Guten Tag !
Ich habe einen Grundbuchauszug für die Eigentumswohnung mit 185/10000 Miteigentumsanteil
und einen Grundbuchauszug für die Tiefgarage mit dem Eigentumsanteil von 40/10000
Beides auf dem gleichen Flurstück.
Im Grundbuchauszug der Tiefgarage steht folgender Satz:
"Sondernutzungsrecht am Sondereigentum: Stellplatz Nr. T 7.2.u. ist dem jeweiligen Wohnungseigentümer Blatt Nr. xxxx zugeordnet"
xxxx = Grundbuchauszug der Eigentumswohnung
Frage:
Ist "zugeordnet" so zu verstehen, dass die 40/10000 des Stellplatzes bereits in den 185/10000 der Eigentumswohnung eingerechnet sind oder kommt der Stellplatz mit den 40/10000 zu den 185/10000 noch dazu ?
Ich habe einen Grundbuchauszug für die Eigentumswohnung mit 185/10000 Miteigentumsanteil
und einen Grundbuchauszug für die Tiefgarage mit dem Eigentumsanteil von 40/10000
Beides auf dem gleichen Flurstück.
Im Grundbuchauszug der Tiefgarage steht folgender Satz:
"Sondernutzungsrecht am Sondereigentum: Stellplatz Nr. T 7.2.u. ist dem jeweiligen Wohnungseigentümer Blatt Nr. xxxx zugeordnet"
xxxx = Grundbuchauszug der Eigentumswohnung
Frage:
Ist "zugeordnet" so zu verstehen, dass die 40/10000 des Stellplatzes bereits in den 185/10000 der Eigentumswohnung eingerechnet sind oder kommt der Stellplatz mit den 40/10000 zu den 185/10000 noch dazu ?
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