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Grundsteuererklärung RLP Betrifft Garage

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    Grundsteuererklärung RLP Betrifft Garage

    Hallo, wie muss ich bei der Grunsteuererklärung eine Doppelgarage angeben? Zählt diese als eine? Bei uns auf dem Grundstück befinden sich 3 Fertiggaragen nebeneinnander ,eine davon ist eine doppelgarage.Muss ich die überhaupt angeben ,da sie sich auf dem Grundstück befinden?

    #2
    Du musst bei einem Wohngrundstück die Anzahl der Garagenstellplätze angeben. Siehe Teilseite 2 von Seite 5 in GW2.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok ,aber z
      zählt die Doppelgarage als eine?

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        #4
        zählt die Doppelgarage als eine?
        Eine Doppelgarage hat bekanntlich 2 Stellplätze !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Klar hat sie 2 Stellplätze ,aber ist eine Garage.
          Vielleicht iritiere ich mich auch selber ,wegen Doppelgarage.

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            #6
            Klar hat sie 2 Stellplätze ,aber ist eine Garage.
            Nach Garagen wird aber nicht gefragt, gefragt wird nach der Anzahl von Stellplätzen in Garagen.

            Das ist eine einfache Frage, die keinen Spielraum für Irritationen lässt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Bei meinem Antrag steht Garagen und in vielen Videobeiträgen werden auch Garagen angewendet.
              Charlie24 trotzdem vielen lieben dank für ihre Hilfe.

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                #8
                Bei meinem Antrag steht Garagen ...
                Dann hast du ein anderes Formular.

                Anzahl_Garagenstellplätze.jpg
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo zusammen,

                  ich würde mich hier gerne einklinken.
                  Wir haben ein Haus gekauft und ebenfalls eine Doppelgarage.
                  Allerdings wurde dort damals eine Wand reingezogen und der hintere Bereich als HWR genutzt.
                  Muss ich dann trotzdem zwei Stellplätze angeben oder lediglich einen (de facto passen durch die Änderung keine zwei Autos mehr rein).

                  Viele Grüße und besten Dank

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                    #10
                    Muss ich dann trotzdem zwei Stellplätze angeben oder lediglich einen (de facto passen durch die Änderung keine zwei Autos mehr rein).
                    Ich würde dann nur einen Stellplatz angeben, ein Hauswirtschaftsraum ist ja etwas anderes.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Guten Tag zusammen.

                      Ich möchte mich hier anschließen. Bin echt am Durchdrehen, weil ich es von der Logik einfach nicht auf die Reihe kriege.

                      Dabei dachte ich, es ist ein ganz stinknormaler 08/15-Fall, ...

                      Rheinland-Pfalz (Bundesmodell), ETW, eine Garage.
                      • ETW hat einen Grundbuchblatteintrag
                      • Garage hat einen extra Grundbuchblatteintrag, aber Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner und amtliche Fläche, als auch der Bodenrichtwert sind jeweils identisch zur ETW. Nur der Miteigentums-Zähler ist anders.
                      Also ein ganz normaler/einfacher Fall, oder?

                      Folglich habe ich
                      1. im Hauptvordruck (GW1) unter "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" zwei Einträge erstellt.
                      2. In der Anlage Grundstück (GW2) unter "4 - Angaben zum Grund und Boden" bei "Fläche des Grundstücks" nur die anteilige Fläche der ETW angegeben, und zwar gemäß dieser Hilfestellung aus ELSTER bei Zeile 4, Textfeld 10:
                      Screenshot1.jpg

                      Jetzt hagelt es Fehlermeldungen...

                      Warum? Ich gehe doch streng nach dieser Anleitung vor?

                      Kann mir jemand helfen?, Herzlichen Dank.
                      Zuletzt geändert von suessgebaeck; 05.02.2023, 13:25.

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                        #12
                        Das Beispiel aus der Anleitung ist leider irreführend. In dem Beispiel ist nämlich mit dem Tiefgaragenstellplatz kein eigener Miteigentumsanteil

                        verbunden. Das ist aber die Ausnahme, dein Fall ist der Regelfall. Die aus dem Miteigentumsanteil resultierenden m² sind bewertungserheblich,

                        die musst für Zeile 4 von GW2 dazu addieren.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Danke für Deine Antwort.

                          Also Du meinst, zwei Einträge bei GW1, aber ein zusammenaddierter Eintrag (ein zusammenaddierter m^2-Wert) bei GW2, ja?
                          Oder soll ich bei GW1 einen Eintrag machen?

                          PS:
                          Die Garage gar nicht anzugeben ist keine Option, nehme ich an? Obwohl ich das verstreut im Internet (glaube) häufig gelesen zu haben, ...?
                          Zuletzt geändert von suessgebaeck; 05.02.2023, 14:23.

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                            #14
                            ... aber ein zusammenaddierter Eintrag (ein zusammenaddierter m^2-Wert) bei GW2, ja?
                            Der Bodenrichtwert ist identisch, also gibt es nur einen Eintrag in GW2. Wie man rechnen muss, ist aus den

                            Tabellenbeispielen hier ersichtlich: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              OK. Dann mache ich das so.

                              Deiner Antwort #14 entnehme ich, daß eine Nicht-Angabe der Garage bei GW1 (und daraus folgend eine Nicht-Hinzuaddierung der m^2-Zahl bei GW2) keine Option ist.

                              PS:
                              Ich möchte noch anmerken, daß der von mir in #11 hochgeladene Hilfetext aus Elster wirklich total irreführend ist.

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