Hallo, wie muss ich bei der Grunsteuererklärung eine Doppelgarage angeben? Zählt diese als eine? Bei uns auf dem Grundstück befinden sich 3 Fertiggaragen nebeneinnander ,eine davon ist eine doppelgarage.Muss ich die überhaupt angeben ,da sie sich auf dem Grundstück befinden?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung RLP Betrifft Garage
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Du musst bei einem Wohngrundstück die Anzahl der Garagenstellplätze angeben. Siehe Teilseite 2 von Seite 5 in GW2.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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zählt die Doppelgarage als eine?Freundliche Grüße
Charlie24
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Klar hat sie 2 Stellplätze ,aber ist eine Garage.
Das ist eine einfache Frage, die keinen Spielraum für Irritationen lässt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Bei meinem Antrag steht Garagen ...
Anzahl_Garagenstellplätze.jpgFreundliche Grüße
Charlie24
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Hallo zusammen,
ich würde mich hier gerne einklinken.
Wir haben ein Haus gekauft und ebenfalls eine Doppelgarage.
Allerdings wurde dort damals eine Wand reingezogen und der hintere Bereich als HWR genutzt.
Muss ich dann trotzdem zwei Stellplätze angeben oder lediglich einen (de facto passen durch die Änderung keine zwei Autos mehr rein).
Viele Grüße und besten Dank
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Muss ich dann trotzdem zwei Stellplätze angeben oder lediglich einen (de facto passen durch die Änderung keine zwei Autos mehr rein).Freundliche Grüße
Charlie24
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Guten Tag zusammen.
Ich möchte mich hier anschließen. Bin echt am Durchdrehen, weil ich es von der Logik einfach nicht auf die Reihe kriege.
Dabei dachte ich, es ist ein ganz stinknormaler 08/15-Fall, ...
Rheinland-Pfalz (Bundesmodell), ETW, eine Garage.- ETW hat einen Grundbuchblatteintrag
- Garage hat einen extra Grundbuchblatteintrag, aber Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner und amtliche Fläche, als auch der Bodenrichtwert sind jeweils identisch zur ETW. Nur der Miteigentums-Zähler ist anders.
Folglich habe ich- im Hauptvordruck (GW1) unter "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" zwei Einträge erstellt.
- In der Anlage Grundstück (GW2) unter "4 - Angaben zum Grund und Boden" bei "Fläche des Grundstücks" nur die anteilige Fläche der ETW angegeben, und zwar gemäß dieser Hilfestellung aus ELSTER bei Zeile 4, Textfeld 10:
Jetzt hagelt es Fehlermeldungen...
Warum? Ich gehe doch streng nach dieser Anleitung vor?
Kann mir jemand helfen?, Herzlichen Dank.Zuletzt geändert von suessgebaeck; 05.02.2023, 13:25.
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Das Beispiel aus der Anleitung ist leider irreführend. In dem Beispiel ist nämlich mit dem Tiefgaragenstellplatz kein eigener Miteigentumsanteil
verbunden. Das ist aber die Ausnahme, dein Fall ist der Regelfall. Die aus dem Miteigentumsanteil resultierenden m² sind bewertungserheblich,
die musst für Zeile 4 von GW2 dazu addieren.Freundliche Grüße
Charlie24
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Danke für Deine Antwort.
Also Du meinst, zwei Einträge bei GW1, aber ein zusammenaddierter Eintrag (ein zusammenaddierter m^2-Wert) bei GW2, ja?
Oder soll ich bei GW1 einen Eintrag machen?
PS:
Die Garage gar nicht anzugeben ist keine Option, nehme ich an? Obwohl ich das verstreut im Internet (glaube) häufig gelesen zu haben, ...?Zuletzt geändert von suessgebaeck; 05.02.2023, 14:23.
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... aber ein zusammenaddierter Eintrag (ein zusammenaddierter m^2-Wert) bei GW2, ja?
Tabellenbeispielen hier ersichtlich: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttembergFreundliche Grüße
Charlie24
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OK. Dann mache ich das so.
Deiner Antwort #14 entnehme ich, daß eine Nicht-Angabe der Garage bei GW1 (und daraus folgend eine Nicht-Hinzuaddierung der m^2-Zahl bei GW2) keine Option ist.
PS:
Ich möchte noch anmerken, daß der von mir in #11 hochgeladene Hilfetext aus Elster wirklich total irreführend ist.
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