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Anlage V verstehen - Vermietung von Eigentumswohnung an Angehörige

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    Anlage V verstehen - Vermietung von Eigentumswohnung an Angehörige

    Hallo ins Forum!
    Ich habe ziemlich viele Fragen rund um die Anlage und wie man sie richtig ausfüllt. Bei uns gibt es ein paar Besonderheiten, das erste wäre, dass wir (meine Frau und ich) unsere Eigentumswohnung an Angehörige vermieten. Aber es gibt noch ein paar andere Dinge, dazu später mehr.
    Grundsätzlich ist mir klar, dass die Mieteinnahmen in Zeile 12 gehören (also die tatsächlich an uns geflossene Miete). In Zeile 14 dann die tatsächlich bezahlten Umlagen. Wir haben nun den Fall, dass in einem Jahr weniger tatsächlich gezahlt wurde, als vereinbart.
    Wo kommen nun die von uns als Eigentümer an die WEG gezahlten Beträge hinein?

    Ich meine, in Schritt 14 der Anlage V und da in Zeile 47. Nun kann man aber keine summierten Beträge dort eintragen, sondern muss immer eine vorgegebene Bezeichnung auswählen. Ist das wirklich so? Wenn ja wird das ja richtig kompliziert, da die Bezeichnungen in meiner Abrechnung der Hausverwaltung nicht mit den Bezeichnungen in Elster übereinstimmen.

    Meine erste Frage: ist die Stelle richtig, und wie geht man hier richtig vor? Gibt es evtl. die Möglichkeit, die einzelnen Kosten gesammelt anzugeben? Und wie ordnet man zu, wenn man nur mit den vorgegebenen Begriffen arbeiten kann?

    #2
    Vorschlag:
    Das erste Jahr Erstellung der Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters,
    danach kann man sich an dessen Angaben orientieren und die Steuererklärung wieder selbst machen.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt

    Siehe auch unter § 1 der Nutzungsbedingungen
    "Die Nutzung des Forums dient dem unverbindlichen und allgemeinen Informationsaustausch unter den Mitgliedern und ersetzt im Einzelfall nicht das selbstständige Einholen von Informationen bei den relevanten Stellen bzw. Behörden durch den Nutzer. Die ausgetauschten Informationen sind rechtlich nicht verbindlich. Rechtswirksame Erklärungen können über das Forum weder abgegeben noch entgegengenommen werden. Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung des vom Forum zur Verfügung gestellten Kontaktformulars an den Administrator.

    "

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      #3
      Das haben wir auch gemacht, aber aus den alten Angaben wird man nicht so richtig schlau. Außerdem möchte ich ja gar keine Steuerberatung sondern einen Hinweis, wie man das Formular richtig bedient.
      Ich meine mich aus den letzten Jahren zu erinnern, dass man dort nicht alle Kosten einzeln eingeben musste, sondern eine Gesamtsumme möglich war.

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        #4
        Zitat von Logitech Beitrag anzeigen
        Außerdem möchte ich ja gar keine Steuerberatung
        Deine Frage betrifft aber die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Vermietest Du verbilligt? Hast Du vollen Werbungskostenabzug?

        Kommentar


          #5
          ja wir vermieten zu 67% der ortsüblichen Vergleichsmiete. Was meint "vollen Werbungskostenabzug"?

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            #6
            Ich meine mich aus den letzten Jahren zu erinnern, dass man dort nicht alle Kosten einzeln eingeben musste, sondern eine Gesamtsumme möglich war.
            Wenn man Gesamtkosten einträgt, was technisch nach wie vor möglich ist, muss man damit rechnen, dass das Finanzamt eine Aufstellung

            der Einzelposten sehen will.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Bei uns gibt es ein paar Besonderheiten (sind keine Besonderheiten, sonder Business as usual),

              das erste wäre, dass wir (meine Frau und ich) unsere Eigentumswohnung an Angehörige vermieten.
              -- das gibts entsprechende Hinweise im Internet zu hauf
              Die Mieteinnahmen gehören in Zeile 12
              -- das ist so richtig erkannt
              In Zeile 14 dann die tatsächlich bezahlten Umlagen.
              -- auch richtig
              Wir haben nun den Fall, dass in einem Jahr weniger tatsächlich gezahlt wurde, als vereinbart.
              -- das kommt immer wieder vor, nennt man Zu- Abflußprinzip
              Wo kommen nun die von uns als Eigentümer an die WEG gezahlten Beträge hinein?
              -- dazu gibt es auch Hinweise im Internet
              Ich meine, in Schritt 14 der Anlage V und da in Zeile 47. Nun kann man aber keine summierten Beträge dort eintragen, sondern muss immer eine vorgegebene Bezeichnung auswählen. Ist das wirklich so?
              -- Hast Du da entsprechende Beträge
              Wenn ja wird das ja richtig kompliziert, da die Bezeichnungen in meiner Abrechnung der Hausverwaltung nicht mit den Bezeichnungen in Elster übereinstimmen.
              -- welche Bezeichnungen stimmen da nicht überein?
              -- Wenn in der Abrechnung der Hausverwaltung Kaminkehrer steht und in der Anlage v Schornsteinfeger steht,
              -- ist doch klar, dass es um das Gleiche geht
              Meine erste Frage: ist die Stelle richtig, und wie geht man hier richtig vor? Gibt es evtl. die Möglichkeit, die einzelnen Kosten gesammelt anzugeben? Und wie ordnet man zu, wenn man nur mit den vorgegebenen Begriffen arbeiten kann?
              -- Rein theoretisch kannst Du alle Ausgaben in einer Summe unter Sonstiges eintragen
              -- Im Ernst Meinst Du, damit ist das Finanzamt einverstanden?

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                #8
                Danke für die Antworten, allerdings finde ich den Verweis auf "Hinweise im Internet zuhauf" in einem Forum nicht sonderlich hilfreich. Nach dieser Argumentation kann man auch gleich das gesamte Forum dichtmachen, denn zu jeder erdenklichen Frage, die hier gestellt wird, gibt es im Internet "Hinweise zuhauf". Das Internet ist halt groß. Aber es steht auch viel Schwachsinn drin. Daher messe ich den Beiträgen hier etwas mehr Glaubwürdigkeit zu.

                Und ja, ich habe von Bekannten schon gehört, dass sie die Kosten gesammelt angeben und das auch akzeptiert wurde. Wenn nicht, kann man das ja nachträglich aufschlüsseln. Mein Punkt war nur, dass ich es in Abschnitt 14 nicht gesammelt angeben kann, bzw. mir unsicher war, ob es da richtig ist.

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                  #9
                  Mein Punkt war nur, dass ich es in Abschnitt 14 nicht gesammelt angeben kann, bzw. mir unsicher war, ob es da richtig ist.
                  Ich gebe dort seit jeher 8 Positionen einzeln ein, beginnend mit der Grundsteuer bis hin zum Allgemeinstrom.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Logitech Beitrag anzeigen
                    Danke für die Antworten, allerdings finde ich den Verweis auf "Hinweise im Internet zuhauf" in einem Forum nicht sonderlich hilfreich. Nach dieser Argumentation kann man auch gleich das gesamte Forum dichtmachen, denn zu jeder erdenklichen Frage, die hier gestellt wird, gibt es im Internet "Hinweise zuhauf". Das Internet ist halt groß. Aber es steht auch viel Schwachsinn drin. Daher messe ich den Beiträgen hier etwas mehr Glaubwürdigkeit zu. ....
                    Was XaverWdg damit sagen wollte, ist, dass das hier ein Elsterforum ist, sich dies also mit Themen rund um Elster (= elektronische Steuererklärung) beschäftigt, also um Themen, die sich aus der Elektronik ergeben und nicht schon bei der Papiererklärung die gleichen wären. Der Verweis auf "Hinweise im Internet zuhauf" bezieht sich somit auf Deine Nicht-Elster-Themen, d.h. das ist gerade kein Argument für das Dichtmachen des Elsterforums ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Dann hab ich wohl den Sinn dieses Forums missverstanden. So ganz alleine stehe ich damit allerdings wohl nicht wenn man sich die jüngsten Beiträge hier ansieht:

                      Grundsteuer Defintion Garage vs, Carport
                      Grundsteuer - EFH mit Einliegerwohnung zu reiner Einliegerwohnung machen
                      Grundsteuer Defintion Garage vs, Carport
                      Neustarthilfe (Sonderfall "Darstellende Künste") - wo in der Steuererklärung angeben?
                      Frage zu Formular R-AV
                      Einnahmen aus Vermittlungsgeschäfte
                      Kryptowährung

                      usw, usw. - alles keine Fragen zur "Elektronik"

                      Aber wenn es hier nur darum geht wo man klicken muss und wie man sich registriert, dann ist das sicher thematisch nicht passend. Aber ob man für sowas ein ganzes Forum braucht...?

                      Kommentar


                        #12
                        Man will ja möglichst schon "irgendwie" helfen und lehnt sich etwas aus dem Fenster, sofern es keinen großen Aufwand macht. Aber irgendwo hört es dann auf. Ich glaube jetzt nicht, dass Du "Gleichheit im Unrecht" einfordern solltest ;-)

                        Außerdem wirst Du auch jede Menge anderer Threads finden, die "passen".
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Man kann hier alle möglichen Fragen stellen, man bekommt aber zu vielen Fragen keine Antworten oder keine verbindlichen Antworten.

                          Das Beispiel Carport versus Garage ist ja auch so ein Fall.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hier im Forum sind mit Sicherheit auch "beratende" Antworten zu finden,
                            aber es ist an und für sich nicht Sinn und Zweck dieses Forums.

                            Aber wie bereits geschrieben, gibt es im Internet mehr als genug Hinweise.
                            Und wenn man sich Geld für einen Steuerberater sparen will,
                            dann heißt das oft,
                            dass man eben entsprechend selbst recherchieren muss.
                            Das kostet Zeit, die man eben investieren muss.

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