Guten Tag, ich muss gerade noch meine Umsatzsteuer Voranmeldung für Q3 nachreichen. Darunter fallen größtenteils Einnahmen aus dem Reverse Charge verfahren im B2B Bereich. Wo genau muss ich diese angeben?
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Keine Ankündigung bisher.
Wo müssen Reverse Charge verfahren Angaben hin?
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Alle Umsätze an EU-Unternehmer mit USt-ID, wobei man kein Postpaket (mit Ware) verschickt, ist Kennziffer 21:
elster165.png
Wo das auf der "Mein Elster"-Website steht, weiß ich nicht, aber mit der Beschreibung und der Kennziffer sollte man das finden können...
Und die vierteljährliche ZM nicht vergessen!
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Die musst du halt rausfinden. Ist bei Amazon & Co. oft etwas schwierig, aber machbar. Kurzes Googlen nach "Spotify VAT ID" findet z.B. auf Anhieb das hier:
elster166.png
Musst halt mal gucken, aus welchem Land du die Spotify-Abrechnungen kriegst... und ja, das muss in die ZM.
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Das Geld bekommt man letztendlich von den sogenannten Distributions Firmen, sprich dort wo man die Lieder hochgeladen hat und die die Lieder dann zu Spotify schicken. Man bekommt von denen Allerdings keine Rechnung, sondern nur eine PDF wo drin steht was der jeweilige Song eingenommen hat. Deswegen ist dieses Thema gerade so kompliziert und ich weis nicht ganz was ich in die ZM schreiben soll. Der Distribution Service heist in dem Fall Amuse und hat seinen Sitz in Schweden.
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