Guten Tag!
Ich habe im letzten Jahr (2021) in meinem komplett vermieteten EFH größere Erhaltungsaufwendungen vornehmen lassen, die ich auf 5 Jahre verteilen möchte.
Dazu habe ich 15 Rechnungen vorliegen.
Diese muss man doch in Zeile 42 der Anlage V eintragen. Muss ich dann bei jeder Rechnung für 2021 1/5 des Betrages errechnen und bei "davon 2021 abzuziehen: Werbungskosten" eintragen?
Das ergäbe also 15 Posten mit der jeweiligen Rechnungsgesamtsumme und zum Schluss dem jeweiligen 1/5 Betrag davon.
Und wird dann für 2022 und die Folgejahre das dann abzuziehende jeweilige Fünftel von Elster automatisch eingetragen?
Für eine alsbaldige Beantwortung wäre ich sehr dankbar, am 31.10. ist ja bekanntlich Abgabeschluss!
MfG
Ernesto
Ich habe im letzten Jahr (2021) in meinem komplett vermieteten EFH größere Erhaltungsaufwendungen vornehmen lassen, die ich auf 5 Jahre verteilen möchte.
Dazu habe ich 15 Rechnungen vorliegen.
Diese muss man doch in Zeile 42 der Anlage V eintragen. Muss ich dann bei jeder Rechnung für 2021 1/5 des Betrages errechnen und bei "davon 2021 abzuziehen: Werbungskosten" eintragen?
Das ergäbe also 15 Posten mit der jeweiligen Rechnungsgesamtsumme und zum Schluss dem jeweiligen 1/5 Betrag davon.
Und wird dann für 2022 und die Folgejahre das dann abzuziehende jeweilige Fünftel von Elster automatisch eingetragen?
Für eine alsbaldige Beantwortung wäre ich sehr dankbar, am 31.10. ist ja bekanntlich Abgabeschluss!
MfG
Ernesto
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