Hallo zusammen,
ich hatte im Juli schon einen Post, als es um die erste Erstellung ging. Ich hatte ja Probleme beim:
Anlage Grundstück GW2
Angaben zum Grund und Boden
3 Fläche des Grundstückes
3 Bodenrichtwert je m²
Die Fläche des Grundstückes, da hatte ich damals die m² der Wohnungseinheit eingetragen 102 m² und das hat Elster nicht übernommen. Daraufhin habe ich beim Land angerufen und meinten, ich müsste: Die Fläche des gesamten Grundstückes: 9498 m² mal meinem Anteil von 11,83 nehmen: 112.361,34 und das wiederum durch den Nenner 1000, da ich 11,83 von 1000 habe laut Grundbuchauszug und Abrechnung der Hausverwaltung und das ergibt dann 112 m² und das habe ich eingetragen und wurde auch übernommen.
Nun habe ich mal 50 m² oder 102 m² eingetragen und das wird nun auch übernommen. Muss ich in GW 2 Fläche es Grundstückes nun 102 m² eingeben und das Ergebnis der Berechnung von 112 m² ?
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man Fehler macht auch wenn es übernommen wird ? Die ganzen Bescheide kommen erst um 2025 und wenn dann was nicht stimmt, kann man das noch korrigieren lassen oder widersprechen ?
Grüße
ich hatte im Juli schon einen Post, als es um die erste Erstellung ging. Ich hatte ja Probleme beim:
Anlage Grundstück GW2
Angaben zum Grund und Boden
3 Fläche des Grundstückes
3 Bodenrichtwert je m²
Die Fläche des Grundstückes, da hatte ich damals die m² der Wohnungseinheit eingetragen 102 m² und das hat Elster nicht übernommen. Daraufhin habe ich beim Land angerufen und meinten, ich müsste: Die Fläche des gesamten Grundstückes: 9498 m² mal meinem Anteil von 11,83 nehmen: 112.361,34 und das wiederum durch den Nenner 1000, da ich 11,83 von 1000 habe laut Grundbuchauszug und Abrechnung der Hausverwaltung und das ergibt dann 112 m² und das habe ich eingetragen und wurde auch übernommen.
Nun habe ich mal 50 m² oder 102 m² eingetragen und das wird nun auch übernommen. Muss ich in GW 2 Fläche es Grundstückes nun 102 m² eingeben und das Ergebnis der Berechnung von 112 m² ?
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man Fehler macht auch wenn es übernommen wird ? Die ganzen Bescheide kommen erst um 2025 und wenn dann was nicht stimmt, kann man das noch korrigieren lassen oder widersprechen ?
Grüße
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