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Grundsteuer BW, Tiefgarage, Vierfachparker

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    Grundsteuer BW, Tiefgarage, Vierfachparker

    Guten Tag !
    Ich habe einen Grundbuchauszug für die Eigentumswohnung mit 185/10000 Miteigentumsanteil
    und einen Grundbuchauszug für die Tiefgarage mit dem Eigentumsanteil von 40/10000
    Beides auf dem gleichen Flurstück.

    Im Grundbuchauszug der Tiefgarage steht folgender Satz:
    "Sondernutzungsrecht am Sondereigentum: Stellplatz Nr. T 7.2.u. ist dem jeweiligen Wohnungseigentümer Blatt Nr. xxxx zugeordnet"

    xxxx = Grundbuchauszug der Eigentumswohnung

    Frage:
    Ist "zugeordnet" so zu verstehen, dass die 40/10000 des Stellplatzes bereits in den 185/10000 der Eigentumswohnung eingerechnet sind oder kommt der Stellplatz mit den 40/10000 zu den 185/10000 noch dazu ?

    #2
    Wie in https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg schon seit Monaten dokumentiert, wird das Flurstück in GW1 zweimal mit den jeweiligen Eigentumsanteilen erfasst, in GW2 erscheint dann die gesamte auf die wirtschaftliche Einheit entfallende Fläche, also in diesem Fall 225/10.000 der Fläche des Flurstücks, abgerundet.

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      #3
      Hallo, Danke für die Auskunft und den Link !
      Noch eine Frage dazu.
      In dem Grundbuchauszug für die Eigentums-Wohnung ist noch ein Miteigentums-Anteil am Spielplatz mit 1/210 ausgewiesen.
      Unter der Spalte Flurstück steht aber eine andere Flurstück-Nummer,
      Mehr habe ich dazu nicht.
      Wird dieses Flurstück auch in GW1 erfasst ?

      Danke für Hilfe !

      Kommentar


        #4
        Zitat von leonardo2 Beitrag anzeigen
        Wird dieses Flurstück auch in GW1 erfasst ?
        Natürlich, was denn sonst?

        Dass die Fläche auch für GW2 relevant ist, versteht sich von selbst.
        Zuletzt geändert von multi; 27.11.2022, 12:05.

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          #5
          Bei diesen Vierfach-Parkern muss man ein wenig aufpassen, ob der damit verbundene Miteigentumsanteil alle 4 Einheiten betrifft

          oder nur den eigenen TG-Stellplatz.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke für die Info !

            Noch eine Frage, ich habe bereits eine Grundsteuererklärung vor Monaten über Elster abgegeben.
            Aber nur für die Eigentumswohnung, ohne die Garage und den Spielplatzanteil, das war mir zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht ganz klar, dass das auch dazu muß.
            Dachte besser was einreichen als gar nichts machen, die Wohnung ist ja der größte Posten.
            Einen Bescheid habe ich bereits erhalten, gegen den ich aber Einspruch eingelegt habe, weil das Finanzamt einen höheren Bodenrichtwert genommen hat, als den, der bei Boris BW angezeigt wird.
            Finanzamt hat noch nicht auf den Einspruch reagiert, war auch etwas überrascht, dass der Bescheid so schnell kam, wollte das mit der Garage und Spielplatzanteil klären und dazu machen.

            Wie gehe ich nun am besten vor ?
            Mache ich einfach nochmals eine komplette Grundteuerfeststellungserklärung über Elster dann mit der Garage und dem Spielplatzanteil ?
            Oder kann ich den bereits eingereichten Antrag bei Elster editieren und einfach Garage und den Spielplatzanteil ergänzen ?

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              #7
              Man kann eine übermittelte Erklärung natürlich nicht editieren.
              Man könnte sie nur in eine Erklärung übernehmen, und dann korrigiert übermitteln. Aber das würde ich nicht ohne Rücksprache mit dem FA tun.

              Mich macht der Fall ziemlich fassungslos. Ich gebe auch keine ESt-Erklärung mit meinem Lohn Januar bis Oktober ab und denke mir, dann ist das Meiste enthalten.
              Dann nach dem Bescheid wegen anderer Fragen Einspruch einlegen und immer noch nicht aktiv zu werden, bis man sich dann irgendwann bequemt, in enem Anwenderforum zu fragen, wie man da wieder raus kommt... das hat was davon, den Nachbarn zu fragen, ob er einem beim Reparieren des Außenspiegels zu helfen, und erst danach zu verraten, dass das Auto drauf liegt.

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