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    #16
    Danke Picard777,

    sowas habe ich mir schon gedacht. Ich werde keinerlei Beiträge zu dieser Pensionsversicherung eintragen. Du hast recht, es ist auch kein Riestervertrag.
    Das tut nichts zur Sache, aber ich frag mich schon, warum ich noch Vorsorge. Mehr als Bürgergeldniveau hab ich nach der Entlassung nämlich nicht.
    Danke das ich hier weitere Fragen stellen darf.

    Also brauch ich Anlage AV auch nicht?

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      #17
      Die Anlage AV ist nur relevant, falls man einen Riester-Vertrag hat und in dem Jahr auch eingezahlt hat. Und selbst dann ist die Anlage AV freiwillig, denn mit der Abgabe dieser Anlage wird ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt, den man selbstverständlich nicht stellen muss, aber darf.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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