Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022

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  • Koschte
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2011
    • 114

    #46
    Dann vermute ich mal, dass ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel im ersten Halbjahr das Dienstverhältnis beendet hat und zum Beispiel danach Rentner geworden ist, die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer auch automatisch bekommt, weil er ja kein E auf der LSt-Bescheinigung hat. Dazu habe ich allerdings keine Hilfe gefunden.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #47
      ... die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer auch automatisch bekommt, weil er ja kein E auf der LSt-Bescheinigung hat. Dazu habe ich allerdings keine Hilfe gefunden.
      Natürlich, aber auch das kann man derzeit nicht sauber abbilden, da hilft für die Steuerberechnung dann nur der Eintrag von 600,00 € unter Leistungen

      und in der Steuerberechnung der externe Abzug von 300,00 bei einer berechneten Nachzahlung bzw. die Erhöhung um 300,00 € bei einer berechneten Erstattung.

      Die meisten kommerziellen Steuerprogramme haben in der letzten Woche Updates bekommen und können inzwischen mit der EPP umgehen, Mein ELSTER

      kann das bisher nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • olfine
        Neuer Benutzer
        • 31.01.2023
        • 7

        #48
        Kurze Frage: Meine Frau hat einen Minijob und bekommt die EPP über die Einkommensteuererklärung. Ich habe die Anlage Sonstige Angaben ausgefüllt, muss ich jetzt noch die Anlage N ausfüllen? in den Vorjahren hatte ich darauf verzichtet, sie hat auch keine Lohnsteuerbescheinigung vom AG erhalten.

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #49
          Zitat von olfine Beitrag anzeigen
          Kmuss ich jetzt noch die Anlage N ausfüllen?
          Warum? Kriegst Du eine Fehlermeldung ohne die Anlage?

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          • olfine
            Neuer Benutzer
            • 31.01.2023
            • 7

            #50
            Nein,

            Aber wie kann das FA nachvollziehen, ob sie einem Minijob nachgeht bzw. wie wäre die Verknüpfung von FA zu AG?

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            • feelgood
              Neuer Benutzer
              • 27.03.2010
              • 241

              #51
              Die Frage stellt sich mir auch, siehe Beiträge 1-10. Im Zweifelsfall wird das FA wohl Unterlagen(AV od.Lohnabrechnungen anfordern).

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              • olfine
                Neuer Benutzer
                • 31.01.2023
                • 7

                #52
                Lohnabrechnung 12/2022 aus Datev sollte kein Problem sein

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                • fritzel
                  Benutzer
                  • 05.12.2018
                  • 39

                  #53
                  Wie bekommt eine haushaltsnahe Beschäftigte die EPP? Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45933

                    #54
                    Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
                    Sie muss eine Einkommensteuererklärung einreichen und die Anlage Sonstiges ausfüllen, das steht doch im Beitrag '#1:

                    Nachdem die Formulare für 2022 heute pünktlich freigeschaltet wurden, habe ich jetzt mal einen Entwurf für 2022 angelegt. Objektiv natürlich zu früh, aber mich hat interessiert, ob man etwas zur Energiepreispauschale -EPP- findet. Nach längerem Suchen bin ich in der Anlage Sonstiges fündig geworden. Allerdings können dort nur
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    • multi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2018
                      • 4268

                      #55
                      Zitat von fritzel Beitrag anzeigen
                      Wie bekommt eine haushaltsnahe Beschäftigte die EPP? Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
                      Entweder sie hatte einen ihrer Minijob-Arbeitgeber zum Lieblingsarbeitgeber erklärt, dass er ihr die Pauschale zahlt, oder sie erklärt in der Anlage Sonstiges, dass sie einen pauschal besteuerten Minijob hatte, die Pauschale aber nicht bekommen hat.

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45933

                        #56
                        Entweder sie hatte einen ihrer Minijob-Arbeitgeber zum Lieblingsarbeitgeber erklärt, dass er ihr die Pauschale zahlt,
                        Das ist bei einer haushaltsnahen Beschäftigung sehr unwahrscheinlich. Das sind Soloarbeitgeber, die keine Lohnsteuer anmelden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • fritzel
                          Benutzer
                          • 05.12.2018
                          • 39

                          #57
                          Also hausaltsnahe Beschäftigte ohne sonstige Einkommen: Einkommensteuer abgeben und in Anlage SO mit folgender Beschreibung: Haushaltsnahe Beschäftigung mit Wert 0 ?
                          Evtl Bestätigung von einem der zwei Arbeitgeber?

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45933

                            #58
                            Evtl Bestätigung von einem der zwei Arbeitgeber?
                            Wie das die Finanzämter technisch abwickeln werden, weiß ich nicht. In der Hilfe zu den Zeilen 13 und 14 der Anlage Sonstiges

                            wird man nicht fündig. Dass diese Arbeitgeber keine Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden, können die Finanzämter sicher

                            prüfen, aber wie das ablaufen wird, keine Ahnung. Belege reicht man üblicherweise erst nach Aufforderung ein.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • multi
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.01.2018
                              • 4268

                              #59
                              Zitat von fritzel Beitrag anzeigen
                              Also hausaltsnahe Beschäftigte ohne sonstige Einkommen: Einkommensteuer abgeben und in Anlage SO mit folgender Beschreibung: Haushaltsnahe Beschäftigung mit Wert 0 ?
                              Evtl Bestätigung von einem der zwei Arbeitgeber?
                              Nein, die Anlage Sonstiges hat mit der Anlage SO nichts am Hut.

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                              • Andy30
                                Erfahrener Benutzer
                                • 15.11.2017
                                • 157

                                #60
                                Ich hatte (als Versorgungsempfänger) im vergangenen Jahr die 300 EUR EPP bekommen.
                                In meiner heute erhaltenen Lohnsteuerbescheinigung ist aber kein E zu finden.

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