Fragen zur Nullmeldung Einkommenssteuer

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • RE58
    Neuer Benutzer
    • 23.10.2022
    • 3

    #1

    Fragen zur Nullmeldung Einkommenssteuer

    Hallo, ich habe (zu früh) ein Gewerbe angemeldet und habe bisher null Gewinn erzielt, weil das Gewerbe eben einfach nur angemeldet ist. Jetzt muß ich die sog. Nullmeldung (Einkommenssteuer) machen und ich mache das alles zum ersten Mal. Ich komme aber an den Stellen

    Waren Sie in 2020 gewerblich tätig?
    Ja / Nein

    Waren Sie in 2020 selbständig tätig?
    Ja / Nein

    nicht weiter. Was muß ich da mit ja oder nein angeben, um die Nullmeldung ordentlich durchführen zu können? Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewinn ist in meinem Fall, wie gesagt, bisher null. Klingt ja jetzt vielleicht blöd, aber wenn ich in beiden Fällen "Nein" angebe, kann ich hinterher ja wohl nirgendwo mehr eine 0 eintragen, aber daß man genau das tun muß, liest man ja überall im Internet zum Thema Nullmeldung. Danke für Info.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Um welches Formular geht es denn konkret ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • RE58
      Neuer Benutzer
      • 23.10.2022
      • 3

      #3
      Es geht um das Formular "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)"

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Zitat von RE58 Beitrag anzeigen
        Es geht um das Formular "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)"
        Wo befinden sich diese Fragen dort (Anlage? Seite? Zeilennummer?)?

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Kann es vielleicht sein, dass Du die Steuererklärung gar nicht mit Mein Elster machst, sondern mit einer anderen Online oder mit Kaufsoftware?

          Dann müsstest Du die Frage nach dem Gewerbe wohl bejahen, denn sonst würde ja keine Anlage G angelegt werden.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45927

            #6
            Dort musst du in jedem Fall die Anlage G beifügen und dort deinen Gewinn mit 0 € erklären.

            Fragestellungen wie: Waren Sie in 2020 gewerblich tätig? gibt es nur im Anlagenassistenten. Wenn du das verneinst, wird allerdings

            die Anlage G nicht beigefügt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Fragestellungen wie: Waren Sie in 2020 gewerblich tätig? gibt es nur im Anlagenassistenten
              Ah, danke! Den hab ich mir schon lange nicht mehr angeguckt ;D

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45927

                #8
                Den hab ich mir schon lange nicht mehr angeguckt
                Ich auch nicht. Ich habe im ersten Moment auch eher an eine kommerzielle Software gedacht, aber dann ist mir der Assistent doch noch eingefallen.

                Wer in Mein ELSTER eine neue Einkommensteuererklärung für 2019 startet, ohne Daten aus einer früheren Abgabe zu übernehmen, kann jetzt einen 3-seitigen Anlagenassistenten nutzen, der bei der Auswahl der benötigten Anlagen hilft. Die Abfragen sind zwar verständlich, allerdings sind sie nicht vollständig. Bestimmte Themen sind
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • RE58
                  Neuer Benutzer
                  • 23.10.2022
                  • 3

                  #9
                  Genau das war auch meine Überlegung, dann werde ich das mal mit "ja" beantworten, obwohl in der Kurzerklärung dazu sinngemäß steht "wenn Gewinn erzielt wurde". Aber anders komme ich ja dann offenbar nicht weiter zur Anlage G.

                  Ich arbeite mit Mein Elster, allerdings war ich, wie in einer der Antworten schon richtig gesagt wurde, im Anlagenassistent.

                  Danke für die Info!

                  Kommentar

                  Lädt...