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Wie trage ich die Handwerkerleistungen so ein, dass sie von ELSTER akzeptiert werden?

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    Wie trage ich die Handwerkerleistungen so ein, dass sie von ELSTER akzeptiert werden?

    Ich kehre notgedrungen wieder zur Einkommensteuererklärung 2021 und damit zu ELSTER zurück und habe ein Problem beim Eintragen der Handwerkerleistungen.

    Da das nix Neues ist, muss es mir in den Vorjahren schon mal gelungen, dort

    Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 3 – Handwerkerleistungen

    konsistente Beträge einzutragen.

    ELSTER will neben dem Rechnungsbetrag „darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer”.

    Leider sind in meiner Kaminkehrerrechnung keine Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer angegeben. Und sie waren es auch nie.

    Trotzdem will ELSTER, dass ich da was eintrage.

    0 wird nicht akzeptiert.

    Leerstelle wird ebenfalls moniert (oder ich bringe sie nicht korrekt rein).

    Was soll ich machen? Einfach eine „1” reinschreiben ist wohl nicht korrekt.

    Oder soll ich für 2021 mal auf diese Beträge verzichten? Ich habe einen Eintragungszeitaufwand, der die 34,65 für den Kaminkehrer weit überschreitet.

    Andrerseits fuchst es mich, da es mir in den Vorjahren ja auch gelungen sein muss.

    #2
    Leider sind in meiner Kaminkehrerrechnung keine Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer angegeben. Und sie waren es auch nie.
    Klar, da 100% auf die Lohnanteile entfallen oder siehst du dort Materialkosten ? Ich trage deshalb in beide Felder den gesamten Betrag ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Klar, da 100% auf die Lohnanteile entfallen oder siehst du dort Materialkosten ? Ich trage deshalb in beide Felder den gesamten Betrag ein.
      Ich sehe weder Lohnanteile noch. Materialkosten. In beide Felder denselben Betrag einzutragen ist kühn, aber ich mache es auch. Danke für die Info.

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        #4
        Dir ist schon klar, was ein Kaminkehrer üblicherweise macht ? Er stellt jedes Mal einen Container hin, bricht den Schornstein ab und baut ihn mit neuen sauberen Steinen wieder zusammen, oder ? Dann hättest Du natürlich Recht. Nein, natürlich nicht, er kehrt üblicherweise und misst. Da fallen üblicherweise keine Materialkosten an, sondern bei einem Anteil von gefühlt 155 % der Kosten handelt es sich um ein Entgelt für die Kehr- und Messleistung, also um nichts anderes als den Arbeitslohn.

        Umgekehrt: Wenn es tatsächlich so wäre, dass kein Arbeitslohn angefallen wäre, wieso trägst Du in der Einkommensteuererklärung da überhaupt etwas ein ? Begünstigt ist doch ausschließlich der Arbeitslohn. Und wenn es -Deiner Meinung nach- keinen Arbeitslohn gab, ist auch nichts einzutragen. Deswegen meckert ja auch Mein Elster.
        Zuletzt geändert von Picard777; 09.11.2022, 11:00. Grund: Grammatikfehler
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Umgekehrt: Wenn es tatsächlich so wäre, dass kein Arbeitslohn angefallen wäre, wieso trägst Du in der Einkommensteuererklärung da überhaupt etwas ein ? Begünstigt ist doch ausschließlich der Arbeitslohn. Und wenn es -Deiner Meinung nach- keinen Arbeitslohn gab, ist auch nichts einzutragen. Deswegen meckert ja auch Mein Elster.
          Der Gedanke kam mir auch, nach meiner Erfahrung sind Diskussionen mit bestimmten Fragestellern aber in der Regel fruchtlos.

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            #6
            Bei unserem Kaminkehrer steht auf den Rechnungen folgender Hinweis: In dieser Rechnung sind keine Materialkosten enthalten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei unserem Kaminkehrer steht auf den Rechnungen folgender Hinweis: In dieser Rechnung sind keine Materialkosten enthalten.
              Ich finde das bei Rechnungen von Schornsteinfegern eigentlich selbsterklärend.

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Ich finde das bei Rechnungen von Schornsteinfegern eigentlich selbsterklärend.
                Das ist die Beschriftung auf einer Tüte mit Erdnüssen auch und dennoch ist selbst dort zusätzlich ein Warnhinweis angebracht "Vorsicht könnte Spuren von Nüssen enthalten".
                Für manche Menschen muss man leider selbst das Offensichtliche noch erläutern.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Erdnüsse sind ja auch keine Nüsse, sondern Erbsenfrüchte.

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                    #10
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Dir ist schon klar, was ein Kaminkehrer üblicherweise macht ? .
                    Nein, ich bin keiner und war nie einer.
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Er stellt jedes Mal einen Container hin, bricht den Schornstein ab und baut ihn mit neuen sauberen Steinen wieder zusammen, oder ?
                    Bei mir macht er das nie. Das hätte ich gemerkt.

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                      #11
                      Ist das jetzt Ironiemodus oder ernst gemeint oder kommt noch die "richtige" Antwort ?
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                        #12
                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Ist das jetzt Ironiemodus oder ernst gemeint oder kommt noch die "richtige" Antwort ?
                        Das ist kein Ironiemodus (wie auch? Ich war und bin kein Kaminkehrer).
                        Es ist ernst gemeint: ich bin mir sicher, dass ich kein Kaminkehrer war oder bin.
                        Es war meine richtige Antwort auf die Frage: "Dir ist schon klar, was ein Kaminkehrer üblicherweise macht ?"
                        BTW Es juckt mich auch nicht, was ein Kaminkehrer macht. Abergläubisch bin - soweit es mir bewusst ist - auch nicht.

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                          #13
                          Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                          Erdnüsse sind ja auch keine Nüsse, sondern Erbsenfrüchte.
                          Wieder was gelernt :-) Wobei Erbsenfrucht auch falsch ist, es sind Hülsenfrüchte.
                          Nichts desto trotz: es steht Nuss drauf und es kann eine Nussallergie auslösen . Somit ist es für jeden "normalen" Menschen eine Nuss und der Warnhinweis völlig überflüssig. Würde mir eher Gedanken machen, wenn da plötzlich keine Nüsse drin sein sollten (auch wenn es rein botanisch so ist).
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            Anders herum: Du wirst doch bei der Arbeit dabei gewesen sein und daher aus eigener Anschauung wissen, was der gemacht hat. Ohne Schlüssel kommt der doch gar nicht rein.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Den hab ich bei uns noch nie gesehen. Den lässt der Hausmeister rein. In die einzelnen Wohnungen muss er scheinbar nicht.

                              In die Steuererklärung trag ich ihn aber immer ein, seitdem es diese Möglichkeit gibt.

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