher als es die Rente für den gleichen Zeitraum gewesen wäre. Dieses ist in den Berechnungen meines Rentenbescheids berücksichtigt, mit dem Hinweis, dass ich zuviel gezahltes Übergangsgeld nicht zurückzahlen muss.

          Kommentar


            #20
            Das sind Nettozahlungen und Brutto wird um einiges höher liegen.
            Das kann natürlich auch der Fall sein. Dann müsste der Bruttokrankengeldbezug bei 21.822,00 € gelegen haben.

            Das musst du doch anhand deiner Unterlagen nachprüfen können.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das kann natürlich auch der Fall sein. Dann müsste der Bruttokrankengeldbezug bei 21.822,00 € gelegen haben.

              Das musst du doch anhand deiner Unterlagen nachprüfen können.
              Ich wollte mich hier jetzt abschließend noch einmal gemeldet haben. Charlie24, Du hast natürlich recht, das müsste sich nachvollziehen lassen. Ich habe das im Rahmen der greifbaren Informationen überprüft:
              - Bezugstage x Brutto-Krankentagegeld ergibt €20.023
              - Bezugstage inkl. REHA x Brutto-Krankentagegeld ergibt €22.860

              Irgendwo dazwischen liegt wohl die Wahrheit. Ggf. werden die Tage anders gezählt oder es hat Betragsanpassungen gegeben von denen ich keine Kenntnis habe. Ich habe im Steuerprogramm ein wenig mit den Krankengeldsummen gespielt und dabei festgestellt, dass die Summe der Nachzahlung sich nicht für mich relevant ändert und werde daher an dieser Stelle weitere Forschungsaktivitäten einstellen.

              Vielen Dank noch einmal, alles Gute und bleibt gesund!


              Ach, eines noch, auch wenn Charlie24 dieses in einem solchen Forum nicht als zielführend betrachtet, möchte ich dennoch meine Meinung (GG Art.5) zu Elster loswerden:

              Meiner Meinung nach ist das sogenannte "Mein Elster" eine einzige Zumutung. Intuitiv geht gar nichts. Das fängt bei der Auswahl der Vordrucke an, Woher soll ich als blutiger Laie beim Start der Anwendung wissen, welche Vordrucke ich benötige, usw. usf.

              Meiner Meinung nach ist diese Anwendung nicht für den Bürger gemacht. Ein Schelm der böses dabei denkt.

              Kommentar


                #22
                Zitat von The.Loner Beitrag anzeigen
                Ach, eines noch, auch wenn Charlie24 dieses in einem solchen Forum nicht als zielführend betrachtet, möchte ich dennoch meine Meinung (GG Art.5) zu Elster loswerden:

                Meiner Meinung nach ist das sogenannte "Mein Elster" eine einzige Zumutung. Intuitiv geht gar nichts. Das fängt bei der Auswahl der Vordrucke an, Woher soll ich als blutiger Laie beim Start der Anwendung wissen, welche Vordrucke ich benötige, usw. usf.

                Meiner Meinung nach ist diese Anwendung nicht für den Bürger gemacht. Ein Schelm der böses dabei denkt.
                Deine Meinung sei dir unbenommen, auch wenn ich nicht weiß, warum man dafür aufs GG zurück greifen muss.

                Die Zufriedenheit mit Mein Elster hier ist nicht sehr hoch, insbesondere im Vergleich mit dem ehemaligen ElsterFormular. Allerdings erachte ich den Schritt von einem Windows-Programm zu einer Webapplikation immer noch für richtig, nur sind die Zeiten, wo man die funktionellen Rückschritte mit dem zeitlichen Vorsprung von ElsterFormular (das Anfang des Jahrtausends durchaus eine Bananensoftware war) rechtfertigen konnte, so langsam auch vorbei.

                Mir erschließt sich jedoch nicht, was das Problem ist, anfangs vergessene Anlagen nachträglich hinzufügen, inwieweit dein steuerliches Problem überhaupt mit der Anwendung zu tun hatte, und inwiefern es dem Staat ganz schelmisch nützt, Mein Elster schlecht zu machen. Dann geben die Leute halt auf Papier ab, und das FA hat mehr Aufwand.

                Kommentar


                  #23
                  Woher soll ich als blutiger Laie beim Start der Anwendung wissen, welche Vordrucke ich benötige, usw. usf.
                  Mein ELSTER bietet bei der Einkommensteuererklärung einen Anlagenassistenten. Wer die dort gestellten Fragen beantwortet,

                  bekommt in der Regel die Anlagen beigefügt, die er benötigt. https://forum.elster.de/anwenderforu...ent#post289104
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X