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Eigentümergemeinschaft wie eintragen Bodenrichtwerte - Grundsteuer NRW

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    Eigentümergemeinschaft wie eintragen Bodenrichtwerte - Grundsteuer NRW

    Guten Tag an alle Leidensgenossen und denen, die Hilfestellung leisten können

    Zunächst allen ein wundervolles neues Jahr! Wie ich im Forum schon sehen konnte, waren viele in den letzten Tagen mit diesem elendigen Thema beschäftigt und viele Fragen konnte ich mir schon beantworten, leider nicht alle

    Nun zum Sachverhalt:

    Abgabepflichtiger ist verheiratet und hat gemeinsam mit seiner Ehefrau ein Reihenmittelhaus und eine Garage - je zur Hälfte in seinem Eigentum.

    Des Weiteren ist er "Miteigentümer" an Gemeinschaftsflächen (Parkplätze + Grünanlage).

    1. Problem: in dem Grundbuchauszug steht er beteiligt mit 1/16 an den Grünflächen und zu 1/20 an den Parkplatzflächen. Der Auszug ist vom 28.07.22 und letzte Änderungen wurden lt. ebendiesem vorgenommen am 24.05.18.

    Es gibt jedoch inkl. des Abgabepflichtigen und seiner Ehefrau 29 Eigentümer. Dies ergibt sich aus einer Vermessungsunterlage der Stadt aus September 2021.

    Frage - was gebe ich denn nun an welcher Stelle an?

    Es handelt sich bei 1/16 zu 1/29 um einen erheblichen Unterschied, der sich ja wohl oder übel später in den Bescheiden auswirken wird.

    btw - Zähler wäre 1 und Nenner 16?

    2. Problem - die Bodenrichtwerte legen bei allen vier Grundstücken den gleichen Wert an - ohne Unterscheidung zwischen Reihenmittelhaus+Garage UND den Park- und Grünflächen. Ist das richtig? Ich finde es unlogisch und nicht korrekt - kann ich dagegen etwas machen?

    Ich danke bereits vielmals für eure Hilfe!

    @Administratoren - sofern ich im falschen Forumsteil gelandet bin, bitte ich dies zu entschuldigen. Die Überschrift ist zwar doof, aber ich dachte, bei der Suche für Andere könnte das ganz dienlich sein

    Ganz liebe Grüße von einem vollbeladenen Esstisch


    #2
    Nachtrag:

    Muss ich wirklich alle 29 Mitglieder aufführen und die Daten der Personen eingeben?

    Kommentar


      #3
      Was die Gemeinschaftsflächen angeht, spielt die Gesamtzahl der Beteiligten keine Rolle. Die Anteile für die Zeile 11 von GW1

      betragen ein 1/16 bzw. 1/20. Wenn für alle Flurstücke identische Bodenrichtwerte gelten, was nicht unlogisch ist, dann wird in Zeile 4 von GW2

      nur die Summe der selbst berechneten m²-Anteile eingetragen. Wie man rechnen muss, wird hier beschrieben (siehe Tabellenbeispiele):

      https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Muss ich wirklich alle 29 Mitglieder aufführen und die Daten der Personen eingeben?
        Die wirtschaftliche Einheit ist das Reihenhaus zuzüglich der Garage und der Anteile an den Gemeinschaftsflächen.

        Nur dafür wird die Erklärung erstellt, nur die Ehegatten kommen in der Erklärung vor.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ich habe vor lauter Verzweiflung gerade meinen Esstisch von dem Kram befreit, werde mir die Sachen aber dahingehend nochmals angucken -

          vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung Charlie24! Vielen Dank!!!!!

          Kommentar

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